Haushaltshilfen + Behandlungspflege

Georgia

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Hallo, ich habe eine Frage an die Pflegedienstleitungen und Inhaber/innen von Pflegediensten:
Wie gehen Sie mit den teilweise illegalen Hilfskräften (Haushaltshilfen) um, die im Zuge der Kostenersparnis der Krankenkasse/n die ärztlich verordnete Behandlungspflege miterbringen. Ich meine hier nicht die Angehörigen, die die Maßnahmen (Medi-, Augentropfengaben, Kompressionsstrümpfe usw.) freiwillig mit übernehmen.
Oder ist das mittlerweise zulässig, wenn die ausländische Hilfskraft z.B. ein Gewerbe angemeldet hat?
Wie gehen die anderen Pflegedienste mit dieser Problematik um?
Für Tipps bin ich dankbar

Georgia
 
haushaltshilfen SGB V ?

Grundsätzlich dürfen diese Haushaltshilfen nach europäischer Gesetzgebung keine SGB XI und SGB V Leistungen erbringen.
Dennoch ist es Gang u. Gäbe, dass dies erfolgt.
Uns Pflegediensten werden erhebliche Auflagen bei der Erbringung von SBB V Leistungen auferlegt (SGB V Leistung nur von examiniertem Personal durch zu führen und auch nur dann abrechenbar)
Die Kassen halten Stillschweigen, denn sie sparen im ersten Augenblick viele Euros. Bei einer Verordnung zu SGB V lehnen die Kassen dies ab, wenn bekannt ist, dass eine Hilfe im Haushalt wohnt, bzw. es gibt eine 14-tägige Bewilligung zur Einarbeitung dieser Kraft. Dagegen ist sofort Einspruch/Widerspruch einzulegen am besten mit einer Visitenkarte eines Anwaltes der sich in SGB V u. XI Gesetzgebung auskennt. Denn die Kassen verstoßen damit gegen europäisches Recht. Meist erfolgt dann ohne Probleme die Genehmigung der Verordnung.
Bei privat organisierter Pflege (Pflegegeldzahlung) sind die Angehörigen verpflichtet je nach Pflegestufe 2 - 4 mal jährlich Pflegebesuche nach § 37.3. SGB XI von zugelassenen Pflegediensten durch führen zulassen. Wir als Pfegedienste können dann bei Erbringung von SGB V Leistungen durch solche Helfer feststellen ob die Leistung sachgerecht erfolgt oder ob Mängel bestehen. Des weiteren wird darauf verwiesen, dass nicht gesetzeskonforme Leistungen durch solche Helfer erbracht werden u. darauf verwiesen, dass diese Leistung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Abwendung von Schäden für den Pflegebedürftigen von einem Pflegedienst erbracht werden muss. Auch könnten wir solche Vorfälle bei der Zollfahndung direkt zur Anzeige bringen.
Nur damit werden wir uns unsere potenziellen Kunden sehr verärgern.
Hilfe bei der Beratung und Überzeugung, dass es besser für den Pflegebedürftigen ist diese Leistung durch eine PD erbringen zu lassen, hilft meist.

Grüße
 
Erstmal danke für die Antwort.
Was mir nicht ganz klar ist:
1. Widerspruch gegen die Kostenablehnung SGB V kann doch nur der Patient einlegen. Der Patient will ja keine zusätzlichen Kosten verursachen und freut sich doch wenn seine "Haushaltshilfe" die Behandlungspflege miterbringt.
2. Bei der Durchführung der Pflegebesuche nach § 37.3. SGB XI erzählen die Angehörigen mir doch nicht, daß die "Haushaltshilfe" die Mutter wäscht, sondern, daß die Angehörigen die Pflege übernehmen...

Ich als Pflegedienst kann ja nicht sagen: "entweder wir dürfen Ihnen auch weiterhin die Kompresssionsstrümpfe anziehen / die Medikamente geben usw. oder ich zeige die Dame, die sie pflegt, an".
Immerhin liegt ja eine ärztliche Verordnung vor, vielleicht sollte man den Hausarzt mit einspannen.
Oder hat hier jemand eine bessere Idee?
Georgia
 
Georgia schrieb:
Erstmal danke für die Antwort.
Was mir nicht ganz klar ist:
1. Widerspruch gegen die Kostenablehnung SGB V kann doch nur der Patient einlegen. Der Patient will ja keine zusätzlichen Kosten verursachen und freut sich doch wenn seine "Haushaltshilfe" die Behandlungspflege miterbringt.
2. Bei der Durchführung der Pflegebesuche nach § 37.3. SGB XI erzählen die Angehörigen mir doch nicht, daß die "Haushaltshilfe" die Mutter wäscht, sondern, daß die Angehörigen die Pflege übernehmen...

