Das Problem ist, du hast diesen Auftrag angenommen und damit die Durchführungsverantwortung übernommen. Das kann bei der derzeitigen Rechtssprechung durchaus ein Problem sein, z.B. http://www.dpv-online.de/pdf/recht/UrteilOLGZweibruecken1006.pdf
Ich empfinde den Vergleich mit diesem Fall als absolut überzogen.
Wir reden hier von Stiften einem FSJ-Praktikant, der quasi Laie ist und es wird ein Vergleich zu einer "professionell Pflegenden" gezogen.
M.E.n. kommt Stiften dort gut heraus. Sie hat eigentlich keine Ahnung. Sie kennt nicht mal Durchführungsverantwortung, geschweige denn wurde ihr (nachweislich) eine korrekte Durchführung gezeigt.
Ich denke, dass die deligierende Pflegekraft, sowie die Organisationsverschuldung durch das Pflegeheim hier, wenn überhaupt, zum tragen kommen.
Was erwartet man denn bitte schon von einem (ich glaube minderjährigen?) Laien. Die Sturzprophylaxe ist doch ein Ding der Pflegenden.
Natürlich sind Basics wichtig, natürlich hat sie den Unfall zu verantworten.
Aber was ist denn mit einem Unterkursschüler, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und an seinem ersten praktischen Tag in so eine Situation gerät? Denkt ihr der wird gekündigt? Oder liegt die Verantwortung nicht doch bei der beruflich Pflegenden?
MfG
Tool