In praktischer Prüfung durchgefallen: Gegen Prüferin vorgehen?

Roxy010

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Hallo,
gestern hat es mich wie ein Schlag getroffen. Ich bin durch meine praktische Prüfung gefallen. Schriftlich, mündlich bestanden. Ich habe damit nicht gerechnet. Ich kann mir nur folgende Situation, die dazu geführt hat, vorstellen:

Beim Verbandwechsel der Pleuradrainage musste mich eine Prüferin darauf hinweisen, dass der Faden der Drainage 1cm unter dem fast aufgeklebten Pflasterverband hervorguckt. Ich hab dies wirklich nicht gesehen und schob den Faden unter die Kompressen. Ich dachte durch diesen Eingriff sei ich durchgefallen... jedoch meinte genau die Prüferin zu mir im Anschluss, dass ich auf jeden Fall durchgekommen sei. Ich war so erleichtert. Habe deshalb auch die eben beschriebene Situation nicht mehr im Fachgespräch erwähnt. Ich hatte es vergessen und mich so gefreut, dass alles ja doch glatt gelaufen ist und ich bestanden hab. Gestern dann die Nachricht.

Kann ich gegen diese Prüferin vorgehen? Am Ergebnis werde ich natürlich nichts ändern. Aber ich finde es sehr hinterhältig wie sie mir Hoffnung über Wochen gemacht hat...

Danke im voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses ist laut Gesetz nicht gestattet: Nicht die Prüfer selbst, sondern der Prüfungsvorsitzende entscheidet anhand des Protokolls, ob Du bestanden hast oder nicht.

Beantrage also Einsicht in die Prüfungsunterlagen, schau nach, welche Fehler tatsächlich dazu geführt haben, dass Du durchgerasselt bist, und entscheide dann, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Ganz allgemein gesagt: Ein einziger geringfügiger Fehler allein führt nicht dazu, dass man durchfällt, aber bei ein gewissen Anzahl solcher Fehler langt's eben nicht mehr für eine Vier.
 
Danke schon mal für die Antwort!

Nachher habe ich ein Gespräch. Ich werde das Protokoll einfordern, die beschriebene Situation mit der Vorwegnahme des Ergebnisses erwähnen.

Am Prüfungstag hatte ich ein super Gefühl. Ich kann mir nur diese Situation vorstellen. Da der nächste, der den Verband löst evtl. den Faden auch löst. Daher wäre die Drainage nicht mehr fixiert und im schlimmsten Fall würde sie gezogen. Der Patient hätte somit einen Pneumothorax.

Es gab Kleinigkeiten. Wie z.B. dass ich das Gewicht des Patienten nach dem Frühstück ermittelt habe, da ich den frisch operierten Patienten nicht 5 mal mit Aufstehen belasten wollte und dies dann in.die Körperpflege integriert hab. Die Prüfer waren bis zum Verbandwechsel auch so entspannt. Ich hatte ein super Gefühl, welches durch die Aussage dann auch noch bestätigt wurde. Fühle mich im Moment hintergangen und kann es noch nicht wirklich realisieren.
 
Dass Du geknickt bist, ist verständlich. Aber die Eigenwahrnehmung entspricht nunmal nicht immer der Fremdwahrnehmung. Warum Du durchgefallen bist, ist im Prüfungsprotokoll vermerkt. Lies es Dir durch, nimm vielleicht auch noch eine Vertrauensperson mit, und dann entscheide, was zu tun ist.

Nur zu Info: Auch wenn Du gerichtlich gegen die Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses vorgehen würdest: Es ändert nichts daran, dass Du eine Wiederholungsprüfung machen musst. Selbst wenn Du Recht bekommen solltest, hast Du damit nicht bestanden. Die Prüfung könnte nur für ungültig erklärt werden (wegen eines Verstoßes gegen die Prüfungsmodalitäten); damit hättest Du die Chance auf zwei weitere praktische Prüfungen statt einer.
 
Ja, also wenn es an diesem Fehler lag oder es weitere gab wäre ja alles "ok". Fehler kann man nun mal nicht leugnen.

Ich find es nur eben sehr traurig, dass sie mir diese Aussage geliefert hat und ich somit absolut nicht damit gerechnet hab. Dann sollen sie wirklich gar nichts sagen. Vielleicht hätte ich es dann auch doch nochmal im Fachgespräch erwähnt. Ich hab mir ja erst Sorgen gemacht als sie eingegriffen hat.

Naja, ich weiß nicht. Jetzt ist es eh nicht mehr zu ändern.
 

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