Bewohner bei FSJ'ler gestürzt

Das Problem ist, du hast diesen Auftrag angenommen und damit die Durchführungsverantwortung übernommen. Das kann bei der derzeitigen Rechtssprechung durchaus ein Problem sein, z.B. http://www.dpv-online.de/pdf/recht/UrteilOLGZweibruecken1006.pdf

Ich empfinde den Vergleich mit diesem Fall als absolut überzogen.
Wir reden hier von Stiften einem FSJ-Praktikant, der quasi Laie ist und es wird ein Vergleich zu einer "professionell Pflegenden" gezogen.

M.E.n. kommt Stiften dort gut heraus. Sie hat eigentlich keine Ahnung. Sie kennt nicht mal Durchführungsverantwortung, geschweige denn wurde ihr (nachweislich) eine korrekte Durchführung gezeigt.

Ich denke, dass die deligierende Pflegekraft, sowie die Organisationsverschuldung durch das Pflegeheim hier, wenn überhaupt, zum tragen kommen.

Was erwartet man denn bitte schon von einem (ich glaube minderjährigen?) Laien. Die Sturzprophylaxe ist doch ein Ding der Pflegenden.
Natürlich sind Basics wichtig, natürlich hat sie den Unfall zu verantworten.

Aber was ist denn mit einem Unterkursschüler, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und an seinem ersten praktischen Tag in so eine Situation gerät? Denkt ihr der wird gekündigt? Oder liegt die Verantwortung nicht doch bei der beruflich Pflegenden?

MfG
Tool
 
M.E.n. kommt Stiften dort gut heraus. Sie hat eigentlich keine Ahnung. Sie kennt nicht mal Durchführungsverantwortung, geschweige denn wurde ihr (nachweislich) eine korrekte Durchführung gezeigt.

Unwissenheit schützt nur, wenn du nachweisen kannst, dass du unwissend bist. Deshalb ja der Tipp: alles abstreiten! Nach 5 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Betreffende sich aus- und die Bew. kennt.


Aber was ist denn mit einem Unterkursschüler, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und an seinem ersten praktischen Tag in so eine Situation gerät? Denkt ihr der wird gekündigt? Oder liegt die Verantwortung nicht doch bei der beruflich Pflegenden?
Andere Situation. Dem Unterkursschüler ohne Vorkenntnisse dürfte es spielend leicht fallen, seine Unkenntnis zu beweisen. In diesem Falle wäre die Fachkraft die erste im Boot und unser Unterkursler bekommt lediglich eins auf die Finger.

Elisabeth
 
Wobei in Paragraph 11 unter "Pflichten der Schülerin und des Schülers" im KrPfGe steht:
"[...] 2. die ihnen im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen sorgfältig auszuführen sind[...]".
Und einem Unterkurs geht ja für gewöhnlich ein Einführungsblock theoretischer Art voraus.

Meiner Meinung weitaus heikler, aber naja...

Ich war mal so frei einen mir Bekannten nach seiner Meinung zu befragen, hat sich Stiftens Aussagen durchgelesen und meinte, dass bereits die Delegation rechtswidrig sei, da eine FSJlerin nur unter Anleitung und in Anwesenheit solche Tätigkeiten durchführen darf, vorallem in dem Umfang.
Auch bei Fahrlässigkeit, die eventuell vorgeworfen würde, käme ein innerbetrieblicher Schadensausgleich zu stande. Im höchsten Maße wäre dies, dass AG und AN sich den Schadensersatz teilen, wobei der Verdienst einer FSJlerin gegen 0 geht und somit die Zahlung ebenfalls gegen 0.


Naja, eine weitere Meinung.

MfG
Tool

Edith: Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
 
Macht sich denn niemand Gedanken um Stifften und die Bewohnrin? Das ist doch erstmal wichtiger wie es beiden geht. Stiffen wird sich bestimmt ewig Vorwürfe machen wegen der Fehler. Und das nächste Mal sich besser konzentrieren oder die Fachkraft fragen. -

Stifften schrieb ausserdem, dass die Angehörigen "schwierig" sein sollen. Hoffentlich gibt es von ihrer Seite keine Klagen. Das ist ist nämlich auch immer so ein "wunder" Punkt, den man mit einbeziehen muss. Man denkt, nach dem "grossen Donnerwetter" ist alles geklärt. Und dann lassen eventuell die Angehörigen die Bombe platzen. - Ich wünsche Stifften, aber auch der ex. Fachkraft, dass es nicht zum schlimmsten kommt.

