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Hallo gina,
zwar hast du recht damit, dass die Schulen zu Beginn der Ausbildung ein "sauberes" Führungszeugnis verlangen, allerdings muss ich dir in zwei Punkten widersprechen.
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung wird kein Führungszeugnis verlangt, sondern erst für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Allerdings erfolgt dies aus Vereinfachungsgründen zumeist zeitgleich. Auch bei einer Eintragung im Führungszeugnis hat der Prüfling einen rechtlichen Anspruch, die Prüfung abzulegen, da in § 5 Abs. 2 KrPflAPrV die Zulassungsvoraussetzungen abschließend aufgeführt sind.
tascha hat außerhalb des Dienstes Rechnungen nicht bezahlt und somit einen Betrug begangen. Dies lässt jedoch nicht darauf schließen, dass sie bei ihrer Tätigkeit als Krankenschwester unzuverlässig ist. Von daher kann sich die KPS nicht darauf berufen, dass sie später nicht in dem Beruf arbeiten darf.
Gruß
wilmi
 
Hallo Bubenmama,

Leider gibt es bei uns nur eine Krankenpflegeschule die Krankenpflegehelfer/in (und darauf würde ich ja gerne aufbauen)Ausbilden.Alternative wäre die Altenpflege,in diesem Bereich arbeite ich ja gerade.Aber Krankenpflege wäre mir lieber.

Ich danke dir für,das "Glück"wünschen,denn das kann ich echt gebrauchen.

LG tascha
 
Hallo Wilmi,

nun muss ich doch mal nachfragen, wie du den Begriff unzuverlässig (im Sinne der gesetzlichen Vorschrift) definierst?

Meinst du damit, das ist der, der dauernd zu spät kommt, der seine Arbeitsäufträge nicht erfüllt usw?

Der Gesetzgeber hat sich sicherlich dabei was gedacht, die Unzuverlässigkeit per Führungszeugnis nachzuweisen.

Betrug ist etwas, was in das Vertrauensverhältnis zweier (Vertrags)-Partner zerstörerisch eingegriffen hat, und Vertrauen ist für mich eine der wichtigsten Grundlagen einer Pflegekraft-Patienten/Bewohner-Beziehung.
 
Hallo wilmi,

Dies lässt jedoch nicht darauf schließen, dass sie bei ihrer Tätigkeit als Krankenschwester unzuverlässig ist.
na so einfach kann man sichs auch nicht machen.

Jetzt mal unabhängig vom threadstarter. Ein bestimmtes Verhalten lässt doch auf eine bestimmte Persönlichkeitstruktur schließen. Wenn ich bereit bin jemand zu betrügen oder zu bestehlen, dann muß ich deiner Meinung nach, sollte dies ausser Dienst passieren, warten bis dies auch dienstlich geschieht oder wie?

Ich finde da darf und kann kein Unterschied gemacht werden. Entweder ich habe eine kriminelle Energie oder ich habe sie nicht.

@flexi:
Betrug ist etwas, was in das Vertrauensverhältnis zweier (Vertrags)-Partner zerstörerisch eingegriffen hat, und Vertrauen ist für mich eine der wichtigsten Grundlagen einer Pflegekraft-Patienten/Bewohner-Beziehung.
Genauso ist es!

Über den threadstarter kann und will ich mir kein Urteil erlauben. Als AG würde ich das aber vor Ablauf der Bewährungszeit, deshalb gibt es auch die Bewährungszeit, nicht unbedingt testen wollen.

Von daher kann sich die KPS nicht darauf berufen, dass sie später nicht in dem Beruf arbeiten darf.
wird sie auch nicht. Die Erlaubnis zur Führ. d. Berufbez. erteilt die zuständig Behörde.

Gruß renje
 
Hallo,
zunächst einmal stimme ich euch zu, dass gerade im Pflegebereich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten/Pflegepersonal und Patienten besteht und dass Patienten vor unzuverlässigen Personal geschützt werden müssen.
Nach der Rechtsprechung liegt eine Unzuverlässigkeit im Sinne von § 2 KrPflG dann vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden kann, dass er in Zukunft den ihm auferlegten Berufspflichten nicht genügen werde.
Eine schwere Verfehlung braucht noch nicht immer ein Beweis für die mangelnde Eignung oder Zuverlässigkeit sein. Es kommt darauf an, ob das Verhalten für die Zukunft die Gefahr weiterer Verfehlungen beinhaltet oder ob die Verfehlung einen einmaligen Fehltritt bedeutet, mit dessen Wiederholung nicht gerechnet werden braucht (Urteil Bundesverwaltungsgericht).
Ob eine Unzuverlässigkeit vorliegt kann deswegen natürlich nur nach Prüfung der näheren Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

