Fachweiterbildung u. vertragliche Bindung: Was darf Arbeitgeber in Rechnung stellen?

Chaggi64

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Bremen
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester für OP
Hallo,
mache die Fachweiterbildung zur Fachkrankenschwester in der Op Pflege.
Mein Arbeitgeber finanziert mir diese Ausbildung voll und dafür musste ich mich auch für 3 Jahre an den Arbeitgeber binden.
Meiene Frage lautet nun, wenn ich aus der Nebenabrede sich zu verpflichten, austrete, welche Kosten kann er mir in Rechnung stellen?
Angeblich sollen sich für das erste Jahr Kosten in Höhe von 33 000 Euro ergeben. Darin enthalten sind die Kosten für den Lehrgang, Kosten für Schulzeit und die Ausfallzeiten bei Fremdeinsatz.
Die Schule hat es allerdings so organisiert, das ich 80 Wochen außer Hause bin und 80 Wochen ein Ersatz gestellt wird.
Weiterhin arbeite ich im Schichtdienst immerhin noch 7 - 9 Dienste im Monat bei uns im Hause, so daß ich derzeitig auf 77 Tage bei uns im Haue komme und 65 Tage Schule.
Was kann mein Arbeitgebr mir wirklich bei so einer Kostenaufstellung in Rechnung stellen?
 
Hallo,
von früher weiß ich noch, dass die Schwestern sich für 2 oder 3 Jahre verpflichten mußten.

Man wurde dann, wenn man die Stelle wechseln wollte, von dem neuen Arbeitgeber "freigekauft".

Wie hoch jetzt so eine Summe ist kann ich Dir leider nicht sagen, da bei uns im Haus keiner die Fachweiterbildung voll finanziert bekommt.

LG Bacillus
 
Hallo Chaggi, es gibt immer wieder die Frage nach entsprechenden Ansprüchen des AG, wenn er eine WB ermöglicht. Dies ist ein Thema welches auch schon Gerichte beschäftigt hat. Ich denke mal,eine Forderung durch den AG kann nur in angemessener Höhe durchgesetzt werden. Ich habe hierzu auch schon ein Gerichtsurteil gelesen, finde es aber so spontan nicht(komme aber mit der Info wieder in den Chat). Allgemein kannst Du davon ausgehen, daß es in Deutschland nicht gestattet ist, Vertragspartner mit sogenannten "Knebelverträgen" an sich zu binden. Weiterhin ist im Einzelfall auch zu prüfen ob vertragliche Vereinbarung "sittenwidrig" im juristischen Sinne sind. Soweit für heute! mage:up:
 
.......soweit ich das noch von mir weiss - macht das eigene Haus mit dem Fachweiterbildungswilligen; einen schriftlich Vertrag - darin sind dann auch die Schulungskosten spezifiziert aufgeführt; der Pferdefuss:kloppen:(Bindung an das Haus) ist aber nicht sittenwidrig, denn die Schulungskosten liegen so bei 3.000 Euro und sind später anteilsmäßig zurück zu zahlen; d.h. - bei 2 Jahresbindung - du bleibst 14 Monate hast du nur noch (3000 : 24 = 1.250 Euro x 10 Restmonate) = 1250 Euro zu zahlen - im günstigsten Fall übernimmt das dann dein neuer Arbeitgeber.
 
Vertragliche Bindung nach Fachausbildung

Hi@All

Ich habe vor einem Jahr meine Fachausbildung beendet und wweil mein Arbeitgeber einen Teil meiner Ausbildungskosten übernommen hat, hat er mich für 3 Jahre nach Ende der Ausbildung (Fachpfleger für Anästhesie + Intensivpflege) gebunden und wenn ich vor Ablauf der Frist kündigen möchte, nuss ich den Großteil der Ausbildung zahlen. Jetzt meine Frage: ist das überhaupt möglich oder hab ich mir einen Bären aufbinden lassen? Hoffe es kennt sich jemand aus...
Vielen Dank schon mal..
 
Hallo Siamun,

ich habe dich hier angefügt, vielleicht findest schon Antworten.

