chris
Junior-Mitglied
- Registriert
- 09.03.2005
- Beiträge
- 40
- Beruf
- stellv.Stationsleiter,Wundexperte
- Akt. Einsatzbereich
- ammb.Pflege
Hallo chris.
Was verstehst du unter Verwaltungsarbeiten?
Dies ist die allgemeingültige Zulassungsvoraussetzung für jemanden der aus dem Pflegeberuf diese Ausbildung machen will. Diese Zulassungsvoraussetzungen sind in Deutschland allgemein gültig.
"eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen
oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis"
Es steht nirgends etwas von Verwaltungsarbeiten. Ist auch keine Voraussetzung. Es wäre von Vorteil, aber kein Muss.
Gruß Patrick
hallo Patrick,
Ich habe in einer Diskussion schon mal gelesen, dass eine Krankenschwester
bei ihrer IHK nicht zugelassen wurde, weil sie keine verwaltungs- oder organisatorische Aufgaben hatte. ( z.B. Dienstpläne schreiben, Lagerbestellung organisieren usw. )
Viele Grüße
Chris