Zu Flexi: Das Krankenpflegegesetz schreibt nicht vor, dass durch ein Führungszeugnis die Zuverlässigkeit oder charakterliche Eignung nachgewiesen werden muss. Es ist vielmehr ein "Hilfsmittel" der Behörde, da sich bei einer Eintragung im Führungszeugnis eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergeben könnte, die aber zunächst von der Behörde im Einzelfall durch weitere Ermittlungen geprüft werden muss.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG sagt ausdrücklich, dass es sich um ein Verhalten handeln muss, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
Ein Verhalten ist daher nicht nur eine strafbare Handlung. Du liegst deshalb gar nicht so falsch. Auch wer trotz mehrmaligen mündlichen oder schriftlichen Ermahnungen dauernd zu spät kommt, seine Arbeitsaufträge nicht erfüllt, Aufsichtspflicht verletzt, Weisungen nicht erfüllt usw. handelt unzuverlässig im Sinne des KrPflG, da er keine Gewähr dafür bietet, dass er künftig seine beruflichen Verpflichtungen erfüllt.
Gruß
wilmi
 
Hallo Leute,

Was versteht ihr eigendlich unter "Kriminell""?
Also für mich gibt es schon einen unterschied zwischen "Kriminell"und
Das was ich getan habe .Das war ein Delikt"wo mit ich,dass auch nicht beschönigen will,was ich getan habe).Kriminell ist für mich jemand,der auf Schulhöfen oder in Parkanlagen Jugendliche und Kindern Drogen verkauft,also Dealer!Oder sich an Kindern vergreift,Frauen vergewaltigt....Jemand der anderen Menschen Gewalt antut.Ja ich habe Betrug vergangen,aber ich habe nicht jemanden persönlich damit betrogen!Es hat keiner persönlichen Schaden daraus genommen.Meine Schulden,hatte ich schon lange vor Gerichtsverhandelung zurück gezahlt! Wenn ich so "Kriminell"wäre,hätte ich doch mir doch gedacht"Na,was soll ich,dass denn jetzt noch bezahlen" Schau mal Franjo Pott,der hat seine Kunden um zieg Tausend Euro betrogen und der wird in der Öffendlichkeit nicht so verriessen wie ein kleiner "normaler"Bürger,der mal (im verhältniss dazu)eine kleine Straftat begangen hat!.Ich verstehe auch nicht ,wie jemand sagen kann,dass eine"Vorbestrafte"Krankenschwester nicht gut sein kann?Also wie oft hört man den in den Medien in der eine"Zuverlässige und Hilfsbereite"Krankenschwester in einer Klinik mehrere Menschen umgebracht hat?Die hatte sicherlich ein"sauberes"Führungszeugnis!Damit will ich nur sagen,dass man nicht immer alles von einem Führungszeugnis abhängig machen sollte.Wie der Mensch persönlich ist,dass zählt doch!
Ich finde es echt sch....ße,dass man im Forum so angegriffen wird!!!


P:S Falls jemand in der gleichen Situation wie ich sein sollte,bitte melden vielleicht kann man sich ja gegenseitig Tipps geben.


LG tascha
 
Hallo Tascha,

wir werden hier so nicht weiterdiskutieren. Du hast eine mit Strafe bewehrte Tat begangen, die inhaltlich mit einem Urteil (3 Jahre auf Bewährung, was auch ein gewisses Gewicht der Schwere für mich bedeutet) und fragst, ob es Auswirkungen auf deinen Berufswunsch hat.
Hierüber wird bei Aufnahme der Ausbildung und bei der Erlaubniserteilung mit Hilfe des Führungszeugnisses unter Würdigung des Urteils entschieden.

Hier im Forum werden einige es alles "gutbeten", "ist ja nicht so schlimm", andere werden bei Betrug klare Entscheidungen eher negativer Art fällen.

Die Entscheider werden deine Gesprächspartner sein, und am ehesten kannst du für dich punkten, wenn du dort offenlegst, ohne das man dich erst auffordern muss. Wenns später rauskommt, kann es durchaus ein Kündigungsgrund sein.
Also wie oft hört man den in den Medien in der eine"Zuverlässige und Hilfsbereite"Krankenschwester in einer Klinik mehrere Menschen umgebracht hat?Die hatte sicherlich ein"sauberes"Führungszeugnis!
Ja , hatte er..... er ist erst später kriminell geworden und hat strafbare Handlungen begangen.
Sowas zieht sicher den Entzug der Berufserlaubnis und auch die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst nach sich.
"Kriminell" meint übrigens ein "strafbares Verhalten" als Gesamtphänomen, nicht festgemacht an einzelnen Straftaten.

