Einsicht in Unterlagen der praktischen Prüfung

  • Ersteller Ersteller Gelöschter User 45894
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Ich habe erst nach dem Post gesehen, dass es bei unserem GA ein "sicheres Formular" dafür gibt. Ich muss gestehen, ich war ungeduldig und habe es als PDF geschickt... Ja, ich weiß, hätt ich nicht fragen brauchen.
Naja, mal sehen was raus kommt.
 
Denke auch das es eine Anordnung geben muss
 
Ich habe prompt eine Antwort erhalten, dass ich das Ganze schriftlich einreichen müsse. Habe ich gemacht und eine Zusage erhalten. Ich habe auch schon mit meiner Schule geredet. Nächste Woche machen wir dann einen konkreten Termin für die Einsichtnahme aus.
 
Ich wünsche Dir alles Gute auf Deinem weiteren Weg, der jetzt gefälligst geradlinig verläuft. Das bisherige - reicht.
Du schaffst das. :daumen:
 
Schade, dass sich einige User hier immer wieder die Tipps abgreifen, aber dann weder bescheiden sagen wie es gelaufen ist, vom
ich Bedanke mich
gar nicht zu Reden.
Schade!!!!!!!!

Habe schon mal gefragt - und was war der Grund, dass die Prüfung für ungültig erklärt wurde?
Würde sich dem einen oder anderen hier auch Helfen!!!
 
Hier wurde wohl nicht die Prüfung für ungültig erklärt, sondern die Behauptung, eine Wiederholungsprüfung sei nicht gestattet.

Die TE ist laut diesem Beitrag ein zweites Mal durch die Prüfung gefallen: Sammelthread Ausbildungsstart GUK 2017
 
Ja kann sein, mir ist immer noch unklar gegen was bei wem, gegen wen Einspruch eingelegt wurde?
Fehlt da der erste Teil des threads.
Trotzdem könnte irgendeine die Fragen beantworten - oder?
 
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