Hallo SrSa,
#offtopic
Jeder kann sich als "Schwester" oder "Pfleger" bezeichnen, denn geschützt sind nur die Berufsbezeicnungen "Krankenschwester", "Krankenpfleger".. (siehe auch § 1 des alten und des neuen Krankenpflegegesetzes).
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Jeder kann sich als "Schwester" oder "Pfleger" bezeichnen, denn geschützt sind nur die Berufsbezeicnungen "Krankenschwester", "Krankenpfleger".. (siehe auch § 1 des alten und des neuen Krankenpflegegesetzes).