Berufsunfähigkeit? Arbeitsmöglichkeiten?

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Krankenschwester
Hallo!
Kurz zu meiner Situation:
Meine "frühere" Arbeit war 30 Std./Woche Notaufnahme und 8,51Std./Wo amb. Pflegedienst. Seit November 2013 war ich in vorzeitigem Mutterschutz wegen starker gesundheitlicher Probleme in der Schwangerschaft. Im Mai 2014 dann Wehen vor dem (aus gesundheitl. Gründen) geplanten Kaiserschnitt. Nach Entbindung 2x OP wg. Hämatomen und starker Blutung, Intensivstation, Bluttransfusionen sowie Plasma,...(die Ärzte gaben mir eigentlich keine Chance mehr) Im Juli erneuter KH-Aufenthalt. Jetzt noch immer ständige Schmerzen, erneutes Hämatom, ich bin körperlich gar nicht mehr belastbar, kann nicht länger als 15 Min. stehen, mir reicht das Gewicht meines Kindes zu heben unter Schmerzen,...Derzeit bin ich in Elternzeit, doch eigentlich war geplant, dass ich im Nov./Dez. wieder geringfügig arbeite, da wir das Geld brauchen.
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung, meine Einschränkung muss 50% betragen, damit diese zahlt. Kann ich diese in Anspruch nehmen? Bzw. was würdet ihr an meiner Stelle machen? Ich würde so gerne in meinem geliebten Beruf wieder arbeiten, aber in meinem derzeitigen "Zustand" kann ich mir das keinesfalls vorstellen. Kennt ihr KollegInnen mit ähnlichen Problemen, welche alternativen Jobs haben diese?

Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße,
Blumenwiese123
 
Hast du denn schon mal mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung gesprochen? Ich glaube nicht dass sie so schnell zahlt. Die 50% gdB wirst du wahrscheinlich auch wenn überhaupt nur vorübergehend bekommen.
 
Der Versicherungsvertreter hat gemeint, dass ich einfach mal abwarten soll und dann kann ich wenns wirklich nicht besser werden sollte vom Hausarzt ein Attest schreiben lassen...
Das hat mich nicht wirklich weitergebracht.
 
Hi Blumenwiese123,

Berufsunfähigkeit?Arbeitsmöglichkeit? - das sind ja zwei Themen, von denen die 2. Möglichkeit noch gar nicht angesprochen wurde.

Also:
Du bist jetzt krank geschrieben? KK zahlt? Dort nachgefragt, wie es aussieht mit Wiedereingliederung, Reha? Was sagt der Rentenversicherungsträger zu Reha oder Wiedereingliederung? (Wobei die Empfehlung des Arztes in der Reha schon Weichen stellt für die weitere berufliche Zukunft)
Was traust Du Dir selbst zu? Was willst Du?
Hat Dich ein Arzt dementsprechend gutachterlich untersucht (der Hausarzt hat da nichts mit zu tun)?
Geht es nur darum, die Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch zu nehmen? Was ist mit Teilerwerbsunfähigkeitrente des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers?

So viele Fragen ....
 
Hallo Nordlicht,
ich bin derzeit in Elternzeit und deshalb nicht krankgeschrieben. Erhalte Elterngeld von der KK (aus Österreich). Bezüglich Wiedereingliederung, Reha habe ich noch nicht nachgefragt.
Was ich mir zutraue? Was ich möchte... Schichtdienst würde ich weiterhin gerne machen, bin aber auch offen für einen neuen Job, vielleicht auch was ganz anderes. Zu viel sitzen bzw. Bürokram sollte es eigentlich nicht sein. Ich würde, wenn möglich gerne in der Pflege bleiben.
Vorübergehend könnte ich Arztbriefe schreiben oder so... aber für so viele Stunden, bzw. auf Dauer wohl eher nicht...
Aber eine weitere Aus- bzw. Weiterbildung steht eher nicht im Raum (auch wegen Kind u. dem blöden Geld)
(Da wir seeehr ländlich wohnen, gibts es leider auch nicht so viele Möglichkeiten :(

Eine gutachterliche Untersuchung hatte ich nicht, werde aber den Gyn beim nächsten Termin (Nov.) darauf ansprechen.
Wenn möglich, würde ich gar nix in Anspruch nehmen wollen!
Eine Bekannte gab mir den Rat mit Berufsunfähigkeitsrente, da ich ja versichert sei.
Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird mir nicht zustehen:
...Die medizinischen Voraussetzungen sind in § 43 Absatz 1 Satz 2 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert: “Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“. Diese Voraussetzung muss für alle Berufe erfüllt sein, nicht nur im gelernten oder zuletzt ausgeübten Beruf....
das heißt für mich, dass ich eine sitzende Tätigkeit z.B. Büro, die ich zwar nicht gelernt habe ausführen könnte.

