Erst mal muss der Bischof noch unterschreiben, bis zum 6. Juni hat er Zeit. Letztes Jahr hat er die Unterschirft nämlich verweigert, daher ist AK Nord mit der Umstellung noch nicht vorangeschritten. "Man" geht allerdings davon aus, dass er sich dieses Mal nicht weigern wird.
Auch in den neuen AVR wird Kinder-/Ehegattenzulage nicht mehr extra ausgewiesen. Zumindest in unserem Betrieb ist auch der Ehegattenzuschlag nicht mehr extra ausgewiesen und in der Regelvergütung enthalten, ich dachte das ist überall so.
Die neuen Eingruppierungen bereiten etlichen Personalern Kopfzerbrechen und es tauchen oftmals noch Probleme auf, weil es in den bisherigen AVR Dinge gibt, die so in den neuen AVR nicht 1:1 wieder zu finden sind.
Welche EG und Stufe Du erhälst wird u.a. an Deinem sog. bisherigen Verlauf in den AVR festgelegt.
Fakt soll sein, dass man nicht weniger verdient. Sollte die neue EG samt Stufe weniger Gehalt ergeben, als vor der Umstellung so soll man erst mal eine Besitzstandszulage erhalten. Wie lange die dann ausgewiesen wird und/oder ob die irgendwann dann durch Erhöhung der EG integriert wird ist noch fraglich.
Wenn Du von AVR nach TVöD wechselst besteht kein Recht, dass Du dort entsprechend eingruppiert werden musst. Dieses Recht hast Du nur, wenn Du im "Tarif"gefüge der AVR bleibst.
Und wie narde schon schreibt, der TVöD kennt weder Ehegatten- noch Kinderzulage und dieser blieb lediglich den "Alten" in Form der Besitzstandszulage erhalten.
Letzten Endes kannst Du auch handeln, dabei solltest Du aber bedenken was narde schreibt, denn die jährliche "Leistungszulage" wird in Abhängigkeit Deiner Entgeldgruppe gezahlt.
Auch in den neuen AVR wird Kinder-/Ehegattenzulage nicht mehr extra ausgewiesen. Zumindest in unserem Betrieb ist auch der Ehegattenzuschlag nicht mehr extra ausgewiesen und in der Regelvergütung enthalten, ich dachte das ist überall so.
Die neuen Eingruppierungen bereiten etlichen Personalern Kopfzerbrechen und es tauchen oftmals noch Probleme auf, weil es in den bisherigen AVR Dinge gibt, die so in den neuen AVR nicht 1:1 wieder zu finden sind.
Welche EG und Stufe Du erhälst wird u.a. an Deinem sog. bisherigen Verlauf in den AVR festgelegt.
Fakt soll sein, dass man nicht weniger verdient. Sollte die neue EG samt Stufe weniger Gehalt ergeben, als vor der Umstellung so soll man erst mal eine Besitzstandszulage erhalten. Wie lange die dann ausgewiesen wird und/oder ob die irgendwann dann durch Erhöhung der EG integriert wird ist noch fraglich.
Wenn Du von AVR nach TVöD wechselst besteht kein Recht, dass Du dort entsprechend eingruppiert werden musst. Dieses Recht hast Du nur, wenn Du im "Tarif"gefüge der AVR bleibst.
Und wie narde schon schreibt, der TVöD kennt weder Ehegatten- noch Kinderzulage und dieser blieb lediglich den "Alten" in Form der Besitzstandszulage erhalten.
Letzten Endes kannst Du auch handeln, dabei solltest Du aber bedenken was narde schreibt, denn die jährliche "Leistungszulage" wird in Abhängigkeit Deiner Entgeldgruppe gezahlt.