Eingruppierung bei neuem Arbeitgeber

  • Ersteller Ersteller simay
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Erst mal muss der Bischof noch unterschreiben, bis zum 6. Juni hat er Zeit. Letztes Jahr hat er die Unterschirft nämlich verweigert, daher ist AK Nord mit der Umstellung noch nicht vorangeschritten. "Man" geht allerdings davon aus, dass er sich dieses Mal nicht weigern wird.
Auch in den neuen AVR wird Kinder-/Ehegattenzulage nicht mehr extra ausgewiesen. Zumindest in unserem Betrieb ist auch der Ehegattenzuschlag nicht mehr extra ausgewiesen und in der Regelvergütung enthalten, ich dachte das ist überall so.
Die neuen Eingruppierungen bereiten etlichen Personalern Kopfzerbrechen und es tauchen oftmals noch Probleme auf, weil es in den bisherigen AVR Dinge gibt, die so in den neuen AVR nicht 1:1 wieder zu finden sind.
Welche EG und Stufe Du erhälst wird u.a. an Deinem sog. bisherigen Verlauf in den AVR festgelegt.
Fakt soll sein, dass man nicht weniger verdient. Sollte die neue EG samt Stufe weniger Gehalt ergeben, als vor der Umstellung so soll man erst mal eine Besitzstandszulage erhalten. Wie lange die dann ausgewiesen wird und/oder ob die irgendwann dann durch Erhöhung der EG integriert wird ist noch fraglich.

Wenn Du von AVR nach TVöD wechselst besteht kein Recht, dass Du dort entsprechend eingruppiert werden musst. Dieses Recht hast Du nur, wenn Du im "Tarif"gefüge der AVR bleibst.
Und wie narde schon schreibt, der TVöD kennt weder Ehegatten- noch Kinderzulage und dieser blieb lediglich den "Alten" in Form der Besitzstandszulage erhalten.
Letzten Endes kannst Du auch handeln, dabei solltest Du aber bedenken was narde schreibt, denn die jährliche "Leistungszulage" wird in Abhängigkeit Deiner Entgeldgruppe gezahlt.
 
Die leistungsorientierte Vergütung (eine Zusatzprämie für die besten Mitarbeiter) ist im Augenblick eingefroren; wenn Dein Haus die zahlt, hast Du Glück.
Wenn der Arbeitgeber in der aktuellen Stellenausschreibung damit wirbt, so sollte er sie auch zahlen. Werde ich im Vorstellungsgespräch klären. Oder sollte es nur ein Lockmittel sein?

Die zusätzlichen Leistungen bestehen in der betrieblichen Zusatzversorgung, also einem Betrag des öffentlichen Dienstes zu Deiner Rente.
Wenn in der Anzeige steht "sowie alle zusätzlichen Leistungen des öffentlichen Dienstes" dann ist es ja ein Plural ;) Also müsste mehr gemeint sein als die Zusatzversorgung, oder? Sind Schichtzulagen, B-Dienstzulagen, Funktionszulagen etc. gemeint?

Wenn Du von AVR nach TVöD wechselst besteht kein Recht, dass Du dort entsprechend eingruppiert werden musst. Dieses Recht hast Du nur, wenn Du im "Tarif"gefüge der AVR bleibst.
Wie sind da Eure Erfahrungen? Ist so etwas trotzdem verhandelbar?

Und wie narde schon schreibt, der TVöD kennt weder Ehegatten- noch Kinderzulage und dieser blieb lediglich den "Alten" in Form der Besitzstandszulage erhalten.
Und hier: meint Ihr, das wäre auch Verhandelbar?

Und jetzt nochmal die Frage: Wer kann mir sagen, wie viel Zulagen im Schnitt eine TVöD-Intensivfachkraft im Monat brutto bekommt (Schichtzulagen, Nachtzulagen etc in einem durchschnittlichen Monat)?

Und gibts noch Tipps zum Verhandeln? Eine bestimmte Strategie? No-Go's?

LG Marco.
 
Ach, und noch etwas vergessen.

Meine Frau arbeitet ebenfalls in der Pflege, und würde dann auch in den TVöD wechseln. Sie ist Krankenschwester und arbeitet schon seit 10 Jahren in unserem Haus im OP. Fachkrankenschwester ist sie aber nicht.