Viele Grüße,
Blumenwiese123
 
Warum sollte dir eine Berufsunfähigkeitsrente zustehen aber keine Teilerwerbsunfähigkeistrente? >>> EU Rente - Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente .

Ich würde es an deiner Stelle erst mal versuchen >>> Deutsche Rentenversicherung - Rente - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner . Denn wenn ich es recht verstanden habe, dann lebst du in Deutschland, arbeitest aber in Österreich? Das könnte ein Problem werden bezüglich der Zuständigkeit.
Was die Zeitdauer im Paragraphen anbetrifft. das meint, dass man erst mal nicht weiß, wie lange du erwerbsgemindert sein wirst. Deswegen alle 2 Jahre neuer Vertrag. Und wenn du weder lange sitzen noch stehen kannst... wie lange hälst es denn im Büro am Schreibtisch durch? Mehr als 6 Stunden?

Was den Behinderungsgrad angeht... da ist das Gefühl nicht bestimmend sondern die Fakten. Guckst du hier: http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf .

Und auch der Versicherer ist nicht bereit schnell zu zahlen. Im Gegenteil. Die versuchen alles, um drum herum zu kommen. Der Gutachter wird auch nicht von dir ausgesucht sondern der Versicherer gibt vor, welcher aufzusuchen ist.

Ganz nebenbei- es ist ein langer Prozess, sich einzugestehen, dass bestimmte Sachen nicht mehr gehen. Die wenigsten dürften mit fliegenden Fahnen in die EU-Renten ziehen.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
danke für deine Antwort und die hilfreichen Links. Werde ich gleich mal in Ruhe durchlesen.
Mir ist klar, dass das kein leichter Weg wird. Leider muss ich aber auch in diese Richtung denken. Denn momentan kann ich mir nicht vorstellen, mich jeden Tag aufs Neue in der ARbeit durchzukämpfen...
(Das Problem mit der Zuständigkeit hatte ich schon für Elterngeld, Kindergeld,... das bin ich schon gewohnt ;) )

Liebe Grüße,
Blumenwiese123
 
Hallo Blumenwiese,
zuerst mal wünsche ich Dir gute Besserung! Ich bin Gott sei Dank bisher gesund, hab aber vor einigen Wochen eine BU abgeschlossen und bin auf eine interessante Statistik zur Zahlungsmoral der Versicherer gestoßen. Vielleicht kannst Du ja an den "Prozessquoten" der Versicherer erahnen (siehe hier), wie wahrscheinlich es ist, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Drücke Dir die Daumen, dass deine Geschichte ein Happy End hat und Du entweder richtig gesund wirst oder eben zumindest du Rente erhälst.
LG
Luk.
 
Gehen wir doch mal einen Schritt zurück. Es sind 4 Monate nach dem letzten Ereignis vergangen. Sind bisher alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Was ist bisher an Therapie gelaufen? Schmerztherapie? Muskelaufbau?

Warum muss definitiv wieder angefangen werden zu arbeiten? Das "Babyjahr" dauert doch länger? Damit hast du doch erst mal Zeit, dich zu erholen.

Elisabeth
 
seit Mitte Mai habe ich unzählige Schmerzmittel genommen, Massagen, Gymnastik, Osteopathie, Heilpraktiker, Akupunktur und bisher hat sich nichts (außer der Hb-Wert) verändert, ich trage seit über einem Jahr Kompressionsstrümpfe, da ich sonst auch in den Beinen verstärkt ziehende Schmerzen habe. (in der SS habe ich sie getragen um jeglichen WAsseransammlungen entgegenzuwirken wg. sehr starkem Asthma). Wenn das Wetter so wechselhaft ist wie z.Z. kann ich gar nicht sagen wo ich keine Schmerzen habe.
Mein Lebensgefährte studiert noch und arbeitet nebenbei. Hauptverdiener war aber ich, Auto, Wohnung etc. habe ich bezahlt, deshalb war geplant, dass ich nach 6 Monaten für ein paar Stunden arbeiten gehe.

