Hallo
Ich hoffe ich habe das in der Überschrift einigermaßen zweckmäßig angedeutet. Und da ich das so noch nicht gefunden habe eröffne ich hier mal diese Diskussion.
Insgesamt hat dieses Thema natürlich sehr weitläufige und weitreichende Dimensionen.
Im Kern gehrt es mir um folgende Fragen:
Darf ich in meiner Arbeit und Stellung als GuK überhaupt Zwangsmassnahmen (in welcher Form auch immer) durchführen oder mich indirekt daran beteiligen?
Was berechtigt mich oder wodurch werde ich legitimiert, eventuell sogar straffrei gestellt, wenn ich diese Zwangsmassnahmen sogar gewaltsam durchsetze?
Dazu erst einmal noch folgendes. Es geht mir nicht um den Sinn und Zweck der jeweiligen Zwangsmassnahme generell oder im Einzelfall als solche, sondern um meine eigene, persönliche, grundsätzliche Befugnis solches überhaupt tun zu dürfen.
Daher beleuchte ich das mal von einer anderen Warte. Wir in NRW haben ein Polizeigesetz indem hierfür nützliche Dinge zur Verdeutlichung stehen.
§ 4: Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
§ 7: Einschränkung von Grundrechten
§ 57: Rechtliche Grundlagen (hier für die Art und Weise der Anwendung des unmittelbaren Zwanges;
§§ 58 – 66 PolG NRW)
Hier werden also die Normen festgelegt unter denen Zwangsmassnahmen und Gewalt zulässig sind. Das gilt für die Institution der Polizei und somit für jeden einzelnen Polizisten.
Dann haben wir das PsychKG NRW. Meine Annahme war, dass hier für unsere Berufe und Arbeits- und Tätigkeitsfelder die dementsprechenden Bestimmungen stehen. Das ist mitnichten so. Analog zu den Vorschriften des PolG NRW gibt es hier nichts was über die Art und Weise der Anwendung des unmittelbaren Zwanges geschrieben stände.
Da ich auf einer akut geschlossenen psychiatrischen Station gearbeitet habe, habe ich zum Teil auch die gleichen gewaltvollen Erfahrungen gemacht wie ein Polizist. Der Unterschied ist eben, dass der Polizist eine rechtlich abgesicherte Stellung hat - ich nicht!
Im Gegenteil; wenn ich mich weigern würde käme das unter Umständen einer Arbeitsverweigerung nahe oder gleich (betrifft also auch das Arbeitsrecht – Kündigung?)
Das ist für mich nicht nur eine rechtliche Grauzone sondern ein rechtsfreier Raum. Wenn ich im umgekehrten Falle als Patient fixiert würde, dann wäre nicht das Krankenhaus oder der anordnende Arzt (deren Befugnisse und Verantwortlichkeiten sind im PsychKG geregelt), sondern alle an der Fixierung Beteiligten in Grund und Boden zu verklagen. (betrifft also auch das Strafrecht und das Zivilrecht – Schadenersatz?)
Fazit: ! Da es keine rechtliche Grundlage gibt darf ich mich nicht an Zwangsmassnahmen
(welcher Art auch immer) beteiligen !
In diesem Sinne hoffe ich fruchtbare Kontroversen
Mit kollegialen Grüßen ….. Andreas …..
Ich hoffe ich habe das in der Überschrift einigermaßen zweckmäßig angedeutet. Und da ich das so noch nicht gefunden habe eröffne ich hier mal diese Diskussion.
Insgesamt hat dieses Thema natürlich sehr weitläufige und weitreichende Dimensionen.
Im Kern gehrt es mir um folgende Fragen:
Darf ich in meiner Arbeit und Stellung als GuK überhaupt Zwangsmassnahmen (in welcher Form auch immer) durchführen oder mich indirekt daran beteiligen?
Was berechtigt mich oder wodurch werde ich legitimiert, eventuell sogar straffrei gestellt, wenn ich diese Zwangsmassnahmen sogar gewaltsam durchsetze?
Dazu erst einmal noch folgendes. Es geht mir nicht um den Sinn und Zweck der jeweiligen Zwangsmassnahme generell oder im Einzelfall als solche, sondern um meine eigene, persönliche, grundsätzliche Befugnis solches überhaupt tun zu dürfen.
Daher beleuchte ich das mal von einer anderen Warte. Wir in NRW haben ein Polizeigesetz indem hierfür nützliche Dinge zur Verdeutlichung stehen.
§ 4: Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
§ 7: Einschränkung von Grundrechten
§ 57: Rechtliche Grundlagen (hier für die Art und Weise der Anwendung des unmittelbaren Zwanges;
§§ 58 – 66 PolG NRW)
Hier werden also die Normen festgelegt unter denen Zwangsmassnahmen und Gewalt zulässig sind. Das gilt für die Institution der Polizei und somit für jeden einzelnen Polizisten.
Dann haben wir das PsychKG NRW. Meine Annahme war, dass hier für unsere Berufe und Arbeits- und Tätigkeitsfelder die dementsprechenden Bestimmungen stehen. Das ist mitnichten so. Analog zu den Vorschriften des PolG NRW gibt es hier nichts was über die Art und Weise der Anwendung des unmittelbaren Zwanges geschrieben stände.
Da ich auf einer akut geschlossenen psychiatrischen Station gearbeitet habe, habe ich zum Teil auch die gleichen gewaltvollen Erfahrungen gemacht wie ein Polizist. Der Unterschied ist eben, dass der Polizist eine rechtlich abgesicherte Stellung hat - ich nicht!
Im Gegenteil; wenn ich mich weigern würde käme das unter Umständen einer Arbeitsverweigerung nahe oder gleich (betrifft also auch das Arbeitsrecht – Kündigung?)
Das ist für mich nicht nur eine rechtliche Grauzone sondern ein rechtsfreier Raum. Wenn ich im umgekehrten Falle als Patient fixiert würde, dann wäre nicht das Krankenhaus oder der anordnende Arzt (deren Befugnisse und Verantwortlichkeiten sind im PsychKG geregelt), sondern alle an der Fixierung Beteiligten in Grund und Boden zu verklagen. (betrifft also auch das Strafrecht und das Zivilrecht – Schadenersatz?)
Fazit: ! Da es keine rechtliche Grundlage gibt darf ich mich nicht an Zwangsmassnahmen
(welcher Art auch immer) beteiligen !
In diesem Sinne hoffe ich fruchtbare Kontroversen
Mit kollegialen Grüßen ….. Andreas …..