Haftungsfrage beim Arbeitsunfall

gewitterhexle

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14.02.2009
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110
Ort
Schwarzwald-Baar
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Ein Wohnblock mit 5 Eingängen steht giebelseits zur Straße, von dort aus betrachtet wohnt der Patient in der 4. = vorletzten Einheit.
Zu den Eingängen führt ein sehr unebener, asphaltierter Fußweg zwischen 2 Häuserzeilen hindurch.

Theoretisch besteht die Möglichkeit diesen durch Tastschalter, die in regelmäßigen Abständen an der Häuserfront angebracht sind, zu beleuchten, praktisch ist einer dieser Schalter seit Wochen defekt: ca. 30 m liegen im Stockdunklen (der morgendliche Einsatz findet um 5:45 statt).

Der Patient wurde von uns darauf hingewiesen und hat das Problem (angeblich) der Wohnungsgesellschaft gemeldet, mein AG ist ebenfalls darüber informiert.
In meinem Dienstwagen liegt für solche Fälle eine Taschenlampe...

Am Wochenende musste ich allerdings völlig überraschend ein anderes Auto nehmenund in diesem war keine Taschenlampe. Prompt bin ich gestolpert und gestürzt :(
Passiert ist - mit Ausnahme einiger Abschürfungen - nichts, aber was wäre gewesen, wenn....?

Mein Pech, weil ich mich bei der Übernahme des Wagens nicht vergewissert habe, dass die Ausstattung komplett ist?

Eine ganz normale BG-Sache?

Mithaftung des Patienten?

Darüber diskutieren wir uns grad im Kollegenkreis zu Tode *g*
 
Hi,

für dich erstmal eine ganz "normale" BG-Sache. Ob die BG und dein AG die Wohnungsgesellschaft in Haftung nimmt ist etwas anderes.

Eine Taschenlampe ist nicht zwingend vorgeschrieben im Gegensatz zum Verbandkasten und Warndreieck.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo narde,
das sieht die BG aber leider anderst. Der AG muß eine Gefahrenanalye haben und dann alles tun, damit der AN geschützt ist.
dazu gehört auch die funktionierene Taschenlampe.
@gewitterhexle,
wenn ihr einen Standard/ eine Dienstanweisung habt, daß ihr das Auto morgens auf Vollständigkeit überprüfen müßt und es eine weitere Anweisung gibt, die besagt, was alles im Auto zu sein hat, dann bekommst du weder Geld von der BG, noch vom AG noch von der Krankenkasse, wenn was passiert.
Habt ihr das nicht, dann hat der AG ein Problem.
Gruß Lisl
 
Wo steht das?
 
wenn ihr einen Standard/ eine Dienstanweisung habt, daß ihr das Auto morgens auf Vollständigkeit überprüfen müßt und es eine weitere Anweisung gibt, die besagt, was alles im Auto zu sein hat, dann bekommst du weder Geld von der BG, noch vom AG noch von der Krankenkasse, wenn was passiert.
Habt ihr das nicht, dann hat der AG ein Problem.
Gruß Lisl


Diesen Standard haben wir: für unsere DIENSTWAGEN!

Ich wurde allerdings am Sonntagmorgen um 5:30 im Büro mit der Tatsache konfrontiert, dass der Wagen, mit dem ich eigentlich hätte fahren sollen/wollen, seit dem späten Vorabend mit einem Unfallschaden in der Werkstatt stand. Der Ersatzwagen war ein Werkstattfahrzeug ohne jegliche 'Zusatzausstattung': von der Notfalltasche bis zur Taschenlampe war ALLES im Unfallfahrzeug zurückgeblieben und ich kam vor Montag auch nicht dran.
 
dann kannst aber du nichts dafür, dass dir das Equitment fehlt.
Dein AG hätte dies wissen müssen und dafür sorgen müssen, dass es dir zur verfügung steht bzw. hätte dein AG dafür Sorge tragen müssen, dass die Notfalltasche und alles was er als AO für euch vorschriebt aus dem Unfallwagen rauskommt. Hat er das nicht getan und er hat keinen Ersatz im Büro, kannst du denke ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Aber leider weiß ich nicht ob es rechtlich auch so gesehen wird.
Aber das wichtigste ist ja das dir nichts schlimmeres passiert ist.
LG Sandra
 
Hallo narde,
schau mal unter: www.bgw-online.de Gefährdungsbeurteilung
@ Sr. Sandra
ja, das seh ich genau so. In diesem Fall haftet der AG
Lisl
 
Wenn Du den Arbeitsauftrag hast, den Patienten anzufahren, bist Du unfallversichert, es sei denn, der Weg ist erkennbar so gefährlich, daß Dir nicht zuzumuten ist, auf ihm zu gehen oder zu fahren und dann solltest Du ablehnen, den Patienten anzufahren. (Unbeleuchtete Baugrube, freilaufende Rottweiler, randalierende Betrunkene).
Ob es eine Vorschrift zum Mitführen einer Taschenlampe gibt, können die Kollegen aus dem ambulanten Bereich vielleicht beantworten. Heutzutage gibt es aber schon sehr kleine, leistungsstarke Taschenlampen als Schlüsselanhänger. Ich habe so´n Ding, seit ich mal im Dunkeln einen geplanten Privatbesuch abbrechen mußte: Das Klingelschild war nicht beleuchtet und so wußte ich nicht, wo ich bimmeln sollte.
Nicht ganz billig, aber eine sinnvolle Anschaffung, auch privat. (Auch ich lehne es nämlich normalerweise ab, Arbeitsmaterial privat zu kaufen.)
 
