Härtefallantrag bei Fehlzeitenüberschreitung

Hallo LadyN,

10% sind 10% - wenn man dich mit 10,2% zulässt, wo setzt man dann die Grenze? 10,3% aber 10,5% ist dann auch nur 0,2% drüber...

Ich behaupte mal, dass du nicht zugelassen wirst bei 10,2%.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo ihr Lieben,

Ich befinde mich seit fast 2 Wochen mit meinen Lehrern in Verhandlung, weil ich die Fehlzeiten sowohl theoretisch (250, also 40 Stunden drüber) als auch praktisch (270, also 20 Stunden drüber) stark überschritten habe, und nun das 2. Ausbildungsjahr wiederholen soll. Grund dafür waren mehrere Infekte im 1. Ausbildungsjahr, sowie eine Appendektomie im 2. Lehrjahr. :(

Für sämtliche Erkrankungen gab ich ein Attest ab, teilweise auch noch ein zweites vom Facharzt.

Ich will nichts beschönigen, diese Überschreitung ist immens.

Aber ich habe sämtliche Lerninhalte nachgeholt, und bin des weiteren eine gute Schülerin (die Noten liegen im praktischen und theoretischen zwischen 1 und 2, selten eine 3). Ich habe den Willen hart zu arbeiten, bin engagiert und zuverlässig - ich liebe diesen Beruf einfach.

Dennoch pocht meine Direktorin darauf, das ich das 2. Jahr wiederholen soll - seit 2 Wochen befinde ich mich im Gespräch mit den Lehrern, hier mal einige Punkte die diskutiert wurden:

- Am Anfang der Ausbildung wurde uns erklärt, das die Fehlzeiten ein Indikator dafür sind, ob ein Schüler die Inhalte der praktischen/theoretischen Ausbildung begriffen hat oder nicht. (Sprich: wenig Anwesenheit = wenig Wissen).
Da ich eine gute Schülerin bin, wage ich zu sagen das dieser Punkt nicht auf mich zutrifft.


- Wiederhole ich das 2. Ausbildungsjahr, so kann ich während der folgenden zwei Jahre in der Theorie für 12 Tage fehlen, in der Praxis für 7 Tage - das hilft natürlich, ist aber auch nicht gerade ein großer Zeitpuffer wenn man bedenkt das noch 2 Jahre Ausbildung zu schaffen sind.


- Ich habe meine Direktorin direkt darauf angesprochen, ob es möglich wäre einen Härtefall-Antrag zu stellen.
Sie erklärte mir daraufhin das unter Härtefall die Zeiten zu verstehen sind, die noch in die 10% Grenze fallen. Sprich 210 Stunden Fehlzeit in der Theorie, 250 Stunden in der Praxis.

Aber ich denke das kann kaum sein, nicht wahr? Solange man in diesem 10% Bereich bleibt, ist die Zulassung zum Examen doch nicht gefährdet – oder habe ich da etwas falsch verstanden? :-?

Dann müssten sehr viele Mitschüler auch einen Härtefall-Antrag stellen, da sie nahe an der 10% Grenze sind. :(



- Ohne überheblich klingen zu wollen... Ich habe das Gefühl das ich recht unterfordert sein werde, falls ich das 2. Ausbildungsjahr wirklich wiederholen muss. Und sich einfach so "berieseln" zu lassen und dafür ein ganzes Jahr zu verlieren... liegt ehrlich gesagt nicht in meinem Interesse.
Dieses Argument wurde von meiner Direktorin klein geredet damit, das ich ja jetzt durchgehend Einsen schreiben könnte, und ihr dann ich 2 Jahren zum Staatspreis verhelfen könnte.


- Drei andere Schülerinnen meiner Klasse, die ebenfalls die Fehlzeiten überschritten hatten (40 Stunden weniger als ich, ich will ehrlich sein), bekamen die Chance diese Fehlstunden nachzuarbeiten. Alle sind vom Notendurchschnitt bedeutend schlechter als ich, bekamen dennoch die Chance.
Das Argument wurde damit abgetan, das ich mich nicht in die Gelegenheiten anderer einmischen soll. (Da ist natürlich was dran, dennoch lässt mich die Sache nicht in Ruhe.)


Ich bin bereits 23 Jahre alt, und will endlich mit der Ausbildung abschließen. Jetzt noch ein weiteres Jahr zu verlieren ist für mich persönlich eine absolute Katastrophe, auch wenn es für einen anderen absolut nicht als Problem anzusehen ist. Und auch die Aussicht auf ein zusätzliches Jahr mit dem Lehrlingsgehalt ist nicht gerade verlockend...
Es mag noch doofer klingen wenn ich jetzt erzähle, das ich einfach nicht aus meinem Kurs rausfallen möchte. Ich habe all meine Mitschüler sehr lieb gewonnen, und hab mich selten in einer Klasse so gut aufgehoben gefühlt. Alle meiner Klassenkameraden stehen in der Sache geschlossen hinter mir, und geben mir momentan viel Kraft.

