Höhergruppierung Praxisanleiter

Siri86

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Hallo, wer von euch wurde höher eingruppiert weil er Praxisanleiter ist?
Ich habe scheinbar keine Chance darauf da ich nachweisen soll das ich 50% meiner wöchentlichen mit den Schülern verbringe. Wie läuft das bei euch?

Liebe Grüße
 
ist die "Höhergruppierung"/zulage der PA nicht bei der umstellung auf die neuen entgeldgruppen (p-stufen) gänzlich abgeschafft worden?! hab da iwas dunkel in erinnerung..
 
ist die "Höhergruppierung"/zulage der PA nicht bei der umstellung auf die neuen entgeldgruppen (p-stufen) gänzlich abgeschafft worden?! hab da iwas dunkel in erinnerung..
Im AVR nicht. Dort ist der PA extra erwähnt ( AVR Anlage 31 ). Allerdings mit dem Zusatz "..und entsprechender Tätigkeit.." , was in der Auslegung als "mehr als 50% der Tätigkeit" gewertet wird. Die Anfrage bei der MAV hat dies bestätigt und festgestellt, dass die Höhergruppierung tatsächlich nur bei freigestellten PAs zum Tragen kommt.

LG Einer
 
so genau weiß ich es nicht mehr, da es mich selber nicht betrifft/betroffen hat. bei uns (TVÖD) war es seither so, dass die freigestellten (!) PA vor der umstellung des tarifvertrages eine zulage von iwas um die 100/150€ pro Monat bekommen.

nach der Umstellung des tarifvertrages ist diese zulage dann weggefallen, da sie mit dem höheren (grund-) gehalt durch die Umstellung der EG auf die P stufen automatisch abgegolten ist.

gab natürlich ordentlich unmut bei den freigestellten PA.. deswegen kann ich mich da noch dunkel daran erinnern dass da was war.

am besten mal beim betriebsrat nachfragen die sind für sowas da..
 
nachtrag:

schau mal hier

Frisch eingruppiert: Praxisanleiter/in

jetzt kommt es so langsam wieder, die zulage ist weggefallen da du im funktionsbereich eh schon P8/P9 bist (super begründung..).
wenn du P7 bist sollte eine Höhergruppierung möglich sein.
 
IMHO ist auch im TvöD überwiegend (aso mehr als 50%) PA vorgesehen um eine Einstufung erhöht zu bekommen
LG
Richtig. Höherstufung nur, wenn mehr als 50% der Arbeitszeit für die Praxisanleitertätigkeit verwendet wird. Dürfte wahrscheinlich nur auf die freigestellten Praxisanleiter zutreffen.

Ich hatte letztes Jahr die Höherstufung beantragt (ist ja nicht meine Schuld, dass die Schule nur sporadisch Azubis auf die Palliativstation schickt), sie wurde jedoch abgelehnt.
 
Bei uns heißt es das man 50% der Zulage der nächst höheren Gehaltsstufe bekommt. Ist eine Hausinterne Regelung
 

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