Eingruppierung & Varianten bei Wiedereinstieg nach rund 11 Jahren

Pfleger N

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Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Rettungsassistent, Betriebswirt
Hallo liebes Forum,

ich bin am 31.12.2002 als FKP A/I aus der Klinik ausgeschieden, um in die freie Wirtschaft zu wechseln. Ich habe den öffentlichen Dienst mit (damals) Kr VI, Stufe 3 verlassen.
Nun, so ganz hat mich die Leidenschaft zur Klinikarbeit nie verlassen und heute habe ich die Möglichkeit in unterschiedlichen Umfängen wieder einzusteigen. Allerdings bei einer anderen Klinik, nicht von der ich gegangen bin. Arbeiten würde ich als Springer auf unterschiedlichen Intensivstationen, in einem Haus.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit dies in Form eines Minijob zu tun (450€) oder mittels Teilzeitvertrag, was aber eine Reduktion des Arbeitsumfangs -bei meinem Haupt-AG- beinhalten würde und eben Steuerklasse VI...

Nun habe ich 2 Fragen und hoffe auf Euren Ratschlag:

1. Mit welcher Eingruppierung (TvöD-K) kann ich heute rechnen (bzw. soll ich in´s Rennen gehen), mit der Grundlage/Historie wie oben beschrieben?
Gerade bei den Stufen komme ich in´s Schleudern.

2. Wer hat Erfahrung mit der Steuerklasse VI, vielleicht aus ähnlicher Situation heraus und kann mir Hinweise geben, wenn es um die Wahl der Varianten Minijob/ Stkl. VI geht?

Ich bin gespannt und danke Euch!
 
Als Fachkraft auf Intensiv: TVöD-K, EG 9a, mindestens Stufe 3. Manche Häuser zahlen Zulagen für die Springertätigkeit.
 
Als Fachkraft auf Intensiv: TVöD-K, EG 9a, mindestens Stufe 3. Manche Häuser zahlen Zulagen für die Springertätigkeit.
Auf jeden Fall! Und auf jeden Fall auch: Verhandeln! Wenn das Haus im Druck ist, ausgebildetes Fachpersonal einstellen zu müssen, ist dies deine Chance, auf eine "persönliche Zulage" hin zu verhandeln über deinen Einstieg. Immerhin bietest du dem Haus ja auch was an Expertise und Erfahrung. Ruhig mit drei-/vierhundert Euro Brutto mehr anfangen, runter geht´s dann immer noch. Aber weniger als 200 Euro Brutto mehr wäre nur ein Zuckerstückchen. Wertschätzungsmäßig eher nicht ernst zu nehmen. Steuerklasse IV ist halt wie die 1, also viele Abzüge. Würde ich aber immer bevorzugen im Vergleich zum Minijob. Warum? Sehe ich eher als "ernstgemeintes Arbeiten" an und weniger als "Haushaltskasse aufbessern". Ist aber mein persönlicher Film. Toitoi beim Verhandeln, ich weiss, das es geht! gerade mit Fachexamen usw.
 
Auf jeden Fall! Und auf jeden Fall auch: Verhandeln! Wenn das Haus im Druck ist, ausgebildetes Fachpersonal einstellen zu müssen, ist dies deine Chance, auf eine "persönliche Zulage" hin zu verhandeln über deinen Einstieg. Immerhin bietest du dem Haus ja auch was an Expertise und Erfahrung. Ruhig mit drei-/vierhundert Euro Brutto mehr anfangen, runter geht´s dann immer noch. Aber weniger als 200 Euro Brutto mehr wäre nur ein Zuckerstückchen.

Diese Summen wären bei einem Vollzeitjob realistisch, bei einem Minijob nicht.

Steuerklasse VI (sechs) ist sehr viel mehr Abzüge als SK 1 oder 4. Geht aber nicht anders bei zwei Arbeitgebern. Und beim Lohnsteuerjahresausgleich relativiert sich das ja wieder.
 
Nein, diese Summen sind auch bei einem Teilzeitjob drin. Je nach Bedürftigkeit der Klinik / des Arbeitgebers und den Voraussetzungen, die der Bewerber mitbringt. Schlussendlich natürlich auch dessen Beharrlichkeit. Beim Minijob nicht, das ist richtig, aber auch hier wäre für mich eine Schmerzgrenze einzuhalten. Wenn mir jemand 20 Euro mehr bieten würde als 400, dann würde ich das schon in die Kategorie "Beleidigung" einsortieren. Jeder gute Frisör/Kellner/Straßenmusiker/Kosmetikerin kriegt da ein (verdient) höheres Trinkgeld.
 
Finanziell attraktiv und ohne seine ganze Freizeit zu opfern ist die Variante mit dem Minijob. Die Verhandlungsbasis bezieht sich auf die Entgeltstufe, wenn Du in ein tarifgebundes Haus gehst. Nach der langen Pause ist die Stufe 3 realistisch verhandelbar. Da der Minijob am Einkommen hängt und auch die Jahressonderzahlung anteilig jeden Monat darin berücksichtigt werden muß, bleiben so um die 3 Arbeitstage im Monat dann übrig. Steigern kannst Du Deinen Lohn dann durch die Arbeit am Sonntag oder Feiertagen sowie nachts. Das sind Gehaltsbestandteile, die nicht sozialversichtungspflichtig sind.
Wenn Du eine persönliche Zulage raushandelst verkürzt sich die monatliche Arbeitszeit oder Du wirst eben sozialversicherungspflichtig.
 
Ohne Fachausbildung 9a?

Elisabeth
 
Hab ich doch glatt überlesen- die Abk.. *g*

Elisabeth
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich bin überrascht, wie schnell das ging:-)
Und ja, die Fachausbildung Anästhesie und Intensiv liegt vor.
Sehr hilfreich war u.A. die Antwort, dass bei der Minijob-Variante ich mit 3 Arbeitstagen kalkulieren sollte sowie die mögliche Eingruppierung in 9a, Stufe 3.
Im nächsten Schritt rechne ich nun aus, was eine Reduktion der Arbeitszeit von 20- 25% bei meinem Hauptarbeitgeber ausmachen würde, mit der Idee dies unter Umständen in der Klinik auffüllen zu können, mit der Variante "2. Lohnsteuerkarte, allerdings Stkl. 6".
 
Mmh..beim genauen hinschauen lese ich tatsächlich nur: "eine attraktive Vergütung mit zusätzlicher Altersversorgung".
Es ist ein sehr großes Haus (Maximalversorgung), allerdings in privater Trägerschaft. Besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass Häuser unter Tarif bezahlen?
Sorry, falls eine doofe Frage! Aber ich war eine ganze Weile "weg vom Schuß".
Sicherlich werde ich ganz genau -bei der PDL- über die Modalitäten nachfragen...
 
Mmh..beim genauen hinschauen lese ich tatsächlich nur: "eine attraktive Vergütung mit zusätzlicher Altersversorgung".
Es ist ein sehr großes Haus (Maximalversorgung), allerdings in privater Trägerschaft. Besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass Häuser unter Tarif bezahlen?
*hust* Ja. Und ob.

Gibt allerdings große regionale Unterschiede. Es soll sogar Häuser geben, die besser als TVÖD bezahlen.
 

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