Wie das ganze ausgeht, wird Stifften uns mit Sicherheit wissen lassen.

Mit freundlichen Grüssen für einen schönen Tag
Volker
 
@Flohri- so ist das Leben: hart und manchmal sehr ungerecht.

Aber mal im Ernst: Fehler macht jeder von uns. Damit muss man leben und man muss lernen, dass ein Fehler selten ein ganzes Leben verunstaltet.

Elisabeth
 
Also heute im Frühdienst ist die Sache weitestgehend geklärt wurden. Zu den Maßnahmen und Abläufen, die nach dem Sturzeregnis stattgefunden haben:

- In der Dukumentation erscheint
"mit 2 Pflegekräften beim Baden [Hdz. PFK]"
"HB bei Transfer in die Wanne aus Rst gestürzt, keine Verletzungen sichtbar, Schmerzangabe re. Bein, Arzt informiert (s. Visitenblatt), 2stn. KG, Angehörige versucht [zu erreichen], Sturzprotokoll angefertigt"
"keine Verletzungen sichtbar, keine Schmerzangabe, Angehörige informiert"

- Die Angehörigen waren (verständlicherweise) empört, wie die Bewohnerin stürzen kann, trotz aller veranlassten sturzpräventiven Maßnahmen.

- Das Sturzprotokoll wurde von der PFK neu verfasst. Die neue Fassung kenne ich nicht.

- Die PFK hat sich bei der Betreuerin entschuldigt.

- Ich werde mich bei der Betreuerin entschuldigen.

- Ich werde über den zu Grunde liegenden Hausstandart belehrt.

- Die Angelegenheit wird als Fallbesprechung in die nächste Wohnbereichsversammlung aufgenommen.

Alles in allem ein "blaues Auge", weil nichts passiert ist. Über diesen Ausgang und vor allem, dass der Bewohnerin nichts passiert ist, bin ich einfach nur erleichtert.

Danke für Eure Tipps.

Gruß, Stiften
 
Hallo Stiften,

das freut mich für dich. Es wird dir sicher nie wieder passieren.


Liebe Grüsse
Narde
 
Und mag die Situation noch so ausweglos erscheinen- das Leben geht weiter. Ich freue mich für dich und wünsche dir für die Zukunft alles Gute.

Elisabeth
 
@ Stiften, auch ich bin sehr erleichert. Ich kann mich Narde und Elisabeth nur anschliessen. Auch von mir für Deine weitere berufliche Laufbahn alles Gute! -

Viele Grüsse,
Volker
 
Ich möchte mich auch anschließen :D

Sekt? Nein nein, lieber nicht. Toi Toi Toi für die Zukunft!
 
Auch wenn die Sache nun einen guten Ausgang genommen hat, hätte ich die eigentliche rechtliche Lage anders gesehen.

Ich glaube nicht, dass man als FSJler ohne Fachausbildung für so einen Unfall weitergehend haftbar ist. In erster Linie haftet der Arbeitgeber, dann die Stationsleitung bzw. die exam. Pflegekraft, denn die hat diese Tätigkeit an Dich deligiert bzw. es zumindest zugelassen, dass Du es machst. In erster Linie ist es ein Organisationsverschulden. Sie hat Dich einzuweisen und Dir Tätigkeiten zu übertragen. Auch wenn Du die Aufgabe übernimmst, kannst Du, mangels fachlichen Wissens, i.d.R. nicht angemessen beurteilen, ob Du eine Maßnahme auch korrekt ausführen kannst oder nicht. Beurteilen muß es aber derjenige, der Fachmann ist und Deinen Ausbildungsstand kennt. Also ich glaube kaum, dass Du vor Gericht allzu viel hättest befürchten müssen. Denn es dürften Dir solche Patienten gar nicht zugeteilt werden. Vielleicht hättest Du eine Mitschuld wegen leichter Fahrlässigkeit, aber alles, was ins Fachliche geht, dazu gehört auch die Beurteilung einer Demenz, die fachgerechte Mobilisation, da wärst Du bestimmt aus dem Schneider gewesen. Die Leitungen haften dafür, wann sie welchen Mitarbeiter bei welchem Ausbildungsstand wo einsetzen. Das ist ein Organisationsverschulden, und zwar ein massives! :besserwisser:
Aber gut, dass nichts Schlimmeres passiert ist! :troesten:
 
