Gesundheits-Reform 2004 - was sich alles ändert

flexi

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Krankenpfleger
Hallo Zusammen!!

hier ein link mit den Neuerungen ab 2004 !!

*(Defekter) Link entfernt*
 
hallo flexi

der link ist wirklich sehr informativ und übersichtlich...so kann man sich gut in dem dschungel er neuen gesundheitsreform einen überblick verschaffen :D

mfg betty
 
Hallo Flexi!
Ich zitiere mal aus dem Link:

"Arzt- und Zahnarztbesuch:
Es wird eine Praxis-Gebühr von 10 Euro pro Vierteljahr eingeführt. Überweist der Arzt den Patienten zum nächsten Arzt, wird keine weitere Gebühr fällig – vorausgesetzt, der Besuch beim zweiten Arzt fällt ins gleiche Vierteljahr. Ausgenommen von der Praxisgebühr sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutz-Impfungen."

Nun meine Fragen:
1. Zahle ich die Praxis-Gebühr von 10 Euro nur einmal pro Vierteljahr, egal wieviele Arztbesuche ich tätige? Das mit der Überweisung von einem zum nächsten Arzt habe ich verstanden, aber was ist, wenn ich
a) zum Zahnarzt zur Kontrolle gehe (keine Gebühr), sich an die Kontrolluntersuchung aber eine Behandlung anschließt = 10 Euro
b) Gynäkologische Krebsvorsorge: brauche ich hier eine Überweisung vom Hausarzt (der Gynäkologe ist ja ein Facharzt)?
c) Augenarzt = 10 Euro
d) Hausarzt = 10 Euro
Obige Aufzählung summiert sich also auf 30 bis 40 Euro für dieses Quartal! Ist das so richtig erfasst?

2. Werden die Praxisgebühren auch fällig, wenn man nur ein Rezept beim Arzt abholt?

Gruß,
Trine
 
Trine schrieb:
1. Zahle ich die Praxis-Gebühr von 10 Euro nur einmal pro Vierteljahr, egal wieviele Arztbesuche ich tätige? Das mit der Überweisung von einem zum nächsten Arzt habe ich verstanden, aber was ist, wenn ich
a) zum Zahnarzt zur Kontrolle gehe (keine Gebühr), sich an die Kontrolluntersuchung aber eine Behandlung anschließt = 10 Euro
b) Gynäkologische Krebsvorsorge: brauche ich hier eine Überweisung vom Hausarzt (der Gynäkologe ist ja ein Facharzt)?
c) Augenarzt = 10 Euro
d) Hausarzt = 10 Euro
Obige Aufzählung summiert sich also auf 30 bis 40 Euro für dieses Quartal! Ist das so richtig erfasst?
Nein !! Beim ersten Arzt zahlst du 10 Euro und der stellt dir überweisungen für alle anderen Ärzte aus. Ohne Überweisung zahlst du bei weiteren Ärzten wieder 10 Euro, mit Überweisung nicht!
Ausnahme: Zahnarzt , der kriegt auch 10 Euro. und Vorsorge mit Berechtigungsschein ist kostenfrei.


2. Werden die Praxisgebühren auch fällig, wenn man nur ein Rezept beim Arzt abholt?
Ja, die 10 Euro sind "Eintrittsgebühren" für die generelle Leistung der Praxis, abgesehen davon muss der Arzt es entscheiden/unterschreiben, und das ist Arbeitsleistung!

Die Antworten von mir hier sind allerdings auch nur aus der Verfolgung der Diskussionen zu diesem Thema gegeben.
 

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