Als nochmal, red mit denen, die über deinen Berufsweg zu entscheiden haben unter Offenlegung deiner begangenen strafbaren Handlungen, damit deine Chance größer wird.
 
Mich erschreckt dein Verhalten Tascha. Ich bemerke keinerlei Unrechtsbewusstsein deinerseits: mein Vergehen war ja eigentlich gar kein Vergehen, ist eine Nichtigkeit, zu unrecht strafrechtlich verfolgt.

Wenn es tatsächlich so ist, warum hast du dann gegen die doch nicht geringe Strafe Widerspruch eingelegt? Es geht ja schließlich um deinen Ruf- der wie du gerade merkst nicht unbedeutend ist.

Eine Bewährungsstrafe mit dem Ausmaß wird nicht mal so im Vorübergehen ausgesprochen. Hier hat es eindeutig eine eklatante Verfehlung gegen gültiges Recht gegeben- um mal nicht das Wort kriminell zu gebrauchen. Ich glaube, du tust gut daran dies langsam zu verinnerlichen und die Schuld zu akzeptieren inkusive der Annahme des Urteils und aller damit verbundenen Folgen.

Wenn ich deine Einstellung so lese, entsteht bei mir die Frage: wie mag es in der Ausbildung sein? Dort wird es auch heftige Kritiken geben. Wie willst du damit umgehen. Bei deiner jetzigen Einstellung würdest du die Schuld immer bei anderen suchen und eine eigene Veränderung eher hinauszögern, wenn nicht sogar vermeiden. Diese Einstellung vereinbart sich nur schlecht mit der Ausbildung und dem Beruf.

Vielleicht solltest du die 3 Jahre Bewährung nutzen um dich selber zu finden, dich zu akzeptieren mit all deinen Seiten... den Positiven wie den Negativen. Lernen Verantwortung zu tragen für jede deiner Handlungen inklusive Akzeptanz, dass andere nicht dieselbe Sichtweise haben wie du.
Nach diesem Reifungsprozess wirst du sicher eine Ausbildungsstlle finden ohne das es Probs gibt oder das im Vorfeld bereits ein Makel an dir haftet.

Elisabeth
 
Hallo tascha,

ich kann Elisabeth nur zustimmen. Du scheinst nichts Verstanden zu haben.

Mit so wenig Unrechtsbewußtsein und Reflexionsvermögen zweifle ich an deiner Eignung für diesen Beruf.

Wenn du mit so einer Argumentation bei mir im Vorstellungsgespräch sitzen würdest, der Zug wäre für dich abgefahren.

Du solltest dir die beiden letzten Absätze von Elisabeth seeeeeehr zu Herzen nehmen.

Gruß renje
 
Hier wird ja mit Begriffen um sich geworfen…

Ich erlaube mir einmal zu antworten und bitte nicht sich angegriffen fühlen, denn das will ich wahrlich nicht.


„Wenn es tatsächlich so ist, warum hast du dann gegen die doch nicht geringe Strafe Widerspruch eingelegt? Es geht ja schließlich um deinen Ruf- der wie du gerade merkst nicht unbedeutend ist.“

Es könnte daran liegen, dass man keinen Widerspruch einlegen kann gegen ein strafrechtliches Urteil.
Ihr Anwalt hätte Berufung oder eine Revision beantragen können. Dazu bestand aber kein Grund.

Sie zahlte ihre Schulden und daraus schließe ich, dass der Tatbestand unstreitig war. Sie hat getan was ihr vorgeworfen wurde. Ein Freispruch kann daher nicht ergehen.

Revision kann eingelegt werden wenn das Gericht einen Fahler im Verfahren gemacht hätte. Ist wohl nicht passiert.



Ihr Urteil lautet: 3 Jahre auf Bewährung.

Dies bedeutet unjuristisch ausgedrückt:

„Wir, das Gericht, finden das Du etwas getan hast das für uns nicht schwer genug wiegt dich in ein Gefängnis zu stecken. Du hast vorher so gelebt, dass wir davon ausgehen das keine Wiederholung zu befürchten ist.
Wenn Du allerdings wieder so etwas machst, dann kann es sein, dass wir die Bewährung aufheben und dich für die aufgehobene Zeit in ein Gefängnis verbringen.“

Das bedeutet Bewährung.