@ Danke Luk, meine Versicherung gehört zu den guten :) da hab ich zumindest schon mal Glück gehabt.

Gruß, Blumenwiese
 
Da sind doch mehr Baustellen als nur die OPs. Was hat Asthma mit Wasseransammlungen in den Beinen zu tun? Ziehende Schmerzen in den Beinen- was ist die Ursache? Wer probiert sich da schmerztherapeutisch? Welche Ärzte haben da bisher überhaupt mal drauf geschaut? Ich meine jetzt Schulmediziner und keine Heilpraktiker und Co.. War da bisher nur der Hausarzt aktiv?

Elisabeth

PS Bekommt ihr schon Wohngeld? Steht euch ev. Kindergeldzuschlag zu? ...
 
Hallo Elisabeth,
leider war ich gestern nicht am PC, da mein Kleiner schon die Zähnchen bekommt und heftig Fieber hatte.

Das Asthma ist "schwer einzuschätzen" hat mein Lungenfacharzt gesagt. Ich hatte in der SS eben durch Hormone etc starke Atemnot. Verstärkt haben sich die BEschwerden durch Beinödeme (SS-bedingt). --> habe ich letztens viell. etwas verwirrend geschrieben.
Die ziehenden Schmerzen in den Beinen stellt alle vor ein Rätsel, die habe ich seit der 2. Op. Manchmal ziehen die Schmerzen vom Unterleib in die Beine, öfters ziehts aber einfach in den Oberschenkeln oder den Waden.
Behandelt haben mich bisher Hausarzt, Internist, Frauenarzt, Lungenfacharzt. (als ich im Juli stationär im KH war, meinte ein OA, es könnten ja auch einfach Blähungen sein, das wird schon wieder vergehen... also auf sowas kann ich dann schon verzichten!)


Wohngeld in DE steht uns nicht zu (mein Freund bezieht BAföG) und wir wohnen bei meinen Eltern und in AT haben wir es beantragt (dauert noch). Kinderzuschlag haben wir auch beantragt, wir wissen allerdings noch nicht in welchem Land wir Kindergeld bekommen werden, dauert auch noch.

Blumenwiese
 
Hi Blumenwiese
bei der Arztaufzählung fehlt mir der Orthopäde... nach Schwangerschaft (Gewicht und Gewichtsverteilung) ist eine Veränderung der Bandscheiben denkbar.

Allerdings steht die Frage im Raum: Berufsunfähigkeit?Arbeitsmöglichkeiten? Willst Du hier noch Tätig werden?
Deine Frage war nach Alternativen. Da gibt es reichlich Möglichkeiten der Weiterbildung, z.B. im Rahmen Pädagogik (Krankenpflegeschulen), Pflegewissenschaft - beides auch per Fernstudium mit Kind machbar oder Tätigkeiten im Controlling (ist vielleicht nicht so spannend, aber zum Geld versienen....) bzw. beim Arzt in der Praxis als Assistenz.
 
*grübel* Eine hormonell bedingte Atemnot ist mir noch nie untergekommen.
Vielleicht bin ich im Moment ein wenig eingeengt im Blickwinkel- aber bei Luftnot, Ödem in den Beinen und ziehende Schmerzen in Unterbauch, OS und Waden fällt mir noch was anderes ein... hast du mal eine Thrombose ausschließen lassen?

Also wieder zurück zur Berufsunfähigkeit. Wenn ich auch bezweifele, dass im Babyjahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt- unversucht sollte man es nicht lassen. Lass dir die Papiere von deiner Versicherung zuschicken und lege dem Antrag gleich ein Papier bei, in dem dein Facharzt- nicht der Hausarzt- deine Einschränkungen mitteilt. Er soll in jedem Fall auch Angaben zu den möglichen Arbeitszeiten machen. Alles was unter 6 Stunden liegt ist schon mal nicht schlecht. Und wenn es unter 3 Stunden liegt, ist es fast optimal.

Elisabeth
 
Ok, also beim Orthopäden war ich noch nicht und auf ne Thrombose hab ich ehrlich auch noch nicht gedacht. Ich danke euch ganz schön, denn man denkt eben wie du Elisabeth schreibst, oft nur in eine Richtung. Also ich glaub ein D-Dimer ist meines Wissens auch noch nicht gemacht worden. Aber am Montag bin ich wieder beim HA zur Blutabnahme von Vit.B12, Vit.D, Eisen, Hb, dann können wir ja noch ergänzen.

