Das bei Nichtbestehen die Prüfung abgebrochen wird, da würd ich mich nicht drauf verlassen, weil das nicht der Fall is. Das wird nur bei Pat. gefährdung gesehen, nur als Pat. gefährdend kann man vieles auslegen... wie z.B. das mit den Antibiosen-andererseits kann man es auch wegen als Fehler sehen weil man aufgeregt ist...