In Prüfung durchgefallen: Verlängerung des Ausbildungsvertrages?

Targetmini

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hi.

ich hab heute die ergebnisse bekommen... praktisch ne 1 .. schriftlich die ersten beiden eine 2 und in der 3ten eine 5.... im mündlichen genauso


d.h

ich bin 1x schriftlich und 1x mündlich durchgefallen

hatte dann sofort das gespräch mit der schulleitung gehabt. Da wurde mir gesagt das ich die prüfungen, welche ich nicht geschafft habe, extern zu wiederholen.. sprich in 3 tagen bin ich arbeitslos... aber ich dachte ich kann die ausbildung um bis zu einem jahr verlängern?? ist das rechtens das ich keinen neuen vertrag bekomme?
 
Du musst einen Antrag stellen... dann hast du die Möglichkeit in den Kurs zu rutschen der unter dir war, bis die nächsten Prüfungen angeboten werden.

Frag bei eurem Betriebsrat nach, ich bin in Hessen und da ist das so, das kann in anderen Bundesländern anderest sein...
 
ist das rechtens das ich keinen neuen vertrag bekomme?
Ja, denn zwingend ist ein weitere Ausbildung erforderlich wenn alle Teile oder die prakt. Prüfung nicht bestanden wurden. Dann muss der AG.

Alles andere ist Verhandlungssache mit dem AG.
Ansprechpartner:
Jugendvertretung, Betriebsrat und natürlich Schulleitung, Kursleitung, Vertrauenslehrer.

das kann in anderen Bundesländern anderest sein...
nein denn das KrPflG sowie die APrV sind Bundesgesetze.
 
hatte dann sofort das gespräch mit der schulleitung gehabt. Da wurde mir gesagt das ich die prüfungen, welche ich nicht geschafft habe, extern zu wiederholen.. sprich in 3 tagen bin ich arbeitslos... aber ich dachte ich kann die ausbildung um bis zu einem jahr verlängern?? ist das rechtens das ich keinen neuen vertrag bekomme?

Auf Antrag hat der AG die Ausbildung bis zum nächst möglichen Zeitpunkt zu verlängern....höchstens jedoch um ein Jahr. Jetzt ist die Frage: hattest Du schon mal eine Verlängerung aufgrund von Fehlzeitenüberschreitung?
Sprich mit der Personalabteilung- die Schulleitung ist nicht Dein Arbeitgeber!
 
Ja, denn zwingend ist ein weitere Ausbildung erforderlich wenn alle Teile oder die prakt. Prüfung nicht bestanden wurden. Dann muss der AG.
Alles andere ist Verhandlungssache mit dem AG.
Auf Antrag tun es AG aber eigentlich! Ist doch super- man hat für 6 Monate einen weiteren Oberkursschüler ;-)
Bei uns läuft es so, dass diese Schüler einen wöchentlichen Studientag erhalten, um die Inhalte aufzuarbeiten und ggf. wochenweise am Blockunterricht teilnehmen. Hauptsächlich sind diese "Nachzügler" ja in der Praxis eingesetzt …
 

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