Arbeitsstättenverordnung, § 6: ArbStättV - Einzelnorm
Ihr habt einen (kleinen) Pausenraum sowie Toiletten für Mitarbeiter (es steht nirgendwo, dass die auf dem gleichen Stockwerk sein müssen) und eine Kantine ist nicht vorgeschrieben. U. U. kann laut Gesetz auch der Stützpunkt als Pausenraum gelten.
Ihr könntet höchstens über bauliche Veränderungen verhandeln, die Euch etwas mehr Platz im Pausenraum verschaffen. Ein Schrankbett z.B. nimmt tagsüber kaum Platz weg. Oder ein größerer Lagerraum und der kleine Pausenraum tauschen die Bestimmung - konstruktive Vorschläge kommen erfahrungsgemäß besser an als Neid auf das Büro der Heimleitung!
Ihr habt einen (kleinen) Pausenraum sowie Toiletten für Mitarbeiter (es steht nirgendwo, dass die auf dem gleichen Stockwerk sein müssen) und eine Kantine ist nicht vorgeschrieben. U. U. kann laut Gesetz auch der Stützpunkt als Pausenraum gelten.
Ihr könntet höchstens über bauliche Veränderungen verhandeln, die Euch etwas mehr Platz im Pausenraum verschaffen. Ein Schrankbett z.B. nimmt tagsüber kaum Platz weg. Oder ein größerer Lagerraum und der kleine Pausenraum tauschen die Bestimmung - konstruktive Vorschläge kommen erfahrungsgemäß besser an als Neid auf das Büro der Heimleitung!
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