Fehlzeitenüberschreitung

becky123

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18.08.2014
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Hallo,
ich habe die schriftliche und praktische Prüfung bereits hinter mir, aber jetzt war ich in der Praxis krank und habe somit 2 Tage zuviel fehlzeit in der Praxis. kann mir deshalb meine Zulassung zurück gezogen werden bzw. mein Examen mir vorenthalten werden?
 
Die Prüfungszulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fehlzeiten bis dahin nicht überschritten werden. Ob die dir aber wegen 2 Tagen gleich die Zulassung entziehen, weiß ich nicht. Soweit ich weiß gibt es da eine Härtefallregelung.
 
Zur Prüfung bist du ja bereits zugelassen, da passiert nichts mehr. Du müsstest die Fehltage nacharbeiten, bevor Du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhältst; bei zwei Tage wäre es aber auch möglich, nochmal ein Wochenende zu arbeiten und gut ist.

Wende Dich an Deine Schule mit der Bitte um Unterstützung.
 
wie Claudia schreibt - Zulassung zur Prüfung ist bereits erfolgt, also kannst du auch alle Prüfungsteile absolvieren.
Nein - ein Examen kann nicht vorenthalten werden
aber
du mußt die 2 Tage nacharbeiten, (wenn die Schule die Fehlzeiten das an die Schulaufsichtsbehörde meldet)
erst dann erhältst du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Wenn die Schulaufsichtsbehörde die Regelung großzügig handhabt ist es gelaufen, wenn nicht musst du halt die paar Tage nacharbeiten - im Anschluss an das Ausbildungsende.