Im AVR ist sie derzeit Gruppe 6 und Stufe 6

In welche Entgeldgruppe + Stufe würde sie im TVöD kommen?

LG Marco.
 
Wenn der Arbeitgeber in der aktuellen Stellenausschreibung damit wirbt, so sollte er sie auch zahlen. Werde ich im Vorstellungsgespräch klären. Oder sollte es nur ein Lockmittel sein?
In der Auschreibung steht nach Deiner Aussage "gemäss TVöD".
Ich kenne nur ein Haus, welches die Zulage wirklich nach Leistung bemisst. Alle anderen erhalten eine einmalige Zahlung, meist im November eines Jahres, abhängig von der EG. Auch das wäre meines Wissens "gemäß TVöD, da dieser diese Alternative vorgibt. (Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege).


Also müsste mehr gemeint sein als die Zusatzversorgung, oder? Sind Schichtzulagen, B-Dienstzulagen, Funktionszulagen etc. gemeint?
Genau diese sind gemeint meiner Erfahrung nach.

Es ist letzten Endes alles verhandelbar, was tariflich/gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist. Kinder-/Ehegattenzulage in der Form nicht, da es diese Zulagen nun mal nicht mehr gibt. Da müsste man dann an den Stufen etwas verändern.

Es hilft Dir wenig, wenn Du das Durchschnittsgehalt von irgendjemand kennst, da es andere Strukturen geben kann in dem Haus wo Du hin wechseln möchtest.
Wirklich vergleichbar sind nur die Grundgehälter, da es feste Größen sind.

Meiner Erfahrung nach neigen die PDL in einem Vorstellungsgespräch auch immer dazu eher beruhigend zu wirken nach dem Motto: "auf dieses Gehalt werden sie sicher kommen mit den Zulagen, die sie bei den versch. Diensten erhalten".
Dabei musst Du diese Dienste auch alle erstmal gearbeitet haben. Z.B. wird es am Anfang kaum Bereitschaftsdienste geben da noch nicht eingearbeitet, evtl. sogar keine Nachtdienste. Vielleicht gibt es dort Dauernachtdienst, und nur bei U/K wird vertreten...ect.

Wenn Du verhandeln möchtest, dann solltest Du genau wissen welche Kompromisse Du bereit bist einzugehen. Sprich wo möchtest Du genau hin und bei welchem Gehalt wechselst Du auf keinen Fall. Manche AG haben schon Umzugskosten übernommen, andere haben Wohnungen besorgt, die Palette ist wirklich größer als man denkt.
OB der AG allerdings überhaupt verhandelt ist abhängig davon, wie viele Bewerbungen er hat, was Du anzubieten hast, wie dirngend er gerade DICH braucht.
Im günstigsten Falle gibt es eine außertarifliche Zulage, habe ich bisher einmal erlebt, ist aber eher unwahrscheinlich.
Was die Bezahlung angeht waren die AVR bisher für die Pflegenden sehr gut im Vergleich. Ich kenne sehr wenige, die sich besser stellten beim Wechsel von AVR nach TVöD unter Beibehaltung der gleichen Position.
Das mag sich nach der Angleichung der AVR an den TVöD ändern, allerdings auch nicht unbedingt für diejenigen, die schon Jahre nach AVR gearbeitet haben und diese ganzen Besitzstandszuzahlungen noch haben.

Versuch Dein Glück, Geld ist nicht immer alles und auf einen Teil des Lohns kann man auch verzichten, wenn Arbeitsbedingungen, Region oder ähnliches einen hohen Reiz haben. Letzten Endes kannst Du nur so entscheiden wie es für Dich und Deine Familie am besten passt.
 
Ich kenne sehr wenige, die sich besser stellten beim Wechsel von AVR nach TVöD unter Beibehaltung der gleichen Position.
Das mag sich nach der Angleichung der AVR an den TVöD ändern, allerdings auch nicht unbedingt für diejenigen, die schon Jahre nach AVR gearbeitet haben und diese ganzen Besitzstandszuzahlungen noch haben.


Die Besitzstandswahrungen (so man sie noch hat) verliert man bei jedem AG-Wechsel, auch innerhalb des gleichen Tarifvertrages. Wer die unbedingt behalten möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als beim alten AG auszuharren, komme, was wolle.