Unsere Lehrer sind leider weithin dafür bekannt, den Schülern keinerlei Unterstützung zu bieten. Einige Schüler werden bevorzugt behandelt, andere wiederum unter Druck gesetzt. Leider gehöre ich aufgrund einer Lappalie während des 1. Lehrjahres nicht mehr zu den Lieblings-Azubis meiner Direktorin. Ich mag ihr vielleicht unrecht tun, aber momentan fühle ich mich sehr unfair behandelt – gerade im Hinblick auf die anderen 3 Mädels, die trotz schlechterer Noten und wenig Engagement noch eine Chance bekommen.

Ich habe während der letzten zwei Wochen viele Gesetze und Erfahrungsberichte gelesen, aber da alle meine Argumente abgeschmettert wurden (teilweise auch Gesetzesauszüge, wie z.B. §7 des KrPflG), weis ich so langsam nicht mehr weiter.
Vielleicht tue ich meinen Lehrern ja auch unrecht,und es gibt wirklich keine Chance für mich in das 3. Ausbildungsjahr weiterzurücken?

Vielleicht könnt ihr mir mit eurer fachlichen Meinung weiterhelfen, ich bin um jede Antwort dankbar!

Wichtig für mich wäre ausserdem noch...
Könnte ich einen Härtefall-Antrag auch ohne die Hilfe / Zustimmung meiner Schule einreichen?
An welche Behörden müsste ich mich wenden?
Sollte ich mich in dem Fall mit dem Personalrat absprechen? (JAV ist bereits informiert, und unterstützt mich in meiner Lage)



[FONT=&quot]Es tut mir Leid, das alles ist ein sehr wertender Beitrag. Ich wollte mich bemühen einen neutralen Bericht über meine Lage zu geben, aber in den letzten 2 Wochen hat sich viel Frust bei mir angestaut. :cry1:[/FONT]
[FONT=&quot][/FONT]
 
hallo,

also ich habe auch ein halbes jahr länger gemacht und bei mir war das kein problem.... ich durfte in den kurs unter uns und mach dort jetzt mein examen (freitag ist das mündliche)
ich musste keinen antrag o.ä. stellen ....ging alles problemlos obwohl meine noten im mittleren bereich waren ( praxis 3,0 und theorie 3,5 oder so ähnlich)

mache meine ausbildung auch in Ba-Wü

Grüße
 
Wichtig für mich wäre ausserdem noch...
Könnte ich einen Härtefall-Antrag auch ohne die Hilfe / Zustimmung meiner Schule einreichen?

An welche Behörden müsste ich mich wenden?
Sollte ich mich in dem Fall mit dem Personalrat absprechen? (JAV ist bereits informiert, und unterstützt mich in meiner Lage)
Einen Härtefallantrag gibt es meines Erachtens nur zur Zulassung zur Prüfung trotz Überschreitung der Fehlzeiten. Es gibt keine Behörde, die über das Weiterrücken ins nächste Ausbildungsjahr entscheidet.

Dass andere Schüler anders behandelt werden, ist kein Argument, das zählt. Die JAV gehört zum Personalrat, insofern bezweifle ich, dass ein Termin dort etwas bringt, aber es steht Dir natürlich frei, den PR aufzusuchen.

Du kannst nichts für Deine Erkrankungen, die Schule aber ebenso wenig. Du musst auf Deine Pflichtstunden kommen, und die Schule versucht Dir dies mit dem Wiederholungsjahr zu ermöglichen.
 
Hallo,
die Schule hat Erfahrung mit der übergeordneten Behörde und deren Reaktion und Auflagen in Bezug auf eine Verlängerung der Ausbildung bzw. einen Härtefallantrag zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Fakt ist:
Du hast noch ein Jahr vor Dir und die Fehlzeiten bereits jetzt deutlich überschritten.
Der Ausbildungebtrieb muss Dich darauf hinweisen, dass Du so nicht zugelassen werden kannst und Dir die Chance geben, Deine Ausbildung abschließen zu können.
Auch den AG kostet das wiederholte Jahr richtig Geld!

Sieh es als Chance, die Ausbildung beenden zu können und Deine Noten zu verbessern.
 
@flauschi: Bei so einer immensen Überschreitung ist eine Zuslassung zum Examen nicht möglich.
Also sollte das Wiederholt werden, was versäumt wurde und das ist nun mal anscheinend hauptsächlich bei dir das 2.te Lehrjahr.
Deiner Logik folgend, könnte man ja zu dem Schluss kommen:
GuK oder AP könnte man ja dann auch im Fernstudium machen?
Oder brauchen wir dann überhaupt 3Lehrjahre?

