Da kann ich ja dann meine eigenen Rechte in Anspruch nehmen und "Nein" sagen. Vielleicht merkt der AN dann endlich, dass es dies darf - der AG weiß das nämlich sehr wohl.
Aber das ist alles nicht der Punkt. Wenn die Eingangsfrage lautet: "Darf mein AG mich zu Hause aufsuchen?" dann lautet die Antwort ganz klar: "Ja." Der Gesetzgeber gestattet dies sogar ausdrücklich (im Krankheitsfall, aber wenn der AG das dann darf, dann doch erst recht, wenn der Mitarbeiter gesund ist). Ob mir das gefällt oder nicht steht nicht zur Debatte. Gesetze müssen nicht allen Betroffenen gefallen. Befolgen muss ich sie trotzdem.
Aber das ist alles nicht der Punkt. Wenn die Eingangsfrage lautet: "Darf mein AG mich zu Hause aufsuchen?" dann lautet die Antwort ganz klar: "Ja." Der Gesetzgeber gestattet dies sogar ausdrücklich (im Krankheitsfall, aber wenn der AG das dann darf, dann doch erst recht, wenn der Mitarbeiter gesund ist). Ob mir das gefällt oder nicht steht nicht zur Debatte. Gesetze müssen nicht allen Betroffenen gefallen. Befolgen muss ich sie trotzdem.