Eingruppierung ZNA

horizont1966

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09.02.2012
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Baden Württemberg
Beruf
Fachkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ZNA
Funktion
Pfleg. Leitung ZNA
Hallo Kollegen

mir ist in dieser Woche bekannt geworden, dass es im Juli 2017 eine Änderung bzw. einen Nachtrag im TVÖD gibt.
Somit bekommen Pflegekräfte in der ZNA die P8 und mit FWB Notfallpflege die P9.
Dies wird begründet durch die DKG Empfehlung zur FWB Notfallpflege.

Ist das bei Euch bereits der Fall? Mich würde interessieren, ob Euer Betriebsrat Euch darüber informiert hat und wann. Oder- woher habt ihr die Information erhalten.
Da nun seit dem 31.12. die Frist für die Überprüfung der Eingruppierung abgeschlossen ist, kam diese Info für uns leider zu spät. Jetzt gibt es einen legalen Weg für alle MA die P 8 zu erhalten nur noch über Umwege. Wie macht ihr das?
Ich hänge hier mal noch den Link dazu an.

Viele Grüße und ein schönes Restwochenende.
 

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Hallo,

ja bei uns ist es so. Ich hatte Mitte des letzten Jahres in meinem Haus auf diese Situation hingewiesen, da wurde das noch mit einem Zweizeiler von meinem Verwaltungsleiter zurückgewiesen. Parallel informierte ich aber auch meine PDL über diese anstehende Änderung. Letztendlich war es zu diesem Zeitpunkt aber wohl noch so, dass die konkrete Empfehlung der DKG für die Notfallpflege-Anerkennung, folglich auch der Entlohnung noch nicht in die Tarifneuregelung eingepflegt wurde. Das wurde wohl im Herbst letzten Jahres durch Verdi in den Tarifverhandlungen nachgebessert.

Einfordern kannst du die P8 immer noch - zwar keine Rückrechnung zum 1.1.17 mehr (das steckte mit unter in der Frist bis 31.12.17), aber ab jetzt fortlaufend. Für die argumentativen Grundlagen habe ich mich stets auf die Papiere der DKG gestützt. Die DKG ist ja vereinfacht gesagt schließlich der Verein von den Entscheidern in den Krankenhäusern... und wenn der sagt, die Notfallpflege ist notwendig, muss sie auch entsprechend entlohnt werden. Weiter habt ihr bestimmt Verdi-Leute in eurem Haus - bzw. wäre es eine Idee, dass einer von euch Verdi-Mitglied ist oder wird.

Btw. der Link in dem Dokument, welches von dir angehängt wurde, leuchtet mir nicht so ganz ein... das ist der Tarifvertrag von der GDP - also der Gewerkschaft der Polizei. Ich weiß ja nicht in welchem Krankenhaus du arbeitest, aber dieser "TVÖD" ist sicher nicht deiner o_O (nächstes Mal stelle den Link bitte direkt ein - ein Textdokument für nen Link hochzuladen ist schon etwas mit der Kirche ums Dorf :wink: )

Wenn du für deinen Berufsstand Infos zum Tarif haben willst, musst du dich bei Verdi informieren. >> Also Hier << :deal:

Viel Erfolg beim geltend machen - korrekterweise kann sich dein Arbeitgeber vor der Entlohnung P8 bzw. P9 für die Pflege der Notaufnahme nicht drücken.

Edit:

Hatte mich, wie gesagt auch mit dem Thema beschäftigt. Mein "Informations-Patron" war ( :beten: ) ZN-Ator in diesem Forum :wink: . Zuletzt hatte ich noch diese Informationen von ihm bekommen.

