Dokumentation - Unterschrift des Arztes

Also dann im Prinzio rausgeschmissenes Geld oder? Also für die meißten von Uns oder?
 
Hallo henky,
Quelle: Fahrlässigkeit - Wikipedia
Grobe und einfache Fahrlässigkeit Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit (culpa lata) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.
Diese Defintion macht deinen letzten Beitrag eigentlich ungültig...:knockin:
 
Dann hast du ihn evtl. etwas falsch verstanden oder ich habe ihn missverständlich geschrieben.
Meine Aussage sollte sich eigentlich darauf beziehen, das dann eine Berufsrechtsschutzvers. nicht unbedingt von Nöten ist.
Denn in den normalen Fällen, haftet meißt ja sowieso der Arbeitgeber, oder es ist evtl. auf Organisationsverschulden zurückzuführen wobei dann sowieso der Arbeitgeber in die Haftung tritt oder FALLS man fahrlässig handelt, die BRS-Vers. sowieso nicht zahlt. Wobei ich jetzt im Kontakt mit der DBFK stand auch bezügl. dieses Themas und eine Email zurückbekam mit folgendem Wortlaut:

"Auch im beruflichen Bereich gibt es die Verschuldensformen leicht fahrlässig, fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich. Die Berufshaftpflichtversicherung des DBfK deckt gerade die grob fahrlässig verursachten Schäden ab. Sie haben damit also eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz im Betrieb."

Geschrieben wurde diese Email von einer Rechtsanwältin des DBFK Regionalvertretung West.

Jetzt kommst du ;)
 
Siehste, sowas kommt raus, wenn man einfach nur Satzfragmente hier einstellt.
Fazit: Man lese die Versicherungsbedingungen sehr genau, manche zahlen, manche nicht! Letztendlich entscheidet eh der Richter über den Grad der Fahrlässigkeit.
 
Naja ob das nun Satzfragmente waren oder nicht, darüber lässt sich streiten. ;);) Fakt ist aber, dass ich mir die Versicherungsbedingungen schicken lassen habe und meine Cheffin schaut die sich grade einmal an und mal sehen was die dazu sagt.
Denn auch wenn die Anwältin mir das geschrieben hat, so glaube ich nicht, dass dies wirklich verbindlich ist. Weil in den Vers.-bedingungen steht nichts mit Fahrlässigkeit usw.
 

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