Ist ein Wunschplan Pflicht in einer Klinik?

Veletti

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Ist ein Wunschplan Pflicht in einer Klinik? Oder eher gesagt, haben die Mitarbeiter ein Recht auf einen Wunschplan/Wunschbuch schriftlich?
Da es bei uns jetzt abgeschafft wurde...mit der Begründung, dass es nicht mehr so viele Wünsche gibt wenn die Mitarbeiter jeden Wunsch persönlich ansprechen müssen.
Wären Dankbar über eine Antwort lg
 
Wieso sollte ein Wunschplan Pflicht sein?
Du meinst jetzt ein Plan oder Buch, der über die normale Urlaubsplanung hinausgeht?

Wunsch ist Wunsch, Pflicht ist Pflicht, sind zwei paar Stiefel.
 
Wunschplan sagt ja schon alles aus. Ist wie Weihnachten ;)

Also Nein: Es gibt keinen Rechtanspruch darauf.

Ich würde immer einen "Wunschplan" irgendeiner Art einräumen, kenne aber ganz gut Situationen wo man irgendwann sagt "Jetzt ist Schluss", weil es einfach übertrieben wird.

Dann muss man das entweder hinnehmen oder begrenzende Regeln einführen, oder eben eine andere Art wählen wie bei euch: Es gibt ja durchaus noch Dienstplanwünsche, nur keinen Zettel mehr wo alle hundert Wünsche gesammelt mal eben drauf gekritzelt werden.

Persönlich kannst du also deine Wünsche äußern.

Wo ist das Problem dabei?
 
Wunschplan sagt ja schon alles aus. Ist wie Weihnachten ;)

Also Nein: Es gibt keinen Rechtanspruch darauf.

Ich würde immer einen "Wunschplan" irgendeiner Art einräumen, kenne aber ganz gut Situationen wo man irgendwann sagt "Jetzt ist Schluss", weil es einfach übertrieben wird.

Dann muss man das entweder hinnehmen oder begrenzende Regeln einführen, oder eben eine andere Art wählen wie bei euch: Es gibt ja durchaus noch Dienstplanwünsche, nur keinen Zettel mehr wo alle hundert Wünsche gesammelt mal eben drauf gekritzelt werden.

Persönlich kannst du also deine Wünsche äußern.

Wo ist das Problem dabei?

Naja das Problem ist dass wir Wünsche mündl. geäußert haben und diese dann vergessen wurden. Dann wurde behauptet dass diese Wünsche nicht abgegeben wurden! Wäre das schriftlich fixiert worden, hätte man den Beweis!
 
Der "Beweis" hilft dir aber auch nicht wirklich was, weil du kein Recht auf die Erfüllung der Wünsche hast. Die Stationsleitung muss in erster Linie einen Dienstplan erstellen, der machbar ist. Was spricht denn dagegen, ungeliebte Dienste zu tauschen?
 
Naja das Problem ist dass wir Wünsche mündl. geäußert haben und diese dann vergessen wurden. Dann wurde behauptet dass diese Wünsche nicht abgegeben wurden! Wäre das schriftlich fixiert worden, hätte man den Beweis!

Dann gehört das Thema in die nächste Besprechung.
Sind "wir" viele, die sich dann auch trauen, dies zu bestätigen?
Einfacher wär es schon mit dem für alle zugänglichen Buch, dann muss sich der DP-schreiber nicht alles merken, warum tut man sich DAS an.
So ein Elefantenhirn hätt ich auch gern, dass ich nix mehr vergess - hab ich aber nicht. Das ist mir bewusst.
Gilt die neue Regelung fürs ganze Haus, oder ist das eine Einzelentscheidung Eurer Leitung?
Wie siehst Du den Umfang der Wünsche, als ihr noch aufgeschrieben habt. Hat es überhand genommen?

Was ist einfacher - einen DP zu erstellen, der weitgehend so bleibt - oder der sobald er fertiggestellt ist, nachbearbeitet werden muss, wg. sämtlicher Tauschaktionen? Änderungen müssen bei uns auch immer im TARIS geändert werden, zeitnah.
 
Was ist einfacher - einen DP zu erstellen, der weitgehend so bleibt - oder der sobald er fertiggestellt ist, nachbearbeitet werden muss, wg. sämtlicher Tauschaktionen?
Manchmal ist mir lieber, daß getauscht wird. Sonst schaut es am Ende noch so aus als hätte "ich" den Dienstplan mit seltsamen Schichtabfolgen und "kleinen" Ungerechtigkeiten "verbrochen".

Wäre das schriftlich fixiert worden, hätte man den Beweis!
Wenn man sich etwas "wünscht", worauf man keinen Anspruch hat, dann fragt man höflich, ob man hier einen Konsens findet. Ich glaube, das Thema Wünsche wäre bei mir ganz schnell vom Tisch, wenn das als Forderung an mich getragen würde.
Ich finde es natürlich in unserem Beruf legitim, daß man mal einen Kurs besuchen möchte o.ä. und da begrenzt einen Wunsch hat.

