Hallo zusammen, 
ich hab da mal eine Frage und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Ich studiere Pflegewissenschaften und schreibe gerade an einer Hausarbeit.
Es geht um einen Fall, bei dem eine Familie ambulant versorgt wird. Eine Angehörige der Pflegebedürftigen lebt mit im Haushalt und macht den Pflegekräften das Leben schwer. Sie schikaniert die PK's wo sie nur kann und tritt ihnen verbal aggressiv gegenüber. Die PDL wurde informiert, viele Maßnahmen erfolgten, aber blieben alle ohne Erfolg. Eine Beendigung des Pflegevertrages mit der Familie kommt für die PDL nicht in Frage. Sie beruft sich auf die Pflicht der Gewährleistung von Pflege. Ihrer Meinung nach wäre kein anderer Pflegedienst bereit die Familie unter diesen Umständen zu versorgen, deshalb müsste die Pflege weiterhin durchgeführt werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Wo ist dies rechtlich festgelegt? Im SGB VI schon mal nicht... Ich benötige irgend eine Quelle, die zumindest besagt, dass das Pflegeverhältnis erst beendet werden kann, wenn die Fortführung der Pflege durch einen anderen Leistungserbringer gewährleistet ist.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Schonmal vielen Dank im voraus.
Lieben Gruß

ich hab da mal eine Frage und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Ich studiere Pflegewissenschaften und schreibe gerade an einer Hausarbeit.
Es geht um einen Fall, bei dem eine Familie ambulant versorgt wird. Eine Angehörige der Pflegebedürftigen lebt mit im Haushalt und macht den Pflegekräften das Leben schwer. Sie schikaniert die PK's wo sie nur kann und tritt ihnen verbal aggressiv gegenüber. Die PDL wurde informiert, viele Maßnahmen erfolgten, aber blieben alle ohne Erfolg. Eine Beendigung des Pflegevertrages mit der Familie kommt für die PDL nicht in Frage. Sie beruft sich auf die Pflicht der Gewährleistung von Pflege. Ihrer Meinung nach wäre kein anderer Pflegedienst bereit die Familie unter diesen Umständen zu versorgen, deshalb müsste die Pflege weiterhin durchgeführt werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Wo ist dies rechtlich festgelegt? Im SGB VI schon mal nicht... Ich benötige irgend eine Quelle, die zumindest besagt, dass das Pflegeverhältnis erst beendet werden kann, wenn die Fortführung der Pflege durch einen anderen Leistungserbringer gewährleistet ist.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Schonmal vielen Dank im voraus.
Lieben Gruß