Eine Hand fixieren ohne Richter

Nun frag ich mich aber, woher ich und unsere Juristin das mit der Frist einer Woche haben *grübel*
 
...weil das bei uns nicht üblich ist, die Frage: Wozu das an die PDL faxen? Wobei hilft das dann? Statistik?...:weissnix:
Meine Ärgernisse sind eher, dass das Fix.Protokoll weitergeführt wird und weiter und weiter, auch ein zweites Blatt
(Pflege ist da weitgehend ordentlich und zuverlässig)
aber
die auf dem Fix.anordnungsblatt notwendige tgl. Gegenzeichnung durch zuständigen Arzt nicht ohne weiteres funktioniert
----was ja die rechtliche Absicherung für uns ist, die Maßnahme straffrei durchzuführen, bis zu dem Zeitpunkt wo eine richterliche Genehmigung vorliegt, also muss ICH dafür sorgen, dass, sofern weiter nötig, das erfolgt.
O.k., zugegeben, in der Praxis hatte das noch keine Relevanz, bislang, aber...wer weiß...

und dass nicht schneller der Richter eingeschaltet wird (der zuständige geht eh ein und aus, großes Haus, kurzer Anfahrtsweg)
telefonisch informieren geht ja auch, hinfaxen - auch no problem, an sich.


...nachfragen, E-Mail, anrufen....
...unsere interne IBF...mehrere Blätter, die entsprechenden Gesetzestexte, Anmerkungen, sowie Kontaktdaten (der Jurist hat eigene Kanzlei)
 
Richtig, unsere PDLs wollen erfassen, wann, wie oft, wie lange und warum jemand fixiert wurde. In einem 2000-Betten-Haus vielleicht sogar nachvollziehbare Bürokratie ;-)
Unterschriften muss ich unsern Docs auch abschwätzen, da denken die nicht von alleine dran, manche von den sehr jungen Akademikern geben sich auch dem Glauben hin, sie seien allmächtig und bräuchen keinen richterlichen Beschluss ("IIIICH BIN HIER DER ARZT!!!!") *augenroll*
Das mit dieser 7-Tages-Frist werde ich nochmals nachlesen, in ihrem Script steht es zwar drin, meines Erachtens nach auch mit Gesetzesbezug, aber das liegt auf Station und ich hab grad Urlaub ;)
 
Wir benutzen mittlerweile sogenannte "Finger Control Mitts" oder auch Bärentatzen genannt . Der patient wird so nicht im eigentlichen Sinne fixiert nur in seiner Feinmotorik eingeschränkt. Er kann seine Hänge frei bewegen nur eben keine feinmotorischen Dinge wie Zugänge oder Magensonden mehr ziehen.
d_4034.jpg unsere sind zwar gelb aber vom Prinzip her genauso

Lg :)
 
Die haben wir auch, sind aber von Handhabung und Funktion nicht überzeugt. Für besonders findige Patienten sind die auch ui überwinden ;-)
 
Heute Nachfrage beim Richter, der auf Station war, um eine Fixierung anzuordnen: Wenn eine Fixierung über einen Zeitraum von 7 Tagen immer wieder angewendet wird, und sei es auch nur 2 min/d, wird eine richterliche Anordnung fällig. Respektive nach 24 h Dauerfixierung.
 
Da scheint die öffentliche Meinungsmache ja schon Früchte zu tragen. Mal sehen, wie der Richter es sieht, wenn er jeden Tag frühs erst mal seine Runde im KH drehen darf.

Elisabeth
 
....Mal sehen, wie der Richter es sieht, wenn er jeden Tag frühs erst mal seine Runde im KH drehen darf. Elisabeth
Er hat sich dran gewöhnt. Weil es halt JETZT so ist.
Kriegt öfters mal ein Fax, kommt dann, oder faxt zurück - geht ja auch, in speziellen Einzelfällen.
Wenn man die Sache ernst nimmt, dann macht man das, egal wo man arbeitet, betrifft ja nicht nur die KH, sondern auch die vielen Pflegeheime.
 
Das ist schon länger so.....
Und korrekt ist es auch.
 
Mit ärztlichem (psychiatrischem) Gutachten konnte zumindest früher auch ein Richter eine Anordnung ausstellen, ohne jeden Patienten persönlich in Augenschein zu nehmen. Dann haben sie halt Stichproben gemacht.

Geht das jetzt noch rechtlich gesehen oder muss sich der Richter wirklich persönlich davon überzeugen, dass der Patient die Fixierung benötigt?
 
Er hat sich dran gewöhnt. Weil es halt JETZT so ist.
Kriegt öfters mal ein Fax, ... , oder faxt zurück - geht ja auch, in speziellen Einzelfällen.
...
Wie jetzt? Es geht ihm lediglich darum, dass SEINE Unterschrift auf dem Blatt steht? Ich dachte immer, dass die Leute vor Ort kommen müssen um sich von der Situation zu überzeugen. Wobei- was bekommt man in einer kurzen Visite mit?

