Darf die Bereichsleitung einem das Streiken verbieten mit Verweis auf "Notbesetzung"?

Romsen2014

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Moin Leute,

mir wurde gestern ein Fall von meiner Kollegin mitgeteilt, der einige Fragen aufwirft.

Und zwar, haben wir seit neuerem eine neue Bereichsleitung. Diese ist schon häufiger eher im negativen Sinne aufgefallen (Reduzierung von Stellen aufgrund nicht zwingend Begründbarer Entscheidungen etc.). Nun kam es, im Zuge des Streiks im ÖD, zu folgendem Vorfall:

Die Bereichsleitung ging zu jeder ihr/ihm anvertrauten Station um dem Personal zu sagen, dass sie das Streiken zu unterlassen haben, da die dort eingeplante Besetzung die "Notbesetzung" darstellt. Somit wäre es ihnen untersagt, an diesem Streik teilzunehmen. Dies wurde dann noch schriftlich per E-Mail festgehalten und an alle Stationen geschickt. Diese "Notbesetzung" stellte übrigens die Normalbesetzung dar.

Nun zu meiner Frage: Darf die Leitung, einem einfach das streiken untersagen mit verweis auf eine Notbesetzung?

Danke schon einmal für die Antworten :D
 
Das ganze nennt sich "Streikrecht" und gehört zu den demokratischen Grundrechten! Könnten Arbeitgeber und deren Vertreter (Bereichs-, Stations- oder Abteilungsleitungen) diese beschneiden, würde das die gesamte tarifliche Mitbestimmung auf den Kopf stellen!
 
Danke, auch für mich interessant, der ich noch nie in einen Streik mitbekommen habe :-)
Ich ehrlich gesagt auch nicht... :emba:
Vom Gefühl her wollte ich gleich "Nein" sagen, weil man ja mit dem Argument "Ihr seid Notbesetzung und dürft nicht streiken" im Prinzip das Streikrecht der Mitarbeiter aushebeln könnte; war aber eben nur ein Gefühl! :wink1: Drum hab ich gegoogelt.
 
Wenn das der Normalfall ist - hat's ja nix mit der definierten Notbesetzung zu tun, eher mit Einschüchterungsversuchen und wie im link formuliert - missbräuchlicher Anwendung :down:, nicht grad die feine Art.
Hab das hier in der Form noch nicht mitbekommen.
Was es gab im Vorfeld (wenigstens) missverständlich formulierte E-Mails, was ich gestern aber nur am Rande mitbekommen habe, da ich es als meine Freizeitpflicht verstanden habe am Streik teilzunehmen und die Tage zuvor nicht im Dienst gewesen bin, womit ich die Mails selbst nicht gelesen hab.
Dennoch, die Jahre davor - gab es auch schon "Missverständnisse" UND selbstverständlich gibt es auch teilnehmende MA die sich selbst nicht so auskennen, sich auch im Vorfeld nicht informieren.
Es gab da auch mal ein Zeitungsinterview, NACH einem Streik, in dem der Chef verlauten ließ, dass der Betrieb ohne erkennbare Störungen vonstatten gegangen sei, ja auch blöd - wenn so wenige teilnehmen, dass keiner was von mitkriegt.

Übrigens, wir gestern in Nürnberch ham Minga - geschlagen, zahlenmäßig, war sehr beeindruckend :rolleyes:
 
Also, soweit ich weiß, darf der Arbeitgeber das Streikrecht auf keinen Fall für unwirksam erklären, wenn es eine Notbesetzung gibt! Vor allem wo du meintest, dass es sich hierbei um die Normalbesetzung handelt! Meiner Meinung nach ist das Einschüchterung - ihr sollt nicht gegen die Zustände protestieren dürfen, in denen ihr euch befindet... Und der Grund ist: Weil die Zustände zu schlecht sind, um zu streiken. Das ist schon paradox
 

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