Genau so ist es und meistens gehen viele aus den Beruf wenn sie keinen Privatenausgleich haben. Der Partner kommt nicht mir den Dienstzeiten, Wochenend-, Feiertagdiensten klar, Kinder müssen versorgt werden und dann kommen die eigenen "älteren" zu pflegenden Angehörigen dazu oder lösen die Kinder ab, die Betreuung muss akzeptabel gesichert sein.... Neuerdings bekomme ich immer öfter mit, das Frauen die gerade erfahren haben das sie schwanger sind ein Berufsverbot bekommen. Kann Frau jetzt noch nicht mal mehr, unter normalen Umständen ihr Kind austragen. Wird das jetzt in der Pflege normal? Ist dann auch noch das Arbeitsklima zu belastend, gibt es nur den Schritt entweder zu kürzen oder ganz zu gehen. Vom AG kann ich mich jederzeit trennen, meine Familie bleibt mir mein Lebenlang.von squaw: Gottseidank kompensiert das Privatleben doch so einiges...
Bei uns hängt das mit der Personalbesetzung zusammen und das mit dem Verbot interessierte keinen von meinen Arbeitskolleginnen/Kollegen (sie mussten schließlich "früher" auch..., blabla, blubb, blubb).Warum sollten Schwangere nicht an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten dürfen? Das Mutterschutzgesetz stört sich nicht daran.
Blutabnehmen ist ganz klar verboten. Verletzungsgefahr. Die BG will ja nicht auch noch die Hepatitisbehandlung fürs Kind bezahlen.
Zu erst: maryjane hzat recht, wir sind hier völlig falsch. Hab ich nicht bemerkt weil sich die ganze Seite darum drehteIch weiß ja nicht, aber das kommt mir schon sehr übertrieben vor. Ist Euer Pflegedirektor so ein Angsthase oder ein Sicherheitsfanatiker? Und daß ER das Beschäftigungsverbot verhängt, ist auch merkwürdig- es sei denn, die Arbeit bei Euch ist besonders gefährlich!
Zu den "potentiell unentdeckten gefährlichen Erkrankenungen" nur ein Satz: dann dürften Schwangere auch nicht mehr auf die Straße bzw. dahin, wo Menschenansammlungen sind! Ist alles etwas übertrieben, findet Ihr nicht?
ihr müßt genügend Personal haben, wenn Ihr euch sowas leistet...
Nö, muss ich glaube ich googeln. Wieso bekommt der AG beim Beschäftigungsverbot den Lohn zurück? Krankenkasse? und warum wird dann keine neue Kraft eingestellt?.....Nein, Claudia, es geht hierbei gar nicht um so etwas. Der Arbeitgeber zahlt während des Beschäftigungsverbots nämlich weiter den vollen Lohn, kann ihn sich aber zurückholen... Verstehst Du?
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