Frage zu Praxisstunden im Krankenpflegegesetz

*Jutta*

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Hallo zusammen,

ich hab eine wichtige Frage, die mir irgendwie niemand befriedigend beantworten kann. Ganz kurz vorweg: ich studiere zur Zeit Allgemeine Pflege an der Fh Frankfurt und möchte nach meinem Bachelor in einem Jahr das Examen nachmachen. Hierzu müssen wir während des Studiums 15 Wochen Extrapraktikum während den Semesterferien machen, um die Ausbildung auf 1 Jahr verkürzen zu können. Diese Praktika würde ich nun gerne planen, weiß aber einfach nicht wie viele Wochen ich wo ableisten muss. Meine Praxisanleiter und das zuständige Regierungspräsidium haben mir die Auskunft gegeben, dass ich mir das anhand des Krankenpflegegesetzes selbst ausrechnen muss. Nun steht dort aber dass ich z.B. 500 Stunden im Allgemeinen Teil in den Fächern Innere, Chirurgie, Neurologie, Geriatrie usw. ableisten muss. Müssen diese 500 Stunden denn gleichmäßig verteilt werden oder kann ich diese auch ein wenig nach meinen Vorlieben aufteilen?
Ich wär echt total dankbar, wenn mich da jemand aufklären könnte und vielleicht berichten könnte wie lange ihr jeweils auf den verschiedenen Stationen eingesetzt seid und ob ihr tatsächlich alle im Gesetz vorgeschriebene Gebiete relativ gleichmäßig abdeckt.

Viele Grüße,
Jutta
 
die musst du gleichmäßig aufteilen, würde ich sagen, aber ich schaue nochmal nach... :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das wäre natürlich irgendwie logisch, aber auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder Krankenpflegeschüler in jedem Bereich gleich lang war, da das organisatorisch ja oftmals garnicht möglich ist. Daher suche ich nach irgendwelchen Regelungen, die z.B. die Mindeststundenzahl für einen bestimmten Bereich festlegt. Wenn es nämlich Pflicht wäre, dass die Stunden gleichmäßig aufgeteilt werden, dann wäre das sicherlich schon so im Gesetz festgelegt, oder?
Aber danke schonmal für deine Antwort :)
 
Hallo Jutta,
bitte wende Dich an die kooperierende Schule, an der Du das Examen dann noch machen möchtest.
Du musst ja nicht nur diese Stunden hinsichtlich der Fachdisziplinen verteilen, sondern auch noch eine Aufteilung innerhalb dieser Fächer in palliativ, rehabilitativ, Kurativ und ambulant machen...
Du kannst also 15 Wochen nicht separat betrachten sondern nur im Kontext dessen, was Du schon hast und was Du noch ableisten wirst in der Schule "danach".
Das ist ein ziemliches "Puzzlespiel"; jede Schule macht das ein wenig anders. Es gibt für jeden Schüler einen Ausbildungsverlaufplan für 3 Jahre, damit auch alles berücksichtigt wird!
Hierüber hat i.d.R. nur der an der Ausbildung betiligte einen Überblick...das ist nicht Deine Aufgabe.
 

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