Hi,
Solange Kanülen, spitze Gegenstände (also kontaminierte) in festen, dichten Behältnissen vorliegen gelten sie wie hausmüllähnliche Abfälle.
Krankenhausabfallgruppe A.
Dies dürfen auch auf Abfalldeponien und es besteht noch kein Zwang zur Verbrennung.
Ohne Behältnisse (eigentlich Schwachsinn, wie soll ich diese sonst sichernd transportieren?) gilt Abfallgruppe C, die dann in Müllverbrennungsanlagen bei ca. 800 - 1200° C. verbrannt werden.