Frage zum Krankenpflegegesetz

DanSch

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Krankenpfleger
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe mich hier angemeldet, weil ich schon lange auf der Suche nach einer bestimmten Aussage des Krankenpflegegesetzes bin.
Währe es möglich, dass mir bitte jemand einen Link bzw. einen Auszug geben kann, aus dem hervorgeht das nur examiniertes Pflegepersonal im allgemeinen Stationsbetrieb arbeiten dürfen?
Es gab da vor mehreren Jahren mal eine Änderung bzw. eine Optimierung des Krankenpflegegesetzes bzw. bestimmter Gesetze die die Krankenpflege regeln. Ich habe mich bereits dumm und dämlich gegoogelt aber finde einfach nicht die Stelle die ich suche.

Hintergrund
Wir haben eine Kollegin im Team, die seit mehr als 20 Jahren die selben Tätigkeiten ausführt wie wir examinierten Kräfte. Da wir eine Reha Einrichtung sind, unterliegen wir den Vorgaben der DRV, aber auch die DRV muss sich an die Vorgaben des Krankenpflegegesetzes halten.
Nun stellt es sich so dar, dass besagte Kollegin aus dem Schichtbetrieb herausgenommen werden und in den Tagdienst unter ärztlicher Aufsicht wechseln soll, da sie ja nicht examiniert ist. Uns kommt das komisch vor, denn wenn die DRV über einen langen Zeitraum diese Mitarbeiterin in ihrer Tätigkeit geduldet hat, warum würde sie plötzlich verlangen das sie das ab jetzt nicht mehr darf?

Ich hoffe das meine Frage irgendwie Sinn macht...sorry, aber wir haben in kürze ein Gespräch mit der Leitung und da würden wir schon ganz gerne wissen welchen Hintergrund diese Forderung plötzlich haben könnte. Wenn ich diesen o.g. Gesetzestext hätte, aus dem vlt. noch optimaler weise das Jahr des Inkrafttretens angegeben ist, dann könnten wir unserer Verwunderung noch mehr Ausdruck verleihen...um es mal einfach auszudrücken.

Mir ist bewusst das es hier keine Rechtsberatung gibt und ich hoffe das ich mich mit dieser Frage nicht in eine Grauzone begeben habe.

Vielen Dank und Gruß

DanSch
 
Währe es möglich, dass mir bitte jemand einen Link bzw. einen Auszug geben kann, aus dem hervorgeht das nur examiniertes Pflegepersonal im allgemeinen Stationsbetrieb arbeiten dürfen?
was meinst du genau?
Das KrPflG besteht seit 2004 unverändert. Wobei dieses die Ausbildung und Anerkennung regelt.
Im Stationsbetrieb sind schon immer verschiedene Personen beschäftigt, von der Reinigungskraft über diverse Praktikanten, Bufdis, FSJ, früher Zivis und Schülern bis hin zu Fachpflegekräften mit und ohne Zusatzausbildung, Therapeuten usw.

Die Ausführung von bestimmten Tätigkeiten ergeben sich aus Behandlungsvertrag, Versorgungsverträgen, Direktionsanweisungen, Standards, Betriebsvereinbarungen, Garantenstellung und abgeleitet von Gerichtsurteilen.

So kann man generell sagen, dass gefahren behaftete Tätigkeiten nur von dafür ausgebildetem Personal ausgeführt werden darf.

...und da würden wir schon ganz gerne wissen welchen Hintergrund diese Forderung plötzlich haben könnte.
da würde ich doch mal Fragen
Wenn das eine Forderung der DRV wäre, hat diese das sicher begründet?

warum würde sie plötzlich verlangen das sie das ab jetzt nicht mehr darf?
weil es jetzt erst aufgefallen ist?
Die Begründung - war schon immer so - wird nicht greifen.
 
Hallo renje und Danke für Deine Antwort.

was meinst du genau?
Das KrPflG besteht seit 2004 unverändert. Wobei dieses die Ausbildung und Anerkennung regelt.
Im Stationsbetrieb sind schon immer verschiedene Personen beschäftigt, von der Reinigungskraft über diverse Praktikanten, Bufdis, FSJ, früher Zivis und Schülern bis hin zu Fachpflegekräften mit und ohne Zusatzausbildung, Therapeuten usw.

Das Problem ist das ich mich nur auf das beschränken kann, woran ich mich persönlich erinnere. Ich habe von 1993 bis 1997 im Krankenhaus gearbeitet und danach nicht mehr in Krankenhäusern. Meine jetzige Tätigkeit ist in einer Rehaeinrichtung und wenn ich mal so die zeitliche Abfolge zurückgehe, dann weiss ich noch, das es früher (ich sag mal bis 1995) Mitarbeiter im Stationsbetrieb gab, die medizinisch verantwortungsvolle Tätigkeiten wie z.B. Medikamentenvergabe, Vitalwerteermittlung, Personalplanung etc. gemacht haben, weil diese Personen dreissig Jahre zuvor als ungelernte auf den Stationen eingestellt wurden und all diese Tätigkeiten im praktischen gelernt haben. Sie hatten aber niemals ein Examen gemacht. Ich erinnere mich weiterhin das plötzlich all diese Personen all ihrer Verantwortungen entzogen wurden, weil es ein neues Gesetz gab bzw. eine Änderung bestehender Gesetze dies so verlangt hatte.

Ich kann das leider nicht klarer beschreiben weil es mich persönlich nie getroffen hat, ich hab all dies nur am Rande mitbekommen, denn ich habe ja ein Examen.

da würde ich doch mal Fragen
Wenn das eine Forderung der DRV wäre, hat diese das sicher begründet?
Wir hatten nun unser Gespräch mit der Leitung gehabt und die Situation stellt sich nun so dar, dass besagte Kollegin in einen Bereich versetzt wird, in dem kein Examen in der Krankenpflege gefordert ist. Die Mitarbeitervertretung war anwesend und lässt sich ein Schreiben der DRV aushändigen. Es tut uns zwar leid wegen unserer Kollegin, aber wie Du hier gesagt hast:

weil es jetzt erst aufgefallen ist?
Die Begründung - war schon immer so - wird nicht greifen.
Sind Gesetze nun mal verbindlich
 
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