Höhergruppierung BAT

Irene281

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28.06.2008
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19
Ort
NRW
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hallo,

ich habe in diesem Jahr die Fachweiterbildung abgeschlossen. Ich bin vorher in der Vergütungsgruppe K7a und Stufe 4 gewesen. Jetzt wurde ich höher gestuft in K9a und Stufe 3. Jetzt habe ich gelesen, dass eine Herabgruppierung nicht mehr zulässig ist. Dies steht jetzt aber nur bei dem TVÖD. Gilt das auch für den BAT-KF? Gibt es wenn ja dazu etwas schriftliches?

Das zum TVÖD habe ich hier gefunden:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/hoehergruppierung.html
 
Hallo,

hast Du dadurch jetzt einen finanziellen Verlust? Gibt es im BAT-KF in K9a eine Stufe 4?
In welchem Bereich bist du tätig bzw. was für eine Fachweiterbildung hast Du abgeschlossen, dass Du vorher nicht in 8a eingruppiert warst?

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Hallo,
dadurch, dass ich von 7 nach 9 gekommen bin verdiene ich jetzt mehr. Ich wäre nächstes Jahr in Stufe 5 gekommen, aber die Jahre wurden jetzt auch zurückgesetzt und ich komme jetzt erst in 5 Jahren in Stufe 4. Ja, es geht bis Stufe 5. Von Stufe 3 zu Stufe vier wären es jetzt ca 100€ Unterschied.

Ich bin Kinderkrankenschwester, arbeite auf der Neointensiv und habe die Weiterbildung Anästhesie und Intensiv gemacht. Ich habe dort 2009 angefangen.
 
Ja, es ist korrekt - du wirst soweit zurück in die Stufe eingegliedert, dass du noch mehr verdienst als vorher. Du übernimmst nicht automatisch den Stufenaufstieg. Ist aber auch Verhandlungssache, fragen kostet nix.
 
Aber warum gilt das Verbot der Rückgruppierung nur für den TVÖD und nicht den BAT?
 
Aber warum gilt das Verbot der Rückgruppierung nur für den TVÖD und nicht den BAT?
Rückgruppierung oder niedrigere Stufe als in der niedrigeren Stufe?

Auch im TVöD wird dieser Sprung so gemacht. Entgeltgruppe hoch, Stufe nach unten, so wie Narde es beschrieben hat. Du darfst allerdings nicht weniger verdienen als vorher (brutto).
 
Hallo zusammen,

ich hab mal ausgerechnet, welch enormer Mehraufwand durch den "Aufstieg" von 7a Stufe 4 bzw. 5 in die Vergütungsgruppe 9a Stufe 3 fällig wird.

Sollte ich mich vertan haben, bitte ich um Korrektur.

Bruttogehalt/monatlich Quelle: http://www.vkm-rwl.de/files/vkm/pdf/ETAB14-15m.pdf

Jahr:
2015 // 2016 // 2017 // 2018 // 2019
7a/4/5: 2836,57 € // 2.951,96 € // 2.951,96 € // 2.951,96 € //2 951,96 €
9a/3: 2.928,89 €// 2.928,89 € // 2.928,89 € //2.928,89 € // 2.928,89 €
Differenz: 92,32 € // -23,07 € // -23,07 € // -23,07 € // -23,07 €
Gesamt/Jahr: 1.107,84 € // -276,84 € // -276,84 € // -276,84 € // -276,84 €

Jahr 1 + 1.107,84 €
Jahr 2-5 - 1.107,36 €
monatliches Mehr 0,48


Der Arbeitgeber zahlt also umgeschlagen die nächsten 5 Jahre 48 ct. monatlich brutto mehr. Das sind ja immerhin 28,80 € insgesamt.

Ich bin undankbar genug, so etwas nicht als angemessen zu sehen, selbst dann nicht, wenn ein Arbeitgeber mir eine Weiterbildung bezahlt hat, mit der ich allerdings möglicherweise nicht nur helfe, den Erhalt der Zertifizierung zu gewährleisten, sondern mich schließlich auch 3 Jahre an das Haus fessele.

VG lusche
 
Du hast noch was vergessen: Die Jahressonderzahlung ist in 9a niedriger als in 7a und 8a.
Schlag doch einfach die Höhergruppierung aus oder verhandel mit deinem Arbeitgeber, dass er dich in die gleiche Stufe einsetzt.