Schwester Persephone
Stammgast
- Registriert
- 20.04.2008
- Beiträge
- 250
- Ort
- Nähe Bremen
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
- Funktion
- PDL
Unter dem Begriff Pflegeberater tummeln sich verschiedene Fort-/Weiterbildungen bzw. Berufsprofile.
Man sollte also schon im Vorfeld wissen, was man mit dieser Qualifikation anfangen möchte und kann.
- Die "alte" Fortbildung zum Pflegeberater war eine, die zur Beratung nach §45 SGB XI befähigt(e) - dabei handelt es sich -wie oben schon angesprochen- um die Durchführung von Pflegekursen und individuellen Schulungen in der häuslichen Pflege. (bzw. kann das ja jeder Pflegedienst abrechnen - die Schulung dient dazu, dies dann auch mit den Kassen abzurechnen zu können - da gibt es aber je nach Kasse und Verband unterschiedliche Verträge, z.B. nur Versicherte der Kasse XYZ in Bundesland ABC, wenn der Betrieb Mitglied im Verband PQR ist). In der Regel dauert die Fortbildung 3 - 7 Tage plus Klausur plus Einreichen von Schulungsdokumentationen zur Qualitätssicherung. Danach gibts dann einen weiteren bunten Zettel für den Fortbildungsordner.... Verzeihung: ein Zertifikat. (btw: die Durchführung von Beratungsgesprächen nach §37.3 SGB XI ist nicht davon abhängig - hier wird seitens des Gesetzgebers nur gefordert: Pflegefachkraft -also dreijährig examiniert).
- Die "neue" Fortbildung zum Pflegeberater nach §7 SGB XI sollen kurz gesagt das tun, was die Pflegestützpunkte bieten sollen (genauer hier: Pflegeberatung - SGB XI ).
GKVie Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen. Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden.
- daneben gibt es noch die Weiterbildung zum Casemanager bzw."Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen" - vgl. hier: http://www.dgcc.de
- dann gibt es noch das schon angesprochene Studium in Herdecke
- .. und die Fortbildung zum Pflegesachverständigen, TÜV
Man sollte also schon im Vorfeld wissen, was man mit dieser Qualifikation anfangen möchte und kann.