Betriebsarzt - Kann er mir die Ausbildung jetzt noch vermiesen?

concubius

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GuK-Azubine
Hallo ihr!

Ich hoffe, ich habe jetzt durch mein ganzes suchen nicht doch irgendwas vergessen...

Folgendes ist passiert:
Ich habe bereits im Dezember 2010 meine Zusage und den Ausbildungsvertrag bekommen.
Im Juni sollte die betriebsärztliche Untersuchung erfolgen.
Auch ich musste vorher einen Bogen ausfüllen.
Bei "vorhandenen Erkrankungen" hatte ich dann so meine Zweifel. Soll ich ehrlich sein oder soll ich die Sachen verschweigen?
Ich habe bereits 3 Thrombosen gehabt, die letzte ist mit Befund von Juni 2011 scheinbar nicht mehr da gewesen..

Die Betriebsärztin die mich untersuchte wollte von mir daraufhin meine alten Arztbriefe, Befunde usw. haben. Dies sagte sie brauche sie um meine Eignung einschätzen zu können.
Was sie aber auch sagte ist, dass, solange keine Ursache feststeht, sie mir die Freistellung für die GuK-Ausbildung nicht geben könne.

Mein Stiefvater ist Betriebsrat von einer Klinik (ich sag jetzt extra nicht welcher, aber dort mache ich meine Ausbildung nicht!) und er sagte, ich bräuchte die Unterlagen nicht einreichen zumal diese dann höchstwahrscheinlich in meiner Personalakte oder in den Unterlagen dort verbleiben würden. Außerdem kündigte die Betriebsärztin an, mein Krankenheitsbild und alles weitere mit ihrem Chef klären zu müssen...

Die Untersuchung an sich und alles andere war o. B., nur halt meine Thrombosen und die Medikation mit Marcumar steht im Raum.
Seitdem ich die Unterlagen dahingeschickt habe, habe ich von denen nichts mehr gehört.

Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich richtig gehandelt habe...

LG
concubius
 
Das hat nichts mit vermiesen zu tun. Du musst gesundheitlich für den Job geeignet sein und diese Verantwortung trägt der Betriebsarzt.

Einfach anrufen und nachfragen - Betriebsärzte wollen dir nix böses und schlimmes, sondern sind für dein Wohlergehen verantwortlich.
 
Hallo ihr!

Ich hoffe, ich habe jetzt durch mein ganzes suchen nicht doch irgendwas vergessen...

Folgendes ist passiert:
Ich habe bereits im Dezember 2010 meine Zusage und den Ausbildungsvertrag bekommen.
Im Juni sollte die betriebsärztliche Untersuchung erfolgen.
Auch ich musste vorher einen Bogen ausfüllen.
Bei "vorhandenen Erkrankungen" hatte ich dann so meine Zweifel. Soll ich ehrlich sein oder soll ich die Sachen verschweigen?
Ich habe bereits 3 Thrombosen gehabt, die letzte ist mit Befund von Juni 2011 scheinbar nicht mehr da gewesen..

Die Betriebsärztin die mich untersuchte wollte von mir daraufhin meine alten Arztbriefe, Befunde usw. haben. Dies sagte sie brauche sie um meine Eignung einschätzen zu können.
Was sie aber auch sagte ist, dass, solange keine Ursache feststeht, sie mir die Freistellung für die GuK-Ausbildung nicht geben könne.

Mein Stiefvater ist Betriebsrat von einer Klinik (ich sag jetzt extra nicht welcher, aber dort mache ich meine Ausbildung nicht!) und er sagte, ich bräuchte die Unterlagen nicht einreichen zumal diese dann höchstwahrscheinlich in meiner Personalakte oder in den Unterlagen dort verbleiben würden. Außerdem kündigte die Betriebsärztin an, mein Krankenheitsbild und alles weitere mit ihrem Chef klären zu müssen...

Die Untersuchung an sich und alles andere war o. B., nur halt meine Thrombosen und die Medikation mit Marcumar steht im Raum.
Seitdem ich die Unterlagen dahingeschickt habe, habe ich von denen nichts mehr gehört.

Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich richtig gehandelt habe...

LG
concubius

Hallo,

der Betriebsarzt muß feststellen ob Du für die Ausbildung geeignet bist. Stellt der Betriebsarzt eine Bescheinigung aus, daß Du geeignet bist, obwohl im vorfeld bekannt war, das dies nicht der Fall ist, wird der Betriebsarzt zur Rechenschaft gezogen. Das willst Du sicher nicht oder?
Im übrigen steht der Betriebsarzt unter ärztl. Schweigepflicht und solange Du den Betriebsarzt keine schriftl. Schweigepflichtsentbindung gegenüber Deinen behandelnden Ärzten, Betriebsrat!, etc. gibst, darf dieser auch keine Auskunft geben.
Du bist im übrigen verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Und ganz ehrlich: "Ehrlichkeit wehrt am längsten" :-)

Ich arbeite in einem betriebsärztl. Dienst. Die Vorlage von Befunden ist auch bei uns der normale Gang.
 