Diese ganze richterliche Absegnung ist nix weiter als verlogen. Dem Pat./Bew. dürfte sie kaum dienlich sein. Sie befreit ev. so manchen Kollegen von seinem schlechten Gewissen. Das ist aber auch schon alles.

Elisabeth
 
Elisabeth, wie häufig, glaubst Du, wird ein Patient völlig grundlos fixiert?

Ich will nicht behaupten, das geschähe nie, aber ich glaube nicht, dass wir Bettgitter, Gurte oder medikamentöse Sedierung aus Jux und Dollerei benutzen, sondern um einen sturzgefährdeten, desorientierten und manchmal auch aggressiven Patienten vor Schaden zu bewahren. Bist Du anderer Ansicht?
 
Wenn es fachlich belegbar ist- und davon gehe ich bei jeder Fixierung aus- wozu braucht es dann den Richter, der wie man hier liest sogar eine "Ferngenehmigung" schicken darf.
Weil der Gesetzgeber dies so vorschreibt.
 
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Vor vielen, vielen Jahren hat ein Richter in einer Pflegezeitschrift geschrieben, wie er es als Pat. empfand mit einem "desorientierten" Pat., das Zimmer zu teilen der mitten in den raum urinierte. Er kam zu der Feststellung, dass der Herr beileibe net desorientiert war, es gab für ihn lediglich keine Möglichkeit die Toilette selbständig zu erreichen und so hat er in seiner Not auf den Fußboden uriniert. Seine Qunitessenz- zukünftig wollte er sich intensiver mit den Pat. beschäftigen, bei denen eine Fixierung ansteht.

Mich interessiert mal, wie handhaben es andere Länder?

Elisabeth
 
Wie jetzt? Es geht ihm lediglich darum, dass SEINE Unterschrift auf dem Blatt steht? Ich dachte immer, dass die Leute vor Ort kommen müssen um sich von der Situation zu überzeugen. Wobei- was bekommt man in einer kurzen Visite mit?
Diese ganze richterliche Absegnung ist nix weiter als verlogen. Dem Pat./Bew. dürfte sie kaum dienlich sein. Sie befreit ev. so manchen Kollegen von seinem schlechten Gewissen. Das ist aber auch schon alles. Elisabeth

Liebe Elisabeth. Bedenke wo ich arbeite. Neurologie*
Der Neurologe darf vieles mehr, da er auch psychiatrisch erfahren ist.
Das sind die anderen - nicht.
Ein vorformuliertes DIN A4 Blatt, auf dem der Arzt begründen muss warum eine Fixierung (welcher Art und Umfang) nötig ist, wird ans Amtsgericht gefaxt.
Der Richter kann, in dringenden Fällen, ohne Sicht des Patienten entscheiden.
Wie oft es vorkommt, erschien mir nicht so wichtig. Hab aber dazu geschrieben ---- in speziellen Einzelfällen.
Daraus jetzt ein generelles Vorgehen für alle zu machen, das ist - falsch, Deine Schlußfolgerung völlig unpassend.
In der Regel kommt auch der Richter und macht sich selbst ein Bild vom Zustand des Patienten.
Hatte anderswo das ja schon mal geschrieben, er geht bei uns auch ein und aus.
Nicht nur wegen Fixierungen, halt auch häufig wegen der richterlichen Beurteilung nachdem ein Betreuungsantrag gestellt wurde.
Die geht - nicht - ohne den Menschen gesehen und gesprochen zu haben.


ansonsten:
Eine Betreuung - auch das wird in einer neurologischen Klinik vom dortigen Arzt selbst beantragt
Der Neurologe darf auch ein psychiatrisches Gutachten erstellen. In den anderen Abteilungen einer Klinik braucht es dazu den Psychiater.
Neuro ist nicht Med., ist nicht Chirurgie. Neuro ist Neuro.

*und das seit vielen Jahren. Neurodödel halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns - Neurochirurgie- werden die richterlichen Anordnungen teilweise auch gefaxt, NACH einem ausführlichem Gespräch mit dem betreuenden Arzt. Normalerweise kommt der Richter aber auch persönlich. Und der macht nicht nur eine kurze Visite, sondern liest sich unter anderem auch die Pflegeberichte durch und befragt die Pflegekraft.
Ich unterstelle einfach mal jeder verantwortungsbewussten Pflegekraft, dass sie keine Fixierung ohne zwingenden Grund anordnen lässt. Es ist und bleibt absolut Ultima Ratio.
Und dass man dafür u.U. die richterliche Anordnung braucht, ist in meinen Augen nicht verlogen, sondern geschieht zum Schutz des Patienten. Immerhin reden wir hier von einer freiheitsentziehenden Maßnahme.
 
Es wäre auch sehr leichtfertig, eine solche Massnahme ohne gründliche Rechtliche Absicherung zu ergreifen. Das war vielleicht vor 100 Jahren noch gang und gäbe, die Patienten "zu ihrem Wohl zu zwingen", heute sind da die Menschen und auch die Presse sehr sensibel. Zu Recht. Und Rechtsbrüche fallen auch immer auf die Einrichtung zurück.
 

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