Warum 3 Jahre und ist dies viel?

Ein Beispiel:

Wenn sie 1 Bestellung über 2000 € gemacht hätte, wären ihr weniger Bewährungsjahre gegeben worden als wenn sie 5-mal für 20 € bestellt hätte. Auch wenn es alles an einem Tag stattgefunden hätte.
So werden eben die Einzelstrafen für die einzelnen Taten (Bestellungen) addiert. (Technisch ist das komplizierter)




Es ist immer sehr leicht sich über Menschen zu echauffieren. Hat das jetzt Folgen für sie?

Und nicht alle Strafen sind für alle Berufe gleich schlimm.

Betrug und Unterschlagung sind für einen Bankangestellten sicher tragischer als eine gefährliche Körperverletzung.

Für eine/en GUK ist es wohl eher umgekehrt.



Wisst ihr, man kann sehr schnell kriminell werden.

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit einen Ex-Zivi auf der Anklagebank gehabt der nun an der Uni studiert.
Der hat doch glatt zu seiner Zivi-Zeit in Holland einen Joint mit Freunden geraucht (legal) und hatte einen winzigen Joint mit im Zug nach Deutschland gehabt. Er wollte ihn als Gag auf einer Geburtstagsfeier verschenken.
Er wurde von einem Kontrolleur erwischt. Große Kulleraugen und der Kontrolleur war sensibilisiert und rief die Polizei.

Tja, leider war es nicht sein Tag als sein Fall verhandelt wurde. Aus Gründen die ich nicht erklären mag musste ich in dieser Verhandlung etwas mehr rausholen. Referendare haben da nicht die Wahl.

Es war beim Jugendgericht und zwei Antworten waren sein Verderben.

1. Ist es üblich deinem Freund etwas zu schenken und beschenkt er Dich auch zum Geburtstag?

„Ja, aber natürlich nie Joints, sondern ganz normale Kleinigkeiten.“

2. „Du hast doch Abi gemacht? Hälst Du dich für geistig zurückgeblieben? Auf mich wirkst Du sehr normal.

„Nein, ich halte mich für nicht zurückgeblieben.“


Aus Antwort 1 kann ich bauen das er hehlen wollte. Er hat einen geldwerten Vorteil erlangt, er musste kein Geschenk kaufen, was sonst ja üblich ist. (Schlimmer Drogendeler)

Antwort 2 bedeutete dass er nicht mehr unter das Jugendstrafrecht viel und ich die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts beantragte.


Der Anwalt wurde blass und die Richterin hob ihre Augenbraun, alle anderen haben nix kapiert.


Eine andere Antwort, eine andere Frage und alles wäre anders gekommen. Man kann schnell Probleme bekommen wenn man einmal nicht nachdenkt. Dafür gibt es aber die Bewährung. Erst bei einer echten Haftstrafe kann man davon ausgehen das wirklich was Gewichtiges passiert ist.


Schlimm sind nur die gesellschaftlichen Verurteilungen die einen Menschen kriminalisieren und ihm den Weg in ein normales Leben verbauen. Damit werden diese Menschen dann erst wirklich ins Verbrechen getrieben, denn die können nicht einfach sterben oder aufhören zu existieren, sie müssen schließlich ihr Leben bestreiten. Aber wenn man sie nicht lässt…


Das Institut der Bewährung ist nicht ohne Grund geschaffen worden.


Ich bin übrigens ein lieber Mensch und der Zivi kam nicht ins Gefängnis, wohl aber hat einen Schrecken bekommen der mit Sicherheit viel heilsamer war als alles andere.
Da ich aber gerade meinen Job wechsel drückt mir die Daumen, denn eventuell werde ich irgendwo ein GUK-Schüler…. Ich bin echt auf Rechtskunde gespannt. hihi



So, genug geschrieben.
 
Wollen hier keine Urteilsschelte betreiben, denn es steht mangels Fakten ausserhalb unserer Interessen.

Es steht auch dem Threadersteller nichts im Wege, nach Ablauf der Bewährung diesen Weg ggf. erneut zu beschreiten, denn in ca. 5 Jahren wird es nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt.

Ganz allgemein muss man wohl noch bemerken, das ein Urteil nicht nur Wirkungen hat, sondern auch Nebenwirkungen, und die momentane Schwierigkeit des Threadersteller ist eine davon.

Beispiele sind gut, helfen aber selten im Detail weiter. Und ich sags hier noch mal: Bewährung gibt es eigentlich bei Strafen bis zu 2 Jahren. Daher auch der Schluss zur Schwere der Tat.

