Zu den Kürzeln müsst ihr in der BtMVV nachschauen... das ist die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Dort ist zumindest vorgeschrieben wann eine Prüfung des BTM-Bestandes zu erfolgen hat und das diese mit einem Namenszeichen zu kennzeichnen ist. Was man behördlich unter einem Namenszeichen versteht, wäre dann noch genauer zu ergründen...
2 Zeugen zur Austragung sind nur gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein BTM vernichtet wird (Dies gilt auch für Reste, wenn man beispielsweise nur eine halbe Ampulle benötigt hat! In diesem Fall für den Pat. nur eine halbe Ampulle austragen [wer macht das bisher schon so??] und die andere Ampulle als verworfen mit 2 Personen austragen!)
Soweit ich mich entsinne, war das bei uns auch nur eine Pflegekraft, wenn es um reguläre Zu- oder Abgänge bei den BTM ging.Bei uns in der Einrichtung ist im Normalfall ohnehin nur 1 Fachkraft da, also trägt auch nur sie BTM ein/aus.
Ja, aber es muß ja irgendeinen verordnenden Arzt geben, der die BTM für eure Bewohner verordnet hat.Ärzte sind gar nicht vorhanden, also gibt es auch keinen Abgleich.
Dann wurde kontrolliert, wo der Fehler lag. Also die vorherigen Einträge so lange überprüft, bis der Fehler gefunden worden war. Sowas darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen.Wie geht Ihr vor, bzw. vermerkt Ihr im BTM-Buch, wenn die Anzahl der Medikamente nicht stimmt?
Wenn also 1Tabl fehlt?
Bei uns in der Einrichtung ist im Normalfall ohnehin nur 1 Fachkraft da, also trägt auch nur sie BTM ein/aus.
Ärzte sind gar nicht vorhanden, also gibt es auch keinen Abgleich.
In Pflegeheimen wie in der häuslichen Versorgung werden BTMs (wie alle anderen Medikamente auch) patientengebunden verordnet; es gibt keinen Stationsbestand.Mir fällt gerade auf das ich in meinem A-HeimEinsatz gar nicht mitbekommen habe wie man dort mit BTM umgeht. Da sind ja verschiedene Ärzte die BTMs verordnen. Und die tuen sich ja allg. schon schwer mit Hausbesuchen, da kommen die doch nicht extra vorbei das BTM Buch kontrollieren. Wie funktioniert das in Pflegeheimen?
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