Dringende Tipps benötigt

Nisi89

Newbie
Registriert
29.09.2011
Beiträge
11
Hallo ihr..

Ich hab mich hier angemeldet, weil ich mir anders nicht zu helfen weiß..ud ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben..

Ich habe am 22.09.2011 meine Examensprüfung bestanden sogar gar nicht mal so schlecht. Am 23. Bekam ich dann das Schreiben, dass ich 8 Tage nacharbeiten müsse..damit hatte ich auch schon gerechnet..Dann habe ich bei meiner PDL angerufen und zu hören bekommen, dass es nun 15 Tage wären und ich meine Ausbildung um einen Monat verlängern müsse und auch dafür ein Schreiben anfertigen soll in dem ich darum bitte..

Ich zweifel nun daran, meine Urkunde zu erhalten, weil man mir auch sagte, dass ich mein Examen ohne die 15 Tage vergessen kann..ebenso weiß ich nicht wie ich Bewerbungen formulieren soll, wenn auf dem vorläufigen Zeugnis das Ende der Ausbildung mit dem 30.09.2011 betitelt ist, ich aber nun in dem Anschreiben November 2011 schreiben muss...kann man ohne abklärung mit dem Prüfungskommitee einfach verlängern? Bzw kann man jetzt einfach irgendwelche Tage nennen, oder kann ich eine Auflistung der Tage verlangen? Ich weiß auch nicht, wie ich das dem Arbeitsamt sagen soll..

Ich hoffe ihr versteht ungefair meine Lage bzw hoffe ich, dass ich mih so ausgedrückt habe, dass mein momentaner Stand verständlich ist..


Danke fürs durchlesen und eure Antworten

Gruß Nisi89
 
Hallo Nisi89,

mach dir mal keinen Kopf!
Bei mir war´s genauso, ich musste 16 Tage nacharbeiten, weil ich die Fehlzeiten wegen einem KH-Aufenthalt auch überschritten hatte.
Die Kliniken (vor allem die, die selbst ausbilden) kennen diese Situation aber, denn vielen Leuten es so geht wie dir.
Ich hab mich dann halt für November beworben, im Vorstellungsgespräch kurz erklärt dass ich Salmonellen hatte, und damit war das Thema erledigt.


Gruß
Die Anästhesieschwester
 
@nisi:
Welche Ausbildung - GuK?

Am 23. Bekam ich dann das Schreiben, dass ich 8 Tage nacharbeiten müsse
Schreiben von wem?

Wie kommst du auf 15 Nov.?
 
Hallo erstmal danke für die Antworten!

Das Schreiben kam von der Krankenpflegeschule..
Allerdings sitzt die Personalleitung sowie das Ausbildungskrankenhaus woanders als die Schule..

Ja ich bin jetzt wohl Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin also so 15 Tage von weg wenn nich noch was kommt....

15. nov hab ich nich gesagt und die 15 Tage hab ich durch die Aussage der PDL meines Ausbildungskh..
 
Ehrlich gesagt würde ich bei der Behörde nachfragen, die zuständig für die Erstellung der Urkunde ist. Dort wird man alle Daten haben, wieviele Tage Du nacharbeiten musst, weil die Fahlzeiten überschritten sind. Warum sollst Du einen Monat nacharbeiten, wenn du nur 15 (oder eben 8 ) Tage Fehlzeiten hast?
Gruß Ludmilla
 
Was soll das mit der Behörde nachfragen?

Selbst wenn du anrufen würdest und du eine Auskunft bekämst, wäre die uninteressant, denn ein Telefonat kannst du im Zweifelsfall nicht belegen. Wer wann was wem gesagt hat, ist nicht belegbar, da i.d.R. keine Zeugen vorhanden sind.

Du hast ein Schreiben der Schule, auf dem steht wieviel du nachzuarbeiten hast.

Das sind Arbeitstage und danach kannst du gehen.

Diese Zeit arbeitest du, lässt es dir belegen, im Zweifelsfall mit einer Kopie des Dienstplanes und dann hast du einen Rechtsanspruch auf deine Urkunde.