Solltest du im 3ten Lehrjahr keine Fehlzeiten mehr haben und das dann wiederholst, was macht das für einen Sinn?
Dir fehlt der Stoff des 2ten Lehrjahr, für die Prüfungen hats offensichtlich gereicht.
Aber das ist nicht DIE Ausbildung.

Kann daraus auch keinen Härtefall erkennen.
Du warst Krank, kann keiner was dafür, aber was soll daran Härtefall sein?

Fehlstunden Nacharbeiten?
Was soll das sein, das geht nicht.
Nacharbeiten geht erst nach Ausb.ende.
Also bis 30.09.xxxx Ausb., dann kann man im Oktober nacharbeiten und erhält dann erst die Erl. z. Führ. d. Berbez..
Wie soll das aber mit den Schulstunden gehen?

Weder PR noch BR noch JAV haben in der Schule mitzumischen, denn da zählt das Schulrecht und das sieht keine Personalvertretung vor für Schüler.
In der Praxis können sie sich mehr oder weniger einmischen, je nachdem ob das Persvertrges. oder Betrverfges. gilt.
Natürlich können sie versuchen zu vermitteln.

Wie schon oben ausgeführt, nen Härtefall gibts für das Vorrücken in die 3te Klasse nicht.

Fehlzeiten und Verlängerung:
Deine Berechnung ist Falsch oder wer das auch immer ausgerechnet hat.
Du darfst während der Ausbildung 10%+10% fehlen in 3Jahren.
D.h. hast du z.B. 20Tage zu viel Fehlzeiten und verlängerst um 1/2Jahr, dann mußt du in diesem 1/2Jahr 20 Tage anwesend sein.
Den Rest könntest du Krank sein/machen und damit wären die gesetzlichen Voraussetzungen zur Zuslassung zu Prüfung erreicht.
 
Hallo!

Ich habe auch ein Problem, welches mit Fehlzeiten und Nacharbeiten zu tun hat und mir ist das verdammt unangenehm.

Ich habe meine Ausbildung vor 2 Wochen erfolgreich abgeschlossen (ich durfte trotz meiner erhöhten Fehlzeit regulär an der Examensprüfung teilnehmen.). Jetzt muss ich aber noch 2 Monate nacharbeiten. An sich ja kein Problem, bin auch froh, dass es so ging und möglich gemacht wurde.

Zwischen Examen und dem Antritt zur Nacharbeit lagen nun 2 Wochen (wir hatten Urlaub), das Problem ist nun, dass ich während meiens Urlaubs eine dringend notwendige Op habe lassen machen müssen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Zeitraum ausreicht, um einigermaßen wieder fit zu werden, um dann nahtlos das Nacharbeiten durchziehen zu können. Mein Arzt hat mich heute nun aber eines besseren belehrt und hat mich schon fast angemeckert, dass eine Arbeitsaufnahme viel zu früh wäre und ermahnte mich eindringlich, erstmal noch zuhause zu bleiben. Ich hoffe, hier wird mein Problem ersichtlich. Mir ist das so verdammt unangenehm. Ich meine, ich hab ja schon die Chance bekommen, nachzuarbeiten und nicht ein ganzes Jahr zu wiederholen und nu muß ich mich beim Nacharbeiten meiner Fehlstunden wieder krank melden. Ist ja nicht so, dass ich blau machen will oder so. Ich möchte das ja hinter mich bringen mit Anstand, aber ich bin im Moment einfach nicht in der Lage. Zumal die ja meinen Vertrag verlängert haben, das kostet die ja auch ne Menge Kohle =/

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen? Würde mir schon arg helfen.
 
Du reichst ganz normal eine AU ein und arbeitest weiter, wenn Du wieder "gesundgeschrieben" bist. Es läuft genauso, wie während der Ausbildung. Aber die geforderten Stunden musst Du nachholen - nur dauert es eben etwas länger als geplant.


Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Hallo ihr lieben :)

Mir geht es ähnlich, habe eben ausgerechnet dass ich im praktischen nurnoch zwei Wochen fehlen darf. Bin im dritten Ausbildungsjahr und würde im Oktober fertig sein.

Habe jetzt vor einer Woche die Diagnose Morbus Crohn erhalten und habe nun Angst über die Fehlstunden zu kommen.

in der Theorie hab ich dafür kaum Fehlstunden, glaub nur 3-5 tage.

Ist Morbus Crohn ein Grund für einen Härtefallantrag? Das bedeutet ich dürfte zwei Wochen mehr Fehltage haben und ganz normal die Ausbildung beenden ohne Stunden nacharbeiten zu müssen?