Hallo!

soma29 schrieb:
Das willst Du sicher nicht oder? [...]Und ganz ehrlich: "Ehrlichkeit wehrt am längsten" :-)
Das sehe ich ebenso. Daher war ich ehrlich. Anders kann man das, denke ich, nicht nennen.
Ich habe alle Vorerkrankungen (also Thrombosen) inkl. aller Medikationen und die Medikamentenunverträglichkeiten angegeben.

Von meiner behandelnden Ärztin in der Uniklinik und meinem Hausarzt habe ich sowohl mündlich als auch schriftlich die Bestätigung bekommen, dass sie mich für den Beruf für geeignet halten.
Deswegen verstehe ich nicht so recht, wieso die Betriebsärztin da evtl. eine andere Meinung hat.

soma29 schrieb:
Im übrigen steht der Betriebsarzt unter ärztl. Schweigepflicht und solange Du den Betriebsarzt keine schriftl. Schweigepflichtsentbindung gegenüber Deinen behandelnden Ärzten, Betriebsrat!, etc. gibst, darf dieser auch keine Auskunft geben.
Heißt das, diese Betriebsärztin dürfte dann nicht mit ihrem Chef sprechen?

Ich hatte wohl auch gestern vergessen, dass die 1. Ärztin "nur" eine Urlaubsvertretung war. Die "eigentliche" Betriebsärztin war irgendwie umänglicher ;)

narde2003 schrieb:
Einfach anrufen und nachfragen
Habe ich bereits gemacht. Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten. Es hieß nur, ich solle abwarten ob man sich bei mir meldet.
In der Schule wusste man bisher nichts davon, dass ich die Ausbildung nicht machen kann.
Und die sollten es ja mittlerweile wissen oder?

Was ich nunmal nicht so wirklich verstehe ist, dass diese Urlaubsvertretungs-Betriebsärztin gesagt hat, solange es keine bekannte Ursache bei mir für die Thrombosen geben würde, könne sie sich kein genaues Bild machen. Die Aussage war: "Woher wollen Sie denn sonst wissen ob sie in einem halben Jahr nicht wieder eine Thrombose haben?"
Und um ehrlich zu sein kann ich grade das nicht nachvollziehen.
Ich kann genausowenig wissen, ob ich morgen überfahren werde wie ob ich in nem halben Jahr nochmal eine Thrombose bekommen werde.

Marcumar schränkt mich, meiner Einschätzung nach, nicht ein. Ich messe selber, gehe nur alle 4 Wochen zur Blutabnahme. Also dadurch sollten keine Fehlzeiten entstehen. Ich kann nämlich auch Abends hin. Das ist schon abgesprochen.

Sehe ich das alles einfach nur falsch? Ich will diese Ausbildung machen. Das wollte ich schon immer. Und nun habe ich die Chance bekommen...

Ich bin etwas verunsichert...

LG
concubius
 
Hallo,

wenn eine Betriebsärztin mit ihrem Chef spricht, dann gehe ich davon aus, daß das der Chef des betriebsärztl. Dienstes ist.
Die Einstellungsuntersuchung ist im Übrigen eine Vorgabe von der Berufsgenossenschaft. Jeder Mitarbeiter, welcher eine Tätigkeit durchführt, welche unter die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien fällt, muß sich einer G-Untersuchung unterziehen. Bei Unfällen, Berufskrankheiten od. ähnlichen ist der Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert und auch die BG übernimmt z.B. im Falle einer Berufskrankheit die Kosten. Dazu muß aber auch vorher sichergestellt werden, anhand einer G-Untersuchung, das für die Tätigkeit auch eine BG-Bescheinigung z.B. ohne gesundheitl. Bedenken ausgestellt werden kann.
Bei uns in der Firma muß jede Einstellung von Azubis etc zur G-Untersuchung. Es werden auch keine ärztl. Daten an die Personalabteilung weitergeleitet. Sondern nur ob der MA geeignet ist oder nicht.
In der Personalakte werden die Unterlagen des Betriebsarztes nicht abgeheftet. Die Personalakte hat auch keinen Zugriff auf Deine Personalakte. Außer es kommt zu einem Personalgespräch, aber auch dann wird die schriftl. Einverständnis von Dir erforderlich.

Im Übrigen schicken uns Hausärzte od. behandelnde Ärzte auch Atteste, in denen der Mitarbeiter für die Tätigkeit freigegeben wird. Aber diese Ärzte kennen die Richtlinien der berufsgenossenschaftlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht. Darin sind nämlich bestimmte Vorraussetzungen enthalten, die erfüllt werden müssen.

Auch ich als Krankenschwester muß alle 3 Jahre die G42 Untersuchung durchführen lassen. Wenn ich das nicht tun würde, dann hätt ich auch keine Arbeit.
Die G-Untersuchungen der BG sind ja auch eine Art zur Prävention. Also zum Schutz des Mitarbeiters.

Schau doch einfach mal im Internet nach G-Untersuchung. Dann weißt auch um was es geht.

Grüße Sonja
 

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