Liebe Grüsse
Narde
 
Das Werner-Schell-Forum sagt Folgendes:

[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]Auszug aus dem BAT (in der ab 1.1.1998 geltenden Fassung)
zur Fortzahlung der Vergütung bei Durchführung einer Weiterbildung
(Nr. 7 SR 2a)
(1) Wird ein Angestellter im Pflegedienst, der unter Abschnitt A der Anlage 1b fällt, auf Veranlassung und im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs des Arbeitgebers fort- oder weitergebildet, werden, sofern keine Ansprüche gegen andere Kostenträger bestehen, vom Arbeitgeber
[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]a) dem Angestellten, soweit er freigestellt werden muss, für die notwendige Fort- oder Weiterbildungszeit die bisherige Vergütung (§ 26) fortgezahlt und
b) die Kosten der Fort- oder Weiterbildung getragen.
[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT]​
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica](2) Der Angestellte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung im Sinne des Absatzes 1 nach Maßgabe des Unterabsatzes 2 zu ersetzen, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Angestellten oder aus einem von ihm zu vertretenden Grunde endet. Satz 1 gilt nicht, wenn die Angestellte[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]a) wegen Schwangerschaft oder
b) wegen Niederkunft in den letzten drei Monaten
[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT]​
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat.[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]Zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet[/FONT]
[FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT] [FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica][/FONT][FONT=Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica]a) im ersten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung, die vollen Aufwendungen,
b) im zweiten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung, zwei Drittel der Aufwendungen,
c) im dritten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung, ein Drittel der Aufwendungen.
[/FONT]
 
hallo zusammen,

so kenn ich das auch und so finde ich das auch völlig korrekt.
Bei uns gibt es zwei Möglichkeiten, eine zweijährige Fachweiterbildung in Anspruch nehmen zu dürfen (und ich sehe es wirklich auch als ein "dürfen" an, immerhin vertieft es nicht nur die fachliche Qualität, sondern erhöht Arbeitsplatzwechselmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten; und das nach vorheriger Einrichtung einer Weiterbildungsstätte des Arbeitgebers, die man nutzen kann/sollte)
Ich würde auch immer zusehen, an einer Weiterbildung mit "staatlich anerkanntem Abschluß" teilzunehmen, dann ist kein Gekungel möglich, welchen Stellenwert denn jetzt diese zwei Jahre Zusatzausbildung haben, sondern die Schule muß gesetzliche Bestimmungen einhalten.

Bei uns kann man sich vor Beginn der Weiterbildung entscheiden, ob man zu 100% weiterbeschäftigt sein möchte, mit 100%-Gehalt eben auch. Der Unterrichtstag ist also keine Freizeit, sondern wird bezahlt; ebenso wird die Unterhaltung der Einrichtungsstätte auch ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert (Lehrkräfte, -räume, -material, -einsätze kosten schließlich auch). Eine anschließende dreijährige Bindung an die (vorher kostentragende) Einrichtung wird vertraglich vereinbart mit den im obigen Auszug beschriebenen Rückzahlungsverpflichtungen bei vorherigem Ausscheiden.

Die zweite Variante ist die, daß man die Unterrichtstage sozusagen in der Freizeit wahrnimmt, diese auch nicht bezahlt bekommt und die restlichen 80% der Arbeitsleistung vergütet bekommt. Die monatlichen Gebühren für den Erhalt der Weiterbildungsstätte trägt dann anteilig jeder Kursteilnehmer (~50€ monatlich). Eine anschließende Bindung an die Klinik entfällt, so daß man sich direkt nach erfolgreicher Beendigung der FWB woanders bewerben kann.

Daß sich eine Weiterbildung mit deutlicher Qualitätssteigerung der Mitarbeiter/innen finanziell leider überhaupt nicht adäquat niederschlägt, ist ein anderes Problem, aber nichtsdestotrotz absolut ärgerlich.
Aber bei der geringen Anzahl von Kolleg(inn)en, die in irgendeiner Form überhaupt organisiert sind, genauso leider aber auch nicht verwunderlich.
 
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Hallo,
ich bin jetzt letzen monat mit der Fachweiterbildung fertig geworden. auch ich muste mich versplichten, nach meiner Ausbilung noch 3 Jahre am Haus zu bleiben oder ich muss zahlen.

ich weis das es sich bei mir so um die 15 000 Euro dreht die ich zurück zahlen soll.

es ist ja nicht nur das schulgeld was der arbeitgeber zahle, er hat ja auch nen verdienst ausfall wenn ich in der schule war, so wurde mir das mitgeteilt.

von meinen Schulkollegne weis ich das einige, auch ihre Überstunden bzw Urlaubstage abgeben müssen oder manch auch einen teil selbst dazu geben müssen, das kommt immer auf das Haus an.

Ich spiele jetz auch mit dem gedanken zu wechseln, und ich weis auch das manche häuse die Auslösung bezahlen, oder man geht dort hin wie Luxenburg, wo man viel mehr verdient, und zahlt es so zurück.
 

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