Ich sehe die Gefahr eben auch nicht, daher würde es mich interessieren, ob es einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür gibt.
Existiert nämlich nachweisbar eine Gefahr für die Patienten (so wie z.B. beim Tragen von Ringen, Armbanduhren etc.), so bin ich durchaus dafür, dass in diesem Fall das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt wird. Da gilt dann Patientenschutz vor freier Frisurenwahl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zusammengebundene Dreadlocks ein Hygieneproblem darstellen, aber falls mir jemand etwas anderes beweisen könnte, könnte ich eine entsprechende Dienstanweisung nachvollziehen.