Fragen um Schwestern-Stationszimmer ?

Arbeitsstättenverordnung, § 6: ArbStättV - Einzelnorm

Ihr habt einen (kleinen) Pausenraum sowie Toiletten für Mitarbeiter (es steht nirgendwo, dass die auf dem gleichen Stockwerk sein müssen) und eine Kantine ist nicht vorgeschrieben. U. U. kann laut Gesetz auch der Stützpunkt als Pausenraum gelten.

Ihr könntet höchstens über bauliche Veränderungen verhandeln, die Euch etwas mehr Platz im Pausenraum verschaffen. Ein Schrankbett z.B. nimmt tagsüber kaum Platz weg. Oder ein größerer Lagerraum und der kleine Pausenraum tauschen die Bestimmung - konstruktive Vorschläge kommen erfahrungsgemäß besser an als Neid auf das Büro der Heimleitung!
 
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Erst mal eine saublöde Frage - was ist ein Schwesternzimmer überhaupt?
Ich kenne Personalaufenthalts- oder -Pausenräume und Dienstzimmer/Stützpunkt/Stationszimmer.

Im Sozialraum halte ich mich für die Pause auf, darin herrscht "Kurvenverbot"
Im Stationszimmer/Stützpunkt finden Übergaben, ggf. Medikamente stellen statt, darin herrscht wiederum "Getränkeverbot"

Sozialräume regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie Claudia schon geschrieben hat, müssen die Toiletten nicht auf der gleichen Etage sein.

Ob ein Bewohner ein Zimmer im Keller/Souterrain wohnen darf hängt mit Sicherheit von der Fenstergröße/Tageslicht ab.

Die Heimleitung braucht ihr Büro mit Sicherheit, wo soll sie sonst arbeiten?

Im Zweifelsfalle würde ich den betrieblichen Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Betriebsarzt) und Betriebsrat einbeziehen und versuchen eine konstruktive Lösung zu finden.
 
Schwesternzimmer ist quasi die alte Bezeichnung für den Pausenraum
 
Hallo

Wir dürfen das Grundstück verlassen aber sind dann nicht mehr Versichert.

Was ist ein Bruderzimmer ?

Du bist auf dem Weg zur Pause und von der Pause versichert nur nicht in der Pause und da ist es egal ob du außerhalb des Grundstücks bist oder nicht.
 
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