Darf ich die Arbeit verweigern, wenn kein geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung steht?

kinghunter

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Geriatrie
Hallo.

Ich habe eine Frage, die mir zwar schon länger im Kopf herumschwirrt, aber nun aufgrund der Aktuellen Geschehnisse ganz groß aufflammt.

Darf ich z.B. die Arbeit an einem Infektiösen (Ob nun verdacht oder bestätigt) Pat. verweigern, wenn ich vom Arbeitgeber nicht die geeigneten Materialen zur Verfügung gestellt bekomme. Als beispiel, ein Corona Pat, wo ich als Pflegender nicht die Möglichkeit hätte, einen FFP3 Mundschutz zu tragen, weil mein AG nur normale Chirurgen Mundschutz zur verfügung stellt.

Danke im Vorraus!
 
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Es wird auch kein FFP3 gebraucht, sondern "nur" FFP2 allerdings nur, wenn der Verdachts Pat. einen chir. Mund-Nasenschutz trägt.
 
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Das beantwortet immer noch nicht die Frage, die auch ich mir gestellt habe, da mein Haus ganz konkrete Versorgungsprobleme mit PSA hat: Mundschutze, Schutzkittel, geeignetes Desinfektionsmittel - sucht man seit Wochen (!) vergebens in den Lieferungen. Die hauseigene Hygiene ist im Boot, das Gesundheitsamt hat die Situation scharf im Blick, aber was ist mit meinem Recht auf Fürsorge durch den AG?

Darf ich z.B. die Arbeit an einem Infektiösen (Ob nun verdacht oder bestätigt) Pat. verweigern, wenn ich vom Arbeitgeber nicht die geeigneten Materialen zur Verfügung gestellt bekomme.
 
"..Wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung persönlich unzumutbar ist, kann er sich auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen (§ 275 Abs. 3 BGB). Als unzumutbar gilt beispielsweise, wenn die berufliche Tätigkeit die eigene Gesundheit erheblich gefährdet oder sogar das Leben bedroht." - sehe ich gegeben.


Quelle:

 
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und jetzt mal ganz ernsthaft:
Kennt jemand einen Lieferanten, der noch Mundschutze liefern kann?
 
Ich arbeite ja derzeit in einer Arztpraxis in einem Krankenhaus.
Ich war gestern im Baumarkt!!! FFP2 Masken kaufen und normalen chirurg. Mundschutz hab ich bei Amazon bestellt.
Lieferdatum 4.4 - 16.4

Sonst bekommt man ja nix mehr
 
Und, zu welchem Preis? Erstattet dir dein AG die Kosten?
 
Darf ich z.B. die Arbeit an einem Infektiösen (Ob nun verdacht oder bestätigt) Pat. verweigern, wenn ich vom Arbeitgeber nicht die geeigneten Materialen zur Verfügung gestellt bekomme. Als beispiel, ein Corona Pat, wo ich als Pflegender nicht die Möglichkeit hätte, einen FFP3 Mundschutz zu tragen, weil mein AG nur normale Chirurgen Mundschutz zur verfügung stellt.

"Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Behandlung von Patienten mit einer Infektion mit CoViD auf seiner Internetseite wie folgt herausgegeben:
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z.B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille.

Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der TRBA250 bzw. in der KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten spezifiziert.

Daran sollte der Arbeitgeber sich halten."


Quelle: CoViD-Pandemie - DBfK
 
Natürlich, ich war ja für die praxis einkaufen. Wir sind ne kleine, sehr familiäre praxis.
Bin halt in Vorkasse getreten, weil spontaneinkauf.
Wir kaufen öfters ein, je nachdem welche geldhöhe bekommen wir vorher die kohle oder geben danach die Quittung ab und bekommen es überwiesen.
Hab heute morgen mit unserem lohnbüro telefoniert. Geld hab ich bereits wieder.
Sonst hätte ich das nicht gemacht!

PS. Mundschutz 100 stck 37 euro
FFP masken pro stück 12.99
 

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