Die Leitungen haften dafür, wann sie welchen Mitarbeiter bei welchem Ausbildungsstand wo einsetzen. Das ist ein Organisationsverschulden, und zwar ein massives!

.... und der Durchführende trägt seine Schuld, weil er etwas übernommen hat, wofür er keine Kompetenz besitzt. Stichwort: Durchführungsverantwortung.

Ergo: es ist immer besser, seine Kompetenzen nicht zu überschreiten, sondern eher etwas zurückhaltender zu sein.

Elisabeth
 
.... und der Durchführende trägt seine Schuld, weil er etwas übernommen hat, wofür er keine Kompetenz besitzt. Stichwort: Durchführungsverantwortung.

Ergo: es ist immer besser, seine Kompetenzen nicht zu überschreiten, sondern eher etwas zurückhaltender zu sein.

Elisabeth

Das ist im Grunde richtig. Doch manchmal kann der Durchführende vielleicht auch gar nicht beurteilen, wo seine Grenzen sind, etwa mangels Wissen. Wenn ich einen Schlaganfallpatienten mobilisiere, aber aufgrund mangelnder Ausbildung gar nicht weiß, wie schnell eine Schulter luxieren kann, kann ich vielleicht auch meine Grenzen nicht beurteilen. Beurteilen kann es aber derjenige, der das Fachwissen hat und dazu auch noch die Verantwortung, wenn er extra beauftragt wurde, die Aufgaben zu verteilen. Ich meine, dass in diesem Fall die Durchführungsverantwortung gegenüber der Anordnungsverantwortung kaum ins Gewicht fällt.
 
Der Durchführende war hier über die Einschränkungen der betroffenen Person informiert. es dürfet also schwierig sein, nachzuweisen, dass er keine Kenntnisse hatte.

Elisabeth
 
Man kann nicht mehr davon ausgehen, als FSJler, Schülerin oder sonstwas automatisch in einer Art "schuldfreien" Zone zu leben, in der jedweder Mist, den man verbockt hat, automatisch auf die Vorgesetzte zurückfällt. (Ich glaube auch nicht, dass Stiften das gedacht hat.) Die Durchführungsverantwortung besteht für jeden, und ob der Betreffende beurteilen konnte, was er da macht, entscheiden im Falle einer Verhandlung die Gutachter und die Richter.
 