Die Zeiten werden an die Schule gemeldet und dann bekommst du deine Urkunde.

Die PDL hat überhaupt nichts zu sagen, die Schule ist verantwortlich für die Ausbildung, es zählt was die Schule sagt, bzw. schreibt - ENDE.

Habe 15.Nov geschrieben weil du was von Nov. geschrieben. Habe ich wohl falsch interpretiert.
 
Inwiefern sollten Behörden Buch über Fehltage führen? Das macht der Arbeitgeber. In diesem Fall also die Schule.
 
Die Schule meldet die Fehltage an die Behörde. Die Behörde entscheidet wie lange nachgearbeitet werden muss und teilt das der Schule mit. Die Schule informiert das KH und die Schülerin. Die Schülerin beantragt die Verlängerung der Ausbildung. 15 Tage = 3 Wochen. Eigentlich müsste die Ausbildung nur um 3 Wochen verlängert werden, aber in den 3 Wochen entsteht ein Urlaubsanspruch. Wenn der Urlaub noch abgegolten werden soll, sind es noch zwei zusätzliche Tage. Ich kann mir vorstellen, dass die PDL deshalb sagt, es müsse ein Monat verlängert werden. Außerdem sieht es komisch aus, wenn ein Arbeitsverhältnis mitten im Monat endet.
 
Was soll das mit der Behörde nachfragen?

Selbst wenn du anrufen würdest und du eine Auskunft bekämst, wäre die uninteressant, denn ein Telefonat kannst du im Zweifelsfall nicht belegen. Wer wann was wem gesagt hat, ist nicht belegbar, da i.d.R. keine Zeugen vorhanden sind.
Inwiefern sollten Behörden Buch über Fehltage führen?


@renje: Werden Antworten hier immer so unfreundlich abgebügelt? "nachfragen" kann auch schriftlich bedeuten. Ich habe nicht explizit von telefonisch gesprochen, sorry geschrieben.
@claudia: Die Threadstarterin hat von Schule und PDL unterschiedliche Angaben. Ich gehe mal davon aus, dass der Behörde die geleisteten Stunden (in Praxis und Theorie) von der Schule nachgewiesen werden, also sind die dort vermerkten Angaben offiziell und die Behörde kann eine verbindliche "schriftliche" Auskunft geben.

Die Schule meldet die Fehltage an die Behörde. Die Behörde entscheidet wie lange nachgearbeitet werden muss und teilt das der Schule mit. Die Schule informiert das KH und die Schülerin. Die Schülerin beantragt die Verlängerung der Ausbildung. 15 Tage = 3 Wochen. Eigentlich müsste die Ausbildung nur um 3 Wochen verlängert werden, aber in den 3 Wochen entsteht ein Urlaubsanspruch. Wenn der Urlaub noch abgegolten werden soll, sind es noch zwei zusätzliche Tage. Ich kann mir vorstellen, dass die PDL deshalb sagt, es müsse ein Monat verlängert werden. Außerdem sieht es komisch aus, wenn ein Arbeitsverhältnis mitten im Monat endet.

Genauso habe ich das mit der Meldung an die Behörde gemeint. Aber die Frage war ja ob 8 oder 15 Tage.
Ich würde den offiziellen Weg über die Behörde gehen.....

Ludmilla
 
@ludmilla:
Ich würde den offiziellen Weg über die Behörde gehen.....
Was glaubst du in wessen Auftrag das Schreiben von der Schule ist?

Ist deiner Meinung nach das Schreiben von der Schule demnach inoffiziell?

Ja vielleicht kommt die eine oder andere Antwort unfreundlich rüber.

Allgemeine Bemerkung nicht auf dich beziehen, ich kenne dich nicht:
Wenn jemand auf was besteht ohne es zu begründen - nur weil ich es halt so besser finde - werde ich ärgerlich, denn da erntet man oft nicht mehr wie ein müdes lächeln.
Als Gesprächspartner werde ich dann nicht mehr ernst genommen.
 