Eingruppierung der Pflegekräfte in der Notfallpflege

Am 1. Januar 2017 ist die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Weiterbildung Notfallpflege vom 13. Dezember 2016 in Kraft getreten. Da sie als eigenständige Empfehlung beschlossen und nicht als Ergänzung der bisherigen Empfehlung vom 29. September 2015 angefügt wurde, wird sie nicht von der dynamischen Verweisung auf die DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der Protokollerklärung Nr. 6 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Entgeltordnung VKA erfasst, obwohl sie dieselben Stundenzahlen für die theoretische und die praktische Weiterbildung vorsieht wie die DKG-Empfehlung vom 29. September 2015. Zur Gleichstellung der Pflegekräfte in der Notfallpflege mit den Pflegekräften in den von der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 erfassten Bereichen (Eingruppierung bei entsprechender Tätigkeit in der Entgeltgruppe P 8, bei entsprechender Tätigkeit und abgeschlossener Weiterbildung in der Entgeltgruppe P 9) werden in Buchstabe a der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Entgeltordnung VKA die Wörter „der DKG-Empfehlung“ durch die Wörter „den DKG-Empfehlungen“ ersetzt und in der Protokollerklärung Nr. 6 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Entgeltordnung VKA nach den Wörtern „nach § 21 dieser DKG-Empfehlung“ die Wörter „oder nach der DKG-Empfehlung vom 13. Dezember 2016 in der jeweiligen Fassung“ eingefügt (§ 1 Nr. 2 Buchstabe a Abs. 1 ÄTV Nr. 15 zum TVöD).

Die Neuregelungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt gibt es einen legalen Weg für alle MA die P 8 zu erhalten nur noch über Umwege. Wie macht ihr das?
Ich hänge hier mal noch den Link dazu an.
Viele Grüße und ein schönes Restwochenende.
Moin, nee nicht über Umwege sondern jeder bekommt das! Ich kann nur raten direkt morgen den Antrag schriftlich mit Eingangsbestätigung in Deiner PA abgeben, dann biste auf der sicheren Seite :-)
 
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Sorry für den umständlichen und falschen Link. Bin schon etwas älter:knockin:
@ZN-Ator - ich rufe Dich mal an.
Die Aussage unseres BR ist: Die Eingruppierung in die P8 geht erst dann, wenn mehrere MA mit der P8 eingestellt wurden.
Die "Altmitarbeiter" können dann einen Antrag auf Gleichbehandlung stellen. Oder: Die "Altmitarbeiter" lassen sich für kurze Zeit versetzen und kommen dann zurück. Da würde dann die Eingruppierung wieder neu bewertet.
Einer unserer MA wird sich noch in dieser Woche bei Verdi beraten lassen.

Ich wünsche Euch einen schönen Tag
 
Moin horizont1966,

telefonieren muss eh mal wieder sein!! :-) Interessante Betrachtung Eures BR. Es handelt sich um Tarifverhandlungen zwischen Verdi und KAV den Vertrag kennst Du ja. Und IMHO ist es wie eine "Tarifsteigerung" zu sehen, die muss ja auch nicht irgendwie durchs "Hintertürchen" eingeführt werden.... klingel einfach mal durch!
 
Moin! Für den TVÖD scheint das alles gut geregelt/empfohlen zu sein.

Hat jemand eine Quelle zur Eingruppierung im TV-L? Leider findet sich dazu bisweilen nichts online.
 
Sorry, wenn ich diesen Thread sprenge. Aber nach der Logik der FWB Notfallpflege, müsste doch auch die FWB Onkologische Pflege zu einer höhergruppierung folgen.

IM TV-L ist dies so (noch) nicht gegeben. Da müsste man nun die Tarifverhandlungen abwarten.
 
Ernsthaft?

Themensprenger machen Foren mühsam und kompliziert, das müsstest du als PowerUser eigentlich wissen.

Schade!
 
Letzter Abschnitt bezog sich auf deine Frage
 
Onkologische Pflege

Wenn die DGK die onkologische Pflege im entsprechenden Papier (und sie steht dort drin) für den Arbeitbereich, in welchem man mit der Fachweiterbildung tätig ist, empfiehlt, dann ja. So lese ich das zumindest aus den Unterlagen von DKG und Verdi heraus.

@thordi86 Die Tarifverhandlungen für den TV-L laufen wohl noch. Ich denke es sollte aber nur eine Frage der Zeit sein, dass sich hier die Leistungen an den TVÖD angleichen bzw. ähnlich werden. Verdi sagt dazu zumindest, dass das Thema schon längst vom Tisch sein könnte ;)
 

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