Fortbildung zum Pflegeberater

Unter dem Begriff Pflegeberater tummeln sich verschiedene Fort-/Weiterbildungen bzw. Berufsprofile.

  • Die "alte" Fortbildung zum Pflegeberater war eine, die zur Beratung nach §45 SGB XI befähigt(e) - dabei handelt es sich -wie oben schon angesprochen- um die Durchführung von Pflegekursen und individuellen Schulungen in der häuslichen Pflege. (bzw. kann das ja jeder Pflegedienst abrechnen - die Schulung dient dazu, dies dann auch mit den Kassen abzurechnen zu können - da gibt es aber je nach Kasse und Verband unterschiedliche Verträge, z.B. nur Versicherte der Kasse XYZ in Bundesland ABC, wenn der Betrieb Mitglied im Verband PQR ist). In der Regel dauert die Fortbildung 3 - 7 Tage plus Klausur plus Einreichen von Schulungsdokumentationen zur Qualitätssicherung. Danach gibts dann einen weiteren bunten Zettel für den Fortbildungsordner.... Verzeihung: ein Zertifikat. (btw: die Durchführung von Beratungsgesprächen nach §37.3 SGB XI ist nicht davon abhängig - hier wird seitens des Gesetzgebers nur gefordert: Pflegefachkraft -also dreijährig examiniert).


  • Die "neue" Fortbildung zum Pflegeberater nach §7 SGB XI sollen kurz gesagt das tun, was die Pflegestützpunkte bieten sollen (genauer hier: Pflegeberatung - SGB XI ).
    GKV:Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen. Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden.
    Die genauen Anforderungen findet man hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2008_-_08-29_Empfehlungen_%C2%A7_7a_Abs_3_2351.pdf

  • daneben gibt es noch die Weiterbildung zum Casemanager bzw."Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen" - vgl. hier: http://www.dgcc.de

  • dann gibt es noch das schon angesprochene Studium in Herdecke
  • .. und die Fortbildung zum Pflegesachverständigen, TÜV

Man sollte also schon im Vorfeld wissen, was man mit dieser Qualifikation anfangen möchte und kann.
 
@ Eiskristall:

Kannst Du mir dann vielleicht den genauen Unterschied deiner WB und der WB zum Pflegeberater erklären?!?
Sorry, aber ich blick da nicht so ganz durch.
Von der Stundenanzahl her sind es nämlich nur gerring weniger, stehe da grad auf dem Schlauch!

@ Schwester Persephone:

Ich geb Dir total Recht. Ich finde zig verschiedene Fortbildungen/Weiterbildungen zum Thema "Pflegeberater". Wie soll man sich da zurecht finden?!?
Mich würde interessieren, welchen "Pflegeberater" z.B. in den Kassen sitzen....

Und was fang ich jetzt mit welcher FB/WB/Studium an?!? Für welche Bereiche/Tätigkeiten eignet sich was? :gruebel:
 
Jetzt lässt Du mich arbeiten :knockin: - die eigentliche Frage ist doch: was willst Du mal damit anfangen, was traust Du Dir zu, was interessiert Dich und zuletzt: was hat Zukunft?

Aber ich versuche mal, die jeweiligen FB/WB zuzuordnen (wobei es auch schon in meinem vorherigen Beitrag steht):


  • § 45 - ambulante Pflege, wenig Aufwand, kaum höhere Vergütung aber breiteres Spektrum der täglichen Arbeit (Beratung, Kurse)- i-d.R. Anstellungsverhältnis

  • § 7 - Kassen, Pflegestützpunkte, Landkreise - je nachdem ob und wenn überhaupt Pflegestützpunkte/Stellen eingerichtet werden, die nicht mit SoFas, MDK-Personal, o.ä. besetzt werden- i.d.R. Anstellungsverhältnis

  • Casemanager: KHs, Kassen, etc. angestellt wie auch auch freiberuflich

  • Studium: lt. PWG irgendwann z.B. Hilfsmittelverordnung

  • Pflegesachverständiger: ist (noch) kein geschützter Begriff. Betätigung: i.d.R. als Selbständiger: Beratung von Heimen, Pflegediensten, Privatpersonen (z.B. Gutachtenerstellung bei Widersprüchen), Gerichte
 
Hi,

hier muß ich auch mal Fragen :verwirrt:

Also ich bin derzeit in einem Schwerpunktklinikum tätig, ich suche weitere herausforderungen im Bereich Casemangement, Pflgeberatung und Sachverständigen Tätigkeit.

Bis vor kurzem war ich als Honorarkraft für die PV tätig (was dahinter steckt muß ich hier net erläutern, oder? ),
es war interessant doch nicht das was ich mir vorgestellt hatte, da ich scheinbar mehr Höherstufungen empfohlen hatte oder oder oder.....

Was könnte man einer Person wie mir jetzt raten ??
 
Schreibe grade an meiner Diplomarbeit zum Pflegegutachter. Wenn ich das bestanden habe ist es mein Ziel mich zunächst nebenberuflich selbstständig zu machen. Darf ich dann auch Pflegekurse für Angehörige durchführen und wie rechne ich die ab?
LG Bucks
 
also ich studiere Pflegemanagement und werde diese Weiterbildung noch nebenbei machen:
pflegesachverständige... beim Tüv Nord dauert ca 1,5 Jahre und hat insegsamt 525 Unterrichtsstunden... alles was nur ein paar Tage dauert , aber richtig Geld kostet... tja, ich habe im Internet gesucht, aber ich denke hier beim TÜv ist die Ausbildung sehr gut und umfassend, in 3 Tagen bekommt man nicht so ein Wissen, gerade über die ganze rechtliche Lage...
 
Hallo elfenstaub,
bist du auch gelernte Krankenschwester?
Ich habe mittlerweile mein Diplom als Pflegegutachterin und arbeite nebenberuflich selbstständig als Pflegesachverständige und Pflegegutachterin. Der Bedarf ist wirklich groß. Allein durch Mundpropaganda bekomme ich meine Kunden und vertrete sie bis vors Sozialgericht.
Die rechtliche Lage wurde sehr gut vermittelt. Allerdings ohne meine Ausbildung zur Krankenschwester und die langjährige Berufserfahrung könnte ich den Beruf als Sachverständige und Gutachterin nicht ausüben. Sagt ja auch schon der Name Sachverständige-Sachverstand. Ich bin verpflichtet mich fortzubilden um immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben und die Berufsverbände raten auch dazu den GuK Beruf weiter auszuüben, damit man den Bezug zur Praxis nicht verliert und auch hier immer auf dem aktuellen Stand bleibt.
Inwieweit das in Zukunft bei mir sein wird kann ich noch nicht sagen. Mal sehen.
LG Bucks
 

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