Die Verteilung der leistungsgerechten Vergütung nach dem Gießkannenprinzip auf alle Mitarbeiter war nur für einige Übergangsjahre gestattet. Danach sollte das Geld wirklich einen Bonus für herausragende Leistungen darstellen - aber bei den letzten Tarifverhandlungen wurde die komplette Leistung erst mal auf Eis gelegt. Mal wieder.

Die einmalige Zahlung im November ersetzt das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld und hat mit der Leistungsgerechten Vergütung nichts zu tun. Möglich, dass die frühere Gießkannenausschüttung in Deinem Haus auch im November stattfand.
 
Kalimera schrieb:
Wenn Du verhandeln möchtest, dann solltest Du genau wissen welche Kompromisse Du bereit bist einzugehen. Sprich wo möchtest Du genau hin und bei welchem Gehalt wechselst Du auf keinen Fall. Manche AG haben schon Umzugskosten übernommen, andere haben Wohnungen besorgt, die Palette ist wirklich größer als man denkt.
OB der AG allerdings überhaupt verhandelt ist abhängig davon, wie viele Bewerbungen er hat, was Du anzubieten hast, wie dirngend er gerade DICH braucht.
Der Arbeitgeber sucht in den Bereichen OP & Intensiv schon mindestens seit einem Jahr dauernd Personal. Zudem wird die Klinik 2011 und 2012 noch weiter ausgebaut. Ein zusätzlicher Bedarf ist also auch noch da. Demnach denke ich, das nicht viele Bewerbungen vorliegen. Ich denke denen könnte nichts besseres passieren, wenn sich gutes ausgebildetes Fachpersonal bewirbt. Ohne das sich das jetzt eingebildet anhören soll ;) Ob er verhandelt weiß ich nicht. Die PDL ist jung. Vielleicht ein Vorteil (weil "modern" eingestellt)? Die Klinik liegt in Oberbayern. Alpen, Natur... Alles vorhanden. Hoher Freizeitwert. Aber von den Mieten natürlich nicht ohne (auf jeden Fall München-Niveau!)

Claudia schrieb:
Die Besitzstandswahrungen (so man sie noch hat) verliert man bei jedem AG-Wechsel, auch innerhalb des gleichen Tarifvertrages. Wer die unbedingt behalten möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als beim alten AG auszuharren, komme, was wolle.
Ah, wieder eine neue Info. Dachte das würde beim Wechsel innerhalb des Tarifes erhalten bleiben. Meinte mal gelesen zu haben das das zumindest beim AVR so wäre...

Habe nochwas... Und zwar hätte ich noch die Möglichkeit in einer anderen Klinik zu arbeiten. Allerdings hier nicht auf Intensiv oder Anästhesie sondern auf einer speziellen Station für Schmerztherapie. Da ich ja auch Fachkrankenpfleger bin, müsste ich da auch nach TVöD in EG 9a landen, weil ich Fachkrankenpfleger bin?

Und die noch offene Frage: Meine Frau arbeitet ebenfalls in der Pflege, und würde dann auch in den TVöD wechseln. Sie ist Krankenschwester und arbeitet schon seit 10 Jahren in unserem Haus im OP. Fachkrankenschwester ist sie aber nicht. Im AVR ist sie derzeit Gruppe 6 und Stufe 6. In welche Entgeldgruppe + Stufe würde sie beim Wechsel in den TVöD kommen?

LG Marco!
 
Die Besitzstandswahrungen (so man sie noch hat) verliert man bei jedem AG-Wechsel, auch innerhalb des gleichen Tarifvertrages. Wer die unbedingt behalten möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als beim alten AG auszuharren, komme, was wolle.
Bei den AVR nicht. Solange Du in diesem Tarifgefüge verbleibst behälst Du alles, so war es zumindest bei mir gewesen nach AG-Wechsel.

Bis zu diesem Jahr gab es bei uns noch Weihnachts- und Urlaubsgeld, den Begriff "leistungsgerechte Vergütung" gab es bis dato nicht.

Allerdings haben die Personaler uns diese zukünftige einmalige Zulage als leistungsgerechte Vergütung, alternativ als soziale Komponente verkauft. Es sei denn ich habe das nicht richtig verstanden.
Man wird sehen, die Umsetzung hat noch nicht mal begonnen, und es existiert ein Plan.
 
Wenn diese Schmerzstation eine Intensivstation ist - ja. Ist es eine "Normalstation" dann 7a - deine Pain Nurseausbildung nimmt der AG sicher mit Kusshand, muss diese aber nicht honorieren.

