Dienstanweisung in der Probezeit

Tiffy1970

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01.06.2007
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58
Ort
Schleswig-Holstein
Beruf
Krankenschwester
Hallo,
Wie verhalte ich mich richtig? Bin derzeit noch in der probezeit, habe ca 45 Überstunden. Heute komme ich zum Dienst und stehe, ohne Absprache
Naechste woche statt im spaetdienst im fruehdienst mit der Info, wenn ich es nicht freiwillig mache, dann bekomme ich die entsprechende Dienstanweisung.das kann doch nicht wahr sein oder?Hier gilt der TVOD für Krankenhäuser.
Waere für Infos dankbar.
 
Nunja, in der Probezeit hast du, realistisch gesehen, nur 2 Optionen. Was rechtlich alles drin ist, spielt in der Probezeit keine Rolle, da du IMMER am kürzeren Hebel sitzt.
Wenn du also gemerkt haben solltest, dass dir der Laden nicht liegt, sage guten Gewissens "Nein".
Wenn du aber noch Ambitionen hast nach der Probezeit weiter dort Geld zu verdienen, dann gilt: Lächeln und winken.

Grüße
Basmyr
 
Egal, ob Probezeit oder nicht.
Egal welcher Tarifvertrag.
Egal wie viele Überstunden.
Wenn der AG meint, dass Du so und so arbeiten sollst :
"Ja Massa, danke Massa."

Einzige Möglichkeiten :
- Mit einem Kollegen tauschen
- Tschüß
 
Egal, ob Probezeit oder nicht.
Egal welcher Tarifvertrag.
Egal wie viele Überstunden.
Wenn der AG meint, dass Du so und so arbeiten sollst :
"Ja Massa, danke Massa."

Einzige Möglichkeiten :
- Mit einem Kollegen tauschen
- Tschüß

Das war jetzt aber hoffentlich sarkastisch gemeint, oder?
 
Ob man in so einem Betrieb glücklich wird, wage ich zu bezweifeln. Es gibt doch genug Stellen in unserer Branche - wieso nicht dahingehen, wo das Arbeitsklima besser ist? Die AG haben genug Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu bekommen. Ich hätte den Dienst allein schon wegen der Drohung abgelehnt. Probezeit hin oder her.

LG Ben
 
Gab es da nicht eine Frist, in der der AG dem AN mitteilen kann, dass sich seine Dienstzeiten ändern? Ich glaube, dass waren sogar weniger als 7 Tage. Wir hatten je gerade andernorten den Fall, dass der AG kurzfristig innert 24 Stunden reagieren musste und dies als zumutbar angesehen wurde, dass der AN hier schnell reagieren muss.

Beim Mitsprachrecht muss ich passen. Gab es da eigentlich schon ein entsprechendes Urteil?

Elisabeth
 
Ein einmal ausgehängter Dienstplan darf nicht eigenmächtig vom AG abgeändert werden.
Das hängt mit dem Delegationsrecht zusammen, welches abgearbeitet ist mit dem Aushängen des Dienstplanes.

Der AG muß dich ansprechen, wenn er etwas ändern will und du hast das recht nein zu sagen.

Darüber muß es aber einige Beiträge hier im Forum geben, kann mich dran erinnern, dass wir das hier schon umfassend diskutiert hatten. Aber irgendwie gerät das immer wieder in Vergessenheit.

Gib mal in der Suche Delegationsrecht ein. Da müßte einiges kommen.
 
Au weia, sorry Leute, natürlich meinte ich Direktionsrecht.
Ich hab einen waschechten Dachschaden, nachgewiesen ;-) - Mitte November wurde bei mir ein Hirntumor entfernt. Hab da offensichtlich immer noch kleine Problemchens.
 
Hallo.danke für eure Antworten.hab irg.wo gelesen, dass der AG laut Arbeitsgesetz 4 Tage im Vorraus aus betriebl.Gruenden den Plan ändern kann. Bei 7!!!! Krankmeldungen ist es vielleicht gegeben.Wohne auf dem Land.So viele Jobangebote gibts leider nicht.Aber in Zukunft bin ich eben nicht mehr ausserhalb des Dienstes erreichbar.Wie es in den Wald reinschallt, schallts raus.
@Elfriede: Die Sklaverei ist lange abgeschafft.Wenn du echt so eine Einstellung hast, tust du mir leid.
 
Trotzdem darf er nicht eigenmächtig den Plan ändern, er muß dich fragen und du kannst nein sagen.
Personalprobleme sind auch kein Notfall. Dies wird oft als Ausrede verwendet. Personalprobleme sind ein planerisches Desaster. Der AG hat dafür zu sorgen, dass er Ersatz beschaffen kann, ohne ständig auf die gesunden Mitarbeiter zurückgreifen zu müssen.
 
Davon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Ich würde schon versuchen, klarzustellen, dass man nicht so mit mir umspringen kann. Probezeit gilt für beide ;-). Gibt genug Stellen.
 
Davon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Ich würde schon versuchen, klarzustellen, dass man nicht so mit mir umspringen kann. Probezeit gilt für beide ;-). Gibt genug Stellen.
Kommt auf die Region an. Nicht jeder ist ungebunden.

In der Probezeit sitzt der AG leider am längeren Hebel.
 

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