Also, einen Anspruch hat man natürlich nicht. Weder auf Wunscherfüllung im Allgemeinen noch auf ein Wunschbuch im Speziellen. Einzig in einer Dienstvereinbarung könnten generelle Regeln festgelegt werden (Anzahl der Nachtdienste in Folge o.ä.).
 
Wunschpläne generell abzuschmettern ist unklug, wenn ich keine Wünsche mehr äußern kann und meine Arbeit mich im Griff hat statt umgekehrt werde ich mir was anderes suchen. Ich versuche natürlich auch auf die SL oder ihre Vertretung einzugehen und wünsche mir nur wirklich wichtige Tage. Bisher war es selten ein Problem, aber da bei uns das Team immer "jünger" wird immer weniger Fachkräfte und die die da sind entweder inder Fachweiterbildung sind, oder schwanger, oder Familie haben ist es halt nicht mehr so flexibel wie früher.
Natürlich tausche ich auch mal mit Kollegen, wenn die was wichtiges vorhaben oder springe ein bei Personalmangel, aber Entgegenkommen ist keine Einbahnstrasse.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf seinen Urlaub und auf 17 freie Wochenenden im Jahr, ohne das groß wünschen zu müssen. Auch darf man nicht mehr 14 Nächte am Stück arbeiten, oder 20 Tagdienste ohne frei, wenn ich das meinen Jüngeren Kollegen sage, dann lachen die und sagen die Sklaverei ist doch längst abgeschafft.
Hallo Veletti, bei uns werden nur die schriftlich geäußerten Wünsche berücksichtigt und der Wunschplan aufbewahrt, sollte eine Kollegin mit 15! Wünschen dann ihre Schichtzulage nicht bekommen dann sieht sie gleich warum...
 
Natürlich tausche ich auch mal mit Kollegen, wenn die was wichtiges vorhaben oder springe ein bei Personalmangel, aber Entgegenkommen ist keine Einbahnstrasse.
...und so können alle Beteiligten glücklich werden.
 
Die Frage der Threaderöffnerin war, ob es ein Recht auf Wunschpläne gibt. Dass Wunschbücher oder -pläne z. B. zur Mitarbeitermotivation nützlich sind, will ich gar nicht in Abrede stellen. Es gibt aber kein Recht auf das Vorhandensein dieser. Wenn die Wünsche überhand nehmen, ist das vielleicht ein erzieherischer Versuch der SL, diese einzugrenzen. Ob es klappt, ist die andere Frage.
 
Das ist schön dass hier so viele antworten :-)
Ich habe diesen Thread nicht eröffnet weil ich so egoistisch bin und 1000 wünsche habe....im Gegenteil wenn es hin kommt sind es 8 im Jahr. :-D:-D
Das eigentliche worum es geht ist: Das komplette Team ist frustriert und fühlt sich erniedrigt dadurch! so in der Art: " jetzt nimmt sie u auch noch den Wunschplan weg" und ich bin irgendwie erschöpft weil das team so gestresst und frustriert ist.....natürlich nicht nur aus diesem Grund. Das ist aber das aktuelle Thema. Danke euch! Lg
 
Kann man dann nicht mit der Leitung sprechen, dass es nochmal einen Versuch gibt, die Wünsche aber auf 3 oder 4 pro Mitarbeiter erstmal beschränkt werden? Dann kann man sich wirklich wichtige Dinge freihalten. Ich versteh schon Leitungen, die so Schritte gehen, weil manche Mitarbeiter sich am Liebsten den kompletten Dienstplan eintragen. Ich weiß ja nicht, wie es bei euch überhand genommen hat, aber es muss wohl zu viel gewesen sein, wenn die Leitung solche Entscheidungen trifft, oder?
 
Kann man dann nicht mit der Leitung sprechen, dass es nochmal einen Versuch gibt, die Wünsche aber auf 3 oder 4 pro Mitarbeiter erstmal beschränkt werden? Dann kann man sich wirklich wichtige Dinge freihalten. Ich versteh schon Leitungen, die so Schritte gehen, weil manche Mitarbeiter sich am Liebsten den kompletten Dienstplan eintragen. Ich weiß ja nicht, wie es bei euch überhand genommen hat, aber es muss wohl zu viel gewesen sein, wenn die Leitung solche Entscheidungen trifft, oder?
Ja wobei man sagen muss dass bei uns immer 2 Personen am rumwerkeln sind....die eine macht den plan fertig die nächste kommt und überarbeitet das alles wieder daher ist es mit den mündl. Wunschäußerungen noch schwieriger....ja wir haben uns auch dafür entschieden es als nächstes thema in der Teambesprechung zu nehmen. Lg
 
Und überhand genommen hat es bei 2-3 von 20 personen ansonsten wirklich nicht.
 

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