Ich als Pflegedienst kann ja nicht sagen: "entweder wir dürfen Ihnen auch weiterhin die Kompresssionsstrümpfe anziehen / die Medikamente geben usw. oder ich zeige die Dame, die sie pflegt, an".
Immerhin liegt ja eine ärztliche Verordnung vor, vielleicht sollte man den Hausarzt mit einspannen.
Oder hat hier jemand eine bessere Idee?
Georgia

Hallo
Na das ist mir alles klar was Du schreibst. Nur wenn nirgends erwähnt und gesagt wird, dass die Behandlungspflege ungenügend und unfachlich erfolgt oder manglhaft ist, ob durch Angehörige oder Helfer, ist erst mal zweitrangig, wird sich nie was änderen.
Wichtig ist, dass die Kasse auf die Mängel aufmerksam gemacht wird.
Nur gemeldet werden müssen sie.
Bei den Pflegebesuchen ist es auch Aufgabe der Pflegedienste nach sachgerechter Wundesorgung zu schauen, das bedeutet im Rahmen des Pflegebesuches n. §37.3.SGB XI, auch nach den Wunden, Dekubi usw. zu schauen u. dies zu dokumentieren. Pflegebesuch bedeutet nicht, nur die kreuzgen an die vorgegeben Stellen des Vordruckes zu machen u. nach 10 min zu verschwinden
Was die Widersprüche gegen Ablehnungen von SGB V Leistungen betrifft, helfen u. unterstützen wir unsere Kunden.
In Deinem 2. Absatz ist ein denkfehler enthalten:
Wenn privat gepflegt wird und privat Wundesorgung durch geführt wird, gibt es K E I N E Verordung vom Arzt zur häuslichen Pflege n. SGB V.
Diese Verordnungen gibt es nur, wenn ein PD die Behandlungspflege übernimmt. Dieser rechnet dann direkt mit der Kankenkasse ab.
Deshalb ist im Beratungsgespräch über das Risiko einer nicht fachgerechten Versorgung zu sprechen und die Kundschaft auf evtl. Folgen aufmerksam zu machen. Den Angehörigen wird angeraten, die Wundversorgung durch einen PD durchführen zulassen. Jetzt kommt der Arzt ins Spiel, der die Verordung über häusliche Pflege zur Wundversorgung für den PD ausstellt.
Dieser rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Dies berührt nicht die SGB XI Leistungen ( Plflege)
So viel zu Deinen Fragen
Grüße
 
Hallo,
ich habe mich in meinem ersten Beitrag ja auch auf Kompressionsstrümpfe, Medikamenten- und Augentropfengaben bezogen. Bei Verbänden und Dekubitusversorgung ist der Fall ja eindeutiger, d.h. ich kann mit mehr Unterstützung von Angehörigen und Ärzten rechnen.
Wenn aber die Angehörigen bzw. die "Haushaltshilfen" nun von der Krankenkasse eines Versicherten ein sogenanntes attraktives Angebot erhalten, dass sie die bisher vom Pflegedienst erbrachte Leistung (siehe erster Satz) nun selbst erbringen sollen ?
Wie überzeuge ich die Angehörigen davon, dass es überhaupt nicht zulässig ist, ohne mich in die Nesseln zu setzen?
(Eine unserer früheren Patientinnen ist übrigens innerhalb von einer Woche durch die unqualifizierte Pflege einer "Haushaltshilfe" verstorben. Die Dame war völlig überfordert, hatte keine Ahnung von Lagerungen, sprach fast kein deutsch und führte der Patientin innerhalb von 7 Tagen nur 400 ml Flüssigkeit zu....)
Dieses Haushaltshilfen-Problem wird in den kommenden Jahren noch massiver werden, ich denke, wir müssen jetzt langsam in die Pötte kommen.
Gruß
Georgia
 

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