Hoffe ihr könnt mir weitehelfen :)
 
Grund für einen Härtefallantrag? Das bedeutet ich dürfte zwei Wochen mehr Fehltage haben
Wenn du bis zu 10% drüber bist, kann das durchaus eine Begründung sein.

Das hängt natürlich von deinen bisherigen Leistungen ab.
 
Kenn mich damit leider nicht aus, deswegen frage ich ja hier ;-)
Hatte nur etwas gelesen dass man mit dem Härtefallantrag zwei Wochen mehr Fehltage haben darf und wollte nachfragen ob das so richtig ist.
 
fällt mir gerade auf, du führst die Berufsbez. als AZUBI?
Du weißt schon, dass diese gesetzlich geschützt ist?
 
Danke für den Hinweis, habs mal eben geändert :D
Mein Durchschnitt liegt bei 2,0 schriftlich als auch praktisch, von demher dürfte es kein Problem sein.
 
Hallo Zusammen :) Da ich geplant im Februar 15 mein Examen machen sollte, wäre es langsam mal Zeit für mich, ein solchen Härtefall anzustreben. Bin aufgrund häufiger Synkopen und zuletzt wegen einem Schlaganfall meiner Mutter (45) ziemlich über die Fehlzeiten in der Praxis gekommen. Hatte allerdings immer einen gelben Schein, nie Einzeltage und hab höchstens 1 % Fehlzeit in der Schule. Theoretische Noten sind insgesamt bei 1,7. Praktische bei 1,6. Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt bei ca 15% im praktischen lohnt einen Antrag zu stellen, und welche Chancen ich wohl haben würde. Ich denke in Bayern hier ist es auch noch etwas strenger? Und was schreibt man in einem solchen Antrag? Meine Schulleiterin machte mir da nicht all zu viel Hoffnung (verständlich bei 15%) will sich trotz allem einsetzen, da es bei mir nie ein einfachen "blau machen" war.
 
Hallo Blume,
ich kenn mich zwar mit dem Härtefallantrag nicht aus, aber so viel liegst du doch gar nicht über der Grenze. Gibt es keine Mögliichkeit das anders zu regeln ? Deine Noten sind ja gut. In meinem Krankenhaus ist die Schule in so einem Fall kulant und erlaubt in Einzelfällen die überschrittenen Tage rückwirkend als unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Du solltest aber deine Synkopen auf jeden Fall abklären lassen, da steckt oft ein ernsteres Problem dahinter.
gruß aus Baden - Württemberg
 
Hallo Blume94,

ich war mit meinen Fehlzeiten jetzt vor meinem Examen auch im praktischen über der vorgegebenen Zahl, mit knapp 110 Stunden, war aber im theor. nicht drüber und hatte einen sehr guten Notendurchschnitt... ich hab den Härtefallantrag gestellt, und ihm wurde zugestimmt, wurde dann 7 Tage vorm schriftlichen zugelassen...

In meinem Begründung steht, dass meine langen aneinanderhängenden Arbeitsunfähigkeiten zwar keinem Härtefall entsprechen, aber ich aufgrund der Nichtüberschreitung im theoretischen und dem sehr guten Notenschnitt zugelassen wurde...

Härtefall entspricht nem Arbeits- oder Beschäftigungsverbot z.B. bei Risikoschwangerschaft oder MRSA-Befall....
Aber ein Versuch ists wert!
 
Hallo MichiLein, hast du den Antrag gestellt & wenn ja, was kam denn raus?

Ich hab ihn auch gestellt & wurde dann zugelassen!
 
Was ein Härtefall ist, ist nicht definiert, dies liegt im Ermessen der zulassenden Behörde.

Derzeit wird das sehr großzügig gehandhabt.

Bei Befürwortung der Schulleitung und guten bis sehr guten Noten ist das meist ein Verwaltunsvorgang, wenn

die Fehlzeiten nicht zu sehr überschritten sind.

Also immer Antrag stellen, mehr wie eine Absage kann nicht kommen.
Natürlich mit der Schulleitung abstimmen.
 
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Und zwar hab ich alle Prüfungen hinter mir und mein Zeugnis hab ich auch schon, nur die Berufserlaubnis noch nicht. Habe aufgrund einer großen OP im 2.Lj keine "offenen" Krankentage mehr! Ich müsste noch zwei Wochen arbeiten bis die Ausbildung beendet ist, allerdings bin ich jetzt für die zwei Wochen krank geschrieben aufgrund einer Fraktur. Danach habe ich zwei Wochen Urlaub und dann ist die Ausbildung zu Ende. Muss ich die zwei Wochen dann nacharbeiten? Hab ja ab 1.09. einen neuen AG!