Ich sitze derzeit in Österreich und in meiner Nostrifikation der deutschen Ausbildung steht expressis verbis "Herr ... ist zur Durchführung subcutaner Injektionen berechtigt." und die ist vom Bundesgesundheitsministerium der Republik Österreich.
Nur dafür mußte ich auch eine Bescheinigung in meiner deutschen Ausbildung mitbringen. Denn ansonsten hätte ich 100 h Aufbaulehrgang machen müssen.
Medikamente stellen darf der PH nicht, aber nach Aussage einiger unserer Profs ist angedacht eine 6 -12 monatige Weiterbildung zu implementieren, nach dem man den Pflegehelfer in allen Bereichen der "Radelschwester" einsetzen kann und das gehobene Gesundheits und Krankenpflegepersonal aus der Pflege entfernt, da dieses sich für die Grundpflege zu fein vorkommt.
Dieses Vorhaben soll spätestens bei einer Akademiesierung des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes umgesetzt werden.
Ansonsten kann man hier nach 2 Jahren im Beruf des PH (1 Jährig) in 2 Jahren zur DGKS/P aufschulen.
Nur dafür mußte ich auch eine Bescheinigung in meiner deutschen Ausbildung mitbringen. Denn ansonsten hätte ich 100 h Aufbaulehrgang machen müssen.
Medikamente stellen darf der PH nicht, aber nach Aussage einiger unserer Profs ist angedacht eine 6 -12 monatige Weiterbildung zu implementieren, nach dem man den Pflegehelfer in allen Bereichen der "Radelschwester" einsetzen kann und das gehobene Gesundheits und Krankenpflegepersonal aus der Pflege entfernt, da dieses sich für die Grundpflege zu fein vorkommt.
Dieses Vorhaben soll spätestens bei einer Akademiesierung des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes umgesetzt werden.
Ansonsten kann man hier nach 2 Jahren im Beruf des PH (1 Jährig) in 2 Jahren zur DGKS/P aufschulen.