Darf Beschäftigungsverbot im Zwischenzeugnis stehen?

motzi

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19.01.2007
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Hallo,
ich habe nun nach langem hin und her ein für mich nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen.
Ich habe vor, dieses nochmals vom AG neu ausstellen zu lassen.
Nun meine Frage: darf der Vermerk auf ein Beschäftigungsverbot (wg. Schwangerschaft) im Zeugnis stehen???

Danke!!
 
Hallo Motzi!

So wie ich das verstehe, darf diese Information nur betriebsintern weitergegeben werden und das auch nur an Personen, die mit der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu tun haben.
Dritte dürfen nur mit Erlaubnis der betreffenden Person informiert werden (schliesst Zwischenzeugnis für mich mit ein!), schau selbst:http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/mutterschutz_elternzeit.pdf

Grüsse,
Sr. Schnecke:nurse:
 

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