BQS-Dokumentation "Dekubitusprophylaxe"

Hallo Michl,

bei uns darf und muss das jeder für seinen Bereich machen. Wobei bei Aufnahme sind es 4 bis 5 Mausklick's, der PC erinnert dich auch dran bei wem du es machen musst. Eine Sache von 2 Minuten je Patient maximal.

Liebe Grüsse
Narde
 
hallo,

habe woanders auch schon einen thread hierzu eröffnet:
ist dies auch in der psychiatrie ab 1.1.08 pflicht?
bisher kamen keine infos in unserem haus durchund wir fragen uns jetzt auch, ob wir hierzu verpflichtet sind!
für infos, links etc. wäre ich dankbar!

grüße
schattenblume
 
ist dies auch in der psychiatrie ab 1.1.08 pflicht?
Das kann ich leider auch nicht beantworten.

Ich habe auch noch gar nichts davon gehört, ob dies fortgeführt wird. War der Überzeugung, dass es rum ist :beten: Wohl zu früh gefreut?!

Grüße
Michl
 
Zu früh gefreut:
Einbezogene Leistungen im Erfassungsjahr 2008
Im Erfassungsjahr 2008 sind folgende Leistungsbereiche auf
Bundesebene verpflichtend zu dokumentieren:
...
Die Dokumentationspflicht für den Generalindikator Dekubitusprophylaxe
wird auf die Monate Januar bis einschließlich
März und auf die Fälle ab 75 Jahre eingeschränkt.
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-436/2007-05-10-BQS-Ausloesemechanismus_BAnz.pdf
Gemeinsamer Bundesausschuss - Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Leistungsbereiche 2008 und Umstellung des Auslösemechanismus)

Elisabeth
 

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