OP-FWB ist identisch mit der Einstufung der Intensiv und Anästhesie, also 9a Stufe x.
 
Okay, es mag sein, dass die Besitzstandswahrung im AVR auch beim Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Im TVÖD ist dies nicht so. (Sollte es vor zwanzig Jahren im öffentlichen Dienst auch so gewesen sein, ist das schön, hilft heute aber nichts mehr.)

Auch meine Ausführungen zu leistungsgerechter Vergütung und Jahressonderzahlung beziehen sich lediglich auf den TVÖD. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen, aber der Threadersteller scheint sich ja auch hauptsächlich für den öffentlichen Dienst zu interessieren, den AVR kennt er schließlich vom jetzigen Arbeitsverhältnis.

Eine Pflegekraft im OP ohne entsprechende Fachweiterbildung wird im TVÖD übrigens in der EG 8a eingestuft. Stufe 3 mindestens, mit Verhandlungsgeschick könnte die Stufe 4 drin sein (an OP-Personal herrscht ja auch oft Mangel).

Ihr müsst aber beide damit rechnen, dass Ihr in den ersten paar Monaten auf einen Teil der Zulagen verzichten müsst, weil Ihr in der Einarbeitung wahrscheinlich keine Nacht- oder Bereitschaftsdienste macht.
 
-Kalimera- schrieb:
Bei den AVR nicht. Solange Du in diesem Tarifgefüge verbleibst behälst Du alles, so war es zumindest bei mir gewesen nach AG-Wechsel.
Danke für die Info. So kannte ich es auch bisher. Schade nur das es beim Wechsel von AVR zu TVöD nicht zählt ;) Bleibt das auch bei einem Wechsel von z.B. AVR Caritas zu AVR Diakonie???


-narde2003- schrieb:
Wenn diese Schmerzstation eine Intensivstation ist - ja. Ist es eine "Normalstation" dann 7a - deine Pain Nurseausbildung nimmt der AG sicher mit Kusshand, muss diese aber nicht honorieren.
Danke für die Info. Ist eher eine "normale" Station. Die Ausbildung zur PainNurse habe ich leider noch nicht. Hat bisher nur meine Kollegin, die den Schmerzdienst Vollzeit macht. Ich mache ihn nur bis zu ca. 50% den Rest der Zeit bin ich in der Anästhesie. Bisher konnte mein AG sich nicht durchringen, mir den Kurs zu zahlen... Erfahrungen habe ich aber nicht weniger. Der Kurs wäre nur was für die Papiere, zumal er bisher nicht von den Gesellschaften anerkennt wird. Sollte mein neuer Arbeitgeber aber fragen, ich wäre sogar bereit mich an den Kosten zu beteiligen.


-Claudia- schrieb:
Eine Pflegekraft im OP ohne entsprechende Fachweiterbildung wird im TVÖD übrigens in der EG 8a eingestuft. Stufe 3 mindestens, mit Verhandlungsgeschick könnte die Stufe 4 drin sein (an OP-Personal herrscht ja auch oft Mangel).
Danke für die Info! Ob Teilzeit oder Vollzeitkraft spielt dabei keine Rolle, oder?

-Claudia- schrieb:
Ihr müsst aber beide damit rechnen, dass Ihr in den ersten paar Monaten auf einen Teil der Zulagen verzichten müsst, weil Ihr in der Einarbeitung wahrscheinlich keine Nacht- oder Bereitschaftsdienste macht.
Das ist klar. Denke die ersten 2-3 Monate muss man damit Rechnen keine Dienste zu machen. Rufdienste wohl schon früher. Jedenfalls ist das so bei uns ;)


Vielen Dank schonmal für die vielen Infos uns Tipps!
Fall sich jemand fragt, warum ich nicht unsere MAV frage: Bei unserer neuen MAV-Vorsitzenden kann man nie wissen, auf welcher Seite sie wirklich steht ;)

LG Marco.
 
Wenn du auf einer Allgemeinstation anfängst, dann wird deine Eingruppierung auf 7a heruntergestuft.
Der Verbleib in 9a ist an die Tätigkeit in der Anästhesie oder Intensiv gekoppelt.

Teilzeit oder Vollzeit sind egal.

Wie schnell oder langsam du Rufbereitschaft machst, hängt sicher von der Grösse des Hauses ab.
 

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