Fachweiterbildung A/I ist Pflicht

intensiv12

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21.07.2012
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Hallo,
bin seit Oktober 2010 Examiniert, arbeitetete 1 Jahr auf normal Station und seit letztem Jahr Oktober
auf einer sehr kleinen chir. Intensivstation, was tierisch Spaß macht.
Mitlerweile wurde mir geraten die Fachweiterbildung zu machen.
Habe mir lange Gedanken darüber gemacht und zu dem Fazit gekommen, dass ich sie nicht machen möchte
Bei uns auf Intensiv sind ca. 30% Fachkräfte und sehr viele haben die Fachweiterbildung nicht.

Meine Fragen

- Bin ich verpflichtet die Fachweiterbildung zu machen ?
- Welche Folgen können sich aus meiner Entscheidung heraus ergeben ?

Wäre echt toll wenn ihr mir weiterhelfen könntet
 
Hallo,

wieso solltest du verpflichtet sein, die FWB zu machen? Es steht jedem frei, ob er sie machen will. Ich denke, dein AG will die Fachkräftequote aufstocken und spricht alle infragekommenden Pflegekräfte an. Die einzige Folge, die sich daraus ergibt ist, dass du eine Pflegekraft ohne FWB bist.
 
Und dass er nicht nach der FWB eine Entgeltgruppe aufsteigt. Ist jetzt netto nicht soooo viel, aber Rentenansprüche sind ja auch was wert.
 
Aber die Endstufe bei 8a und 9a sind im TVÖD identisch. 8a bekommt dafür eine höhere Jahressonderzahlung als 9a.

Normalerweise sind die Plätze in der FWB heiss begehrt, vor allem wenn der AG bezahlt und es eine Freistellung für den Unterricht gibt.
Konsequenzen hat es keine, ausser dein AG möchte nur weitergebildetes Personal.
 
Bis zur Endstufe hat der TE aber noch Zeit, das Examen ist ja nicht mal zwei Jahre her.
 
Das stimmt schon, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die Kohle nicht die Motivation sein muss ;)
 
Danke für eure Beiträge habe beim googeln noch etwas gefunden was besagt, dass man doch verpflichtet ist.
Krankenpflegegesetz § 17, 64, 65
Was meint ihr dazu
 
Der Paragraph bezieht sich nicht auf eine bestimmte Weiterbildung. Er besagt lediglich, dass Du Dich nicht auf dem bestandenen Examen ausruhen kannst.

Darf ich fragen, was aus Deiner Sicht gegen die Fachweiterbildung spricht? Ich kenne Intensivler, die jahrelang auf die Gelegenheit dazu warten müssen.
 
Muß meinen jetzigen Arbeitsplatz kündigen (Aufhebungsvertrag) und in einer anderen Klinik im Verband anfangen also keine Arbeitsplatzgarantie.
Und die andere Seite ist die, dass ich nach 3 Jahren Ausbildung und einigen privaten Dingen mal 2-3 Jahre Normalität brauche.

( Neben § 17, 64, 65, ist auch §68 interesant )
 
Mal eine Frage: sind die Paragraphen bezogen auf das deutsche Krankenpflegegesetz? Hab jetzt mal gegoogelt und die §§64, 65 und 68 find ich nur im österreichischen Krankenpflegegesetz...
 
Habe den Link der § nochmals aufgerufen und es war nicht ersichtlich woher
Habe jetzt nochmal in meine Bücher geschaut, und stellte fest das du recht hast.
Vielen Dank für deinen Hinweis :lamer:
 
Also auch nach GuK der Republik Österreich wäre niemand verpflichtet eine Sonderausbildung zu machen, es sei denn diese wäre beruflich notwendig um in einer Funktion zu arbeiten. Was in Österreich verpflichtend ist, dass sind 40 h in 5 Jahren für alle Pflegehelfer und angehörigen des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes.
 
Hallo aus Wien,

wenn man in Ö auf einer Intensiv arbeitet ist man sehr wohl verpflichtet innerhalb von 5 Jahren die Sonderausbildung zu machen. Die 40h in 5 Jahren reichen dafür nicht, die SAB dauert 1 Jahr

lG Eva
 
Arbeitet der TE in Österreich?
 

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