Hallo Lisl,

ich bin vtl. blind, aber ich finde dort nichts, dass eine Taschenlampe mitgeführt werden muss, bzw. dass der Verunfallte nicht versichert ist, wenn er keine Taschenlampe mitführt.

Primär gilt erstmal, dass der AN über die BG abgesichert ist.
Das ist ähnlich, wie wenn ich keine korrekten Arbeitsschuhe trage, aber selbst da übernimmt die BG die Kosten und zieht nicht den AN zur Zahlung heran.

Ansonsten bin ich auch noch bei meiner Krankenkasse versichert, die die Kosten für die Behandlung übernehmen würde und sich ggf. mit der BG auseinandersetzen würde.

Schönen Tag
Narde
 
Es ist zwar schon etwas spät und ich bin müde, aber ich gebe mal Anhaltspunkte. Näheres dazu dann wenn ich richtig munter bin :roll:


Zunächst muss der Unfall während deiner Arbeitszeit passiert sein. Dies scheint ja hier der Fall zu sein.

(Ein Schutz besteht zwar auch bei An- und Abfahrt zur Arbeit, aber nur eingeschränkt, aber dies brauchen wir ja vorliegend nicht.)

1. Grundsätzlich gilt das wir einen Anspruchsgegner finden müssen.

Dies ist hier die Wohnungsgesellschaft oder der Eigentümer. Juristisch würde man die Wohnungsgesellschaft verklagen und dem Eigentümer den Streit verkünden um eine Bindungswirkung im Urteil zu erzielen. Vermutlich wird die Versicherung von denen gleich mit verklagt, da es einen extra Zahlungsanspruch gegen die gibt.

Um Vorwegzugreifen; der Patient wäre nicht der Anspruchsgegner.
Der Mieter, Euer Patient, hat nach seinen Angaben alles getan was er tun muss. Er hat seinen Vertragspartner in Kenntnis der Mängel gesetzt. Weitergehende Pflichten hat er nicht.

2. Der Trick ist, dass Du nix mit dem Obigen zu tun hast. Du musst dich an deinen Arbeitgeber wenden. Er, respektive seine Versicherung, trägt die Kosten. Deine Versicherung, sollte die schon etwas gezahlt haben, würde sich von ihm die Kosten wiederholen.

Gemein?

Nein!

Denn nun kann dein Cheff von den Kerlen unter Punkt 1. seine Kosten und die Kosten seines Verdienstausfall durch deinen Leistungsausfall einklagen. Gelegentlich mutiert so der Arbeitnehmer dann zu einer unersetzlichen Fachkraft deren Ausfall sooooviieeellll kostet.... Sowas kann die Taschen füllen. (Was natürlich niemand machen würde :lol1:)


Jetzt kommt die Krux, besser die Taschenlampe ins Spiel.

Man könnte nun sagen:

"Ey, Du hast doch gewusst das das total dunkel dort ist und du dir die Flossen brechen könntest. Warum hast Du nicht nachgeschaut das so eine Lampe da ist? und als Du gesehen hast, dass die nicht da war, hättest Du ja nicht hingehen müssen. Du wusstest ja das es gefährlich sein könnte."

Tja, recht hätten die damit, denn das war fahrlässig von Dir.

ABER

Das hilft denen nix, da du als Arbeitnehmerin nur für grob fahrlässiges Verhalten haftest.

Aber dies war nicht grob fahrlässig. Denn generell gilt in etwa: Grob fahrlässig ist etwas wenn alle Menschen sagen:

"Das kann doch nicht gutgehen." (Ob das gefährlich ist wenn ich die Hand in den Mixer stecke?)

Damit hast Du und Deine Versicherung keine Kosten.

Nächstes Problem:
Das hilft aber deinem Arbeitgeber nicht. Der wusste nämlich von dem Problem und der Lampe und der hat Organisationspflichten. Es wird, wenn es hart auf hart kommt, wohl um eine gewisse Fahrlässigkeit seinerseits gehen, diese wird anteilsmäßig von ihm zu tragen sein.

Dein Cheff gegen die Typen aus Punkt 1. würde wohl bei Gericht auf 20 zu 80 kommen wenn es schlecht läuft.

Geht also...

Und da dein Cheff vermutlich selber für soetwas versichert ist, zahlt die 20% seine Versicherung.

Ego:

Du zahlst nix, Deine Versicherung würde, wenn sie zahlen täte, alles zurückbekommen.

Der Patient zahlt nüschts, denn der hat nix falsch gemacht.

Die aus Punkt 1. zahlen vermutlich 80% und das trägt dann wiederum ihre Versicherung.

Dein Cheff zahlt maximal 20% und das trägt dann seine Versicherung.


So, ist doch länger geworden... bitte verzeiht mir alle Rechtschreibfehler... et iss zu späääättt.


Hoffe ich konnte etwas helfen.
 

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