@renje: Schule und Ausbildungsklinik (PDL) geben unterschiedliche Auskünfte. Hätte die Threadstarterin nur den Brief der Schule, könnte sie sich wahrscheinlich darauf verlassen. Sie hat aber unterschiedliche Auskünfte und sie weiß nicht auf was sich die Schule und PDL berufen. Sie möchte sicher sein, dass sie ausreichend Tage nacharbeitet um ihre Praxisstunden anerkannt zu bekommen. Warum sollte es so falsch sein, sich an die Behörde zu wenden?

Allgemeine Bemerkung nicht auf dich beziehen, ich kenne dich nicht:
Wenn jemand auf was besteht ohne es zu begründen - nur weil ich es halt so besser finde - werde ich ärgerlich, denn da erntet man oft nicht mehr wie ein müdes lächeln.
Als Gesprächspartner werde ich dann nicht mehr ernst genommen.

Was soll das denn nun?
 
@ludmilla,

Hätte die Threadstarterin nur den Brief der Schule, könnte sie sich wahrscheinlich darauf verlassen.
1.Weil das was ich schriftlich habe, auf das kann ich mich berufen, das kann ich im Zweifelsfalle einklagen und nicht auf das gequatsche von irgend einer PDL.

2.Weil die Schule für die Ausbildung verantwortlich ist und sonst niemand.

Was soll das denn nun?
Weil ich das in der Praxis leider immer wieder erlebe und mich manchmal Fremdschäme für die Berufsgruppe zu der ich auch gehöre.

Wenn ich mir so manche Frage z.B. auch von PDLs durchlese, dann wundere ich mich nicht mehr, warum so mancher AG ein so leichtes Spiel hat.

Nicht falsch verstehen, ich klage nicht über die Person, nein die sollen die Fragen hier stellen, denn daraus lernt man.
Ich klage über die offensichtlich misserablen PDLanbieter, die damit viel Geld machen und die künftigen PDLs nur ungenügend gerüstet auf ihre Aufgabe los lassen.
 
Arbeitstage sowie Krankheitstage werden vom Arbeitgeber über den Dienstplan erfasst. Darüber lassen sich die nachzuarbeitenden Tage leicht nachprüfen. Eine von beiden Parteien ist im Irrtum, das dies die PDL ist, ist nicht gesagt. Schulleitungen sind auch nicht frei von Fehlern.

Also: Krankheitstage überprüfen (notfalls JAV oder Betriebsrat hinzuziehen), die nötigen Tage nacharbeiten und dann die Examensurkunde sowie die zur Führung der Berufsbezeichnung in Empfang nehmen.

Das Einschalten der Regierungsbehörde ist erstens unnötig und zweitens sinnlos. Eine Behörde führt nicht Buch über die geleisteten Arbeitsstunden. Sie kann in diesem Fall nicht helfen.
 
@claudia;
Krankheitstage werden vom Arbeitgeber über den Dienstplan erfasst.
Aber nicht die Krhtage in der Schule, da steht der Schüler ja nicht auf dem selbigen.

Schulleitungen sind auch nicht frei von Fehlern.
Darüber brauche ich mir keine Gedanken zu machen, wenn ich es schriftlich habe, nachtarocken gilt nicht.

Das Einschalten der Regierungsbehörde ist erstens unnötig und zweitens sinnlos. Eine Behörde führt nicht Buch über die geleisteten Arbeitsstunden. Sie kann in diesem Fall nicht helfen.
Da bin ich völlig deiner Meinung.
 
Darüber brauche ich mir keine Gedanken zu machen, wenn ich es schriftlich habe, nachtarocken gilt nicht.

Kommt ein bißchen drauf an. Wenn der Schrieb von der Schule z.B. Stand August ist, könnten noch Krankheitstage dazu gekommen sein. Aber wie gesagt, das ließe sich alles leicht feststellen.
 
Entschuldigt, dass ich nicht mehr geschrieben hatte... Meine Urkunde habe ich bekommen und auch sonst ist alles wieder ganz gut..davhte ich zumindest..jetzt bahnt sich ein neues Problem an allerdings als Krankenschwester nicht mehr als Schülerin naja ich such mir dafür jetzt mal ne passende Kategorie...

Glg Nisi89
 

Ähnliche Themen