Bleibt also als Fazit:
Er findet jemand, der ihn beschäftigt für die 5 Jahre (hat er wohl schon)
oder
er findet jemand, der ihn auch mit diesen Einträgen in die Ausbildung aufnimmt
oder
er versucht das nach 5 Jahren mit sauberem Führungszeugnis.
 
Zuli- du scheinst ebenfalls der Meinung zu sein: Recht ist eigentlich nicht auf Bagatelldelikte anzuwenden.

1 x 2000€ bekommt weniger als 5 x 20€... finde ich korrekt. Es geht hier nicht um die Summe. Es geht um die Kontinuität, dass offensichtliche geringe Unrechtsbewußtsein, welches zur Wiederholung führt...gemäß dem Satz: was soll mir schon passieren.

Bei deinem zweiten Beispiel: das Gesetz sieht vor, dass eine strafrechtliche Verfolgung einer geringen Menge (varriert von Bundesland zu Bundesland) nicht erfolgt, wenn diese Menge ausschließlich zum Eigenverbrauch genutzt wird. Wer noch so zu ist, dass er nicht mehr in der Lage ist geltendes Gesetz zu beachten muss sich net wundern, wenn er vor nem Richter landet. Oder sollte die Aussage bei der Polizei ein Runingag sein: ich werds euch mal zeigen, was für ein toller Hecht ich bin.

In beiden Fällen klare Anzeichen von mangelnder Einsicht ins Rechtssystem.

Empfehlung: Du solltest tatsächlich in Rechtskunde aufpassen und vielelicht besser den Mund halten mit deinen Beispielen und deiner Sichtweise darüber. Schnell könnte das zu einer ungewollten Beobachtung deiner Person führen. Gerade deine Ansichten in Richtung Betäubungsmittel sind geradezu eine Aufforderung dazu.

Elisabeth
 
tascha, ich hoffe, Du findest eine Ausbildungsstelle. Und dann spiel gleich mit offenen Karten, denn Ehrlich wärt am längsten
Denn ich denke, Du hast aus deinem Fehler gelernt.

Versuche dich doch auch weiter weg zu bewerben, dann hast du bessere Chancen. Dann kannst in der zeit im Schwesternwohnheim unterkommen.

LG
 
Keine Sorge, ich werde natürlich im Rechtskundeunterricht aufpassen, zumal dort sicher viel Spezial- und Einzelwissen vermittelt wird, welches ich so nicht in dem Bereich habe. Zu dem angesprochenen Thema habe ich allerdings Fachwissen.

Bei der Staatsanwaltschaft habe ich, unter anderem, im Drogendezernat gearbeitet und ich kann dir versichern, dass ich etwas Wissen über Recht habe.


In meinem Beispiel war es die Gerichtsverhandlung in der ich als Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage führte. Das von mir Geschriebene hat sich auch genau so zugetragen.


Eine Beobachtung meiner Person wird wohl, seit es die Stasi nicht mehr gibt, nicht wegen meiner Position zur Bewährungsstrafen stattfinden, zumal dies auch die Position des deutschen Rechtstaates ist. In China hätte ich aber vermutlich Probleme.

Nocheinmal, die Bewährungsstrafe ist nicht dazu da, dass Menschen nicht arbeiten sollen oder ihnen alle Wege ein normales Leben zu führen versperrt werden. Im Gegenteil, sie ist dazu da, dass Menschen ihr normales Leben weiter führen können.



Warum bist Du denn so agressiv bei der Diskussion?


EDIT:

Flexi, da hast Du natürlich Recht. Urteile haben Nebenwirkungen. Nur sind oft die begleitenden Stikmatisierungen der Gesellschaft nicht vom Gesetzgeber gewollt, da sie vieles verschlimmern. Ich fürchte, ich müsste zuviel dazu schreiben um das genauer zu verdeutlichen. Soetwas geht meist besser bei einem Kaffee und viel mehr Ruhe. Solche geschriebenen Diskussionen führen zu oft zu Missverständnissen.
 
Hallo leute,

Es tut mir leid,wenn ich hier jetzt eine rießige
Diskussion ausgelöst habe,das wollte ich nicht!
Die meinungen sind hier ja sehr verschieden.

Und glaubt mir"Ich habe sehr wohl daraus gelernt und werde so etwas (gerade wegen meinen Kinder)nie wieder tun!!!

LG tascha
 
Viel Glück auf deinem Weg, ich wünsche, das du mit dem ein oder anderen Tipp hier erfolgreich für dich verhandeln kannst.

Damit schliesse ich auch den Thread.
 
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