Ich habe nicht gesagt "schuldfrei", sondern dass die überwiegende Haftung denjenigen trifft, der einem FSJler Arbeiten zuteilt. Eine gewisse Mitschuld aufgrund von Fahrlässigkeit mag sicher vorhanden sein. Aber im Thread wurde kaum über die Verantwortung und Haftung der verantwortlichen Pflegekraft und des Heimträgers gesprochen, deshalb wollte ich darauf hinweisen, dass diese ganz gewaltig ist!
Die Durchführungsverantwortung ist bei allen fachspezifischen Tätigkeiten für einen Mitarbeiter ohne jegliche Ausbildung mit Sicherheit begrenzt. Auch ob man eine Tätigkeit übernehmen kann, kann man nur abschätzen, wenn man Gefahren und Folgen kennt, und die werden oft erst in einer Ausbildung übermittelt. Da stellen sich Fragen wie:
- Kann ein FSJler ohne Ausbildung abschätzen, ob ein dementer Patient seine Füße ausreichend anheben kann? Wie ein dementer Patient sich möglicherweise verhalten wird?
- Wurde der FSJler eingewiesen und über Gefahren ausgeklärt? Wenn ja, ist dies schriftlich fixiert? Wurde der Wissensstand überprüft?
- Darf die verantwortliche examinierte Pflegeperson Patienten mit einer entsprechenden Pflegestufe, einem erhöhten Gefahrenpotential, einem unberechenbaren Verhalten überhaupt auf einen Mitarbeiter ohne Ausbildung übertragen? Wenn ja, muß sie nicht zumindest im selben Zimmer anwesend sein, um die Tätigkeit zu überwachen?
In aller Regel sollen FSJler doch nur zu parktischen Hilfstätigkeiten unter Ausdicht einer exam. Pflegeperson eingesetzt werden.
Dass praktisch oft Personalmangel herrscht und FSJler ranmüssen und auch allein schwere Patienten versorgen, ist mir klar, doch entspricht es nicht dem Sinn der Sache. Wenn etwas passiert, haftet der Arbeitgeber aufgrund seines Organisationsverschuldens. Er muß eine Pflegekraft ohne jegliche Ausbildung so einsetzen, dass ihre Tätigkeiten auf Hilfstätigkeiten und Mithilfe in der Pflege beschränkt bleiben oder zumindest überwacht werden können.
Aber ohne Aufsicht einen schwer dementen gehbehinderten Patienten zu mobilisieren gehört da wohl nicht dazu.
 
Ich bin FSJ'ler in einem Altenheim. Heute war ich zum Baden eigeteilt und lt. Plan sollte Frau H. gebaden werden.
- Frau H. ist demenzkrank und insulinpflichtiger Diabetiker
- Frau H. ist gehunfähig und wird im Rollstuhl gefahren
- Frau H. wird lt. richterlicher Genehmigung/Anordnung im Rst durch Bauchgurt fixiert

Folgendes ist passiert: Nach dem morgendlichen Toilettengang habe ich Frau H. von der Toilette Richtung Stationsbad im Rst gefahren. Auf dem Weg dorthin blieb sie mit dem Fuß am Fußboden hängen und stürzte vorn über den Rollstuhl. Ich konnte sie einiger Maßen halten, sie kam aber mit dem Knie auf.
Probleme:
- am Rst waren keine Fußrasten befestigt (befanden sich noch im Zimmer)
- die Fixierung war nicht angelegt, da ich mich bei der Bewohnerin befand
...

Ich habe dann angefangen ein Sturzprotokoll auszufüllen. Meine Bereichsleiterin sagte: "Keine Fußrasten, keine Fixierung... Das wird Ärger geben."

Die delegierende Kollegin hat sich keine Vorwürfe zu machen. Sie hat umfangreich informiert:
Frau H. ist gehunfähig und wird im Rollstuhl gefahren

Die Aufgabe war detailiert umschrieben:
Frau H. wird lt. richterlicher Genehmigung/Anordnung im Rst durch Bauchgurt fixiert.

Eine Einweisung in die Nutzungsvorschriften des Rollstuhles erfolgte ebenfalls, denn der FSJler nennt die fehlenden Fußrasten als erstes Problem.

"Welpenschutz" ist ganz nett, aber wir wollen es mal nicht übertreiben. Vielleicht sollte man mehr darauf achten, den FSJlern, Zivis und sonstigen Praktikanten (und nicht zuletzt den Azubis) die Folgen der Übernahme einer kompetenzüberschreitenden Aufgabe deutlich zu machen.
Wenn die Frage der delegierenden Person nach einer Ableitung abschließend lautet: hast du die Aufgabe verstanden und die andere Person erklärt: ja- dann ist die übernehmende Person eindeutig für ihr Handeln und deren Folgen zuständig.
Diese Tatsache wird gerne verdrängt, glaubt am doch immer, das man ja unter Aufsicht steht.

Elisabeth
 
Fakt ist in diesem Thread, dass hier alle viel labern, aber niemand darüber gerichtet hat.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wir werden in dieser Angelegenheit dumm sterben.

Was wäre wenn...

Jeder, der nicht fahrlässig handelt, sowie Übernahme- und Durchführungsverantwortung respektiert, sowie auch remonstriert ist doch raus ausm Schneider.

Wie das ein Richter gesehen hätte ist ne andere Frage.

MfG
 

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