Über die ARbeitsmöglichkeiten werde ich auf jeden Fall nachdenken.
Und wg. der Berufsunfähigkeitsversicherung versuch ich es einfach mal, je nach dem, was beim Labor rauskommt.

Nochmals DANKE an euch!
Liebe Grüße,
Blumenwiese
 
Ob der D-Dimer nach so langer Zeit noch anspringt, bezweiefel ich. Den findest eher in der Akutphase. Ein Doppler der Gefäße dürfte eher Infos bringen ob da eine Thrombose abgelaufen ist oder nicht.

Die von dir angegebenen Werte dürften kaum ausreichen für eine Berufsunfähigkeit. Sind die Werte zu niedrig, dann werden die argumentieren, dass da die Leistungsminderung her kommt- was man ja auch nicht vom Tisch weisen kann.

Es steht auch die Frage- zahlt die Berufsunfäigkeitsversicherung überhaupt im Babyjahr?

Elisabeth
 
Hallo,
ich nehme an, dass Du die ganzen Vorerkrankungen (wie z.B. Asthma) bei Abschluss des Vertrages angegeben hast….wahrscheinlich hast Du auch eine Ausschlussklausel, was eben „im Versicherungsfall“ nicht zu den versicherten Risiken zählt!
Für bestehende Krankheiten kommt eine BU eigentlich nicht auf- ein brennendes Haus versichert nämlich keiner mehr ;-)
Die 50 % Berufsunfähigkeit bedeuten, dass wirklich über einen längeren Zeitraum alles versucht werden muss (auch über eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes), um Dich im Beruf zu halten.
Darüber hinaus bedarf es eines ärztlichen Attestes, dass die Prognose über einen längeren Zeitraum hin negativ ist.
Lies Dir bitte unbedingt die genauen Vertragsbedingungen durch! Und: eine Erwerbstätigkeit führt nach Gewährung der BU Rente tlw. Zu einer Einstellung der Zahlung!
Schau auch, auf welche Summe Du die BU abgeschlossen hast….wenn es nämlich die einzige Rente ist (Du also keine EU bekommst), dann musst Du von diesem Bruttobetrag noch Sozialabgaben und Steuern abziehen!
LG, Lille

 
Guten Morgen,
ganz ehrlich- ich würde alles dran setzen, die eigene Qualifikation zu erweitern, um einen anderen Arbeitsplatz erlangen zu können!

Bedenke bitte, dass der Bezug der BU –Rente natürlich voraussetzt, dass Du überhaupt einen GdE in Deinem Beruf von 50 hast (nach ausschöpfen aller Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten am eigenen Arbeitsplatz!). An den Bezug ist dann aber auch die Erwartung geknüpft, dass Du keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst- bzw. nur in einem Umfang auf 450,- Euro Basis!

Lies Dir hier bitte die genauen Vertragsbedingungen durch und überleg Dir, ob Dir dieses „Gehalt“ für die nächsten Jahre/Jahrzehnte ausreichen würde. Beiträge für GKV und Steuern sind ja auch noch abzuziehen….

Schau bitte auch darauf, bis zu welchem Alter Du den Vertrag abgeschlossen hast. Viele Verträge enden mit 60 bzw. mit 63 Jahren. Mit dem Endalter endet auch die Rentenleistung! Das bedeutet, dass Du hiernach die normale Altersrente beantragen müsstest….reicht Dir diese zum heutigen Stand? Du erwirtschaftest ja dann keine neue Anwartschaft mehr….

„Besser“ geht es Dir, wenn Du eine EU-Rente bewilligt bekommst…die Kriterien hierfür sind aber sehr streng und auch nicht auf Deinen Beruf bezogen. Deine geschilderten Beschwerden reichen sicherlich nicht aus, um eine volle und unbefristete EU-Rente zu erhalten.

Ich würde Dir also raten, erstmal andere Überlegungen in Betracht zu ziehen und mit Deinem Arzt zu besprechen, wie die Prognose überhaupt aussieht und gemeinsam zu überlegen, ob man über den Rentenversicherungsträger eine Umschulung anstreben könnte.

LG, Lille

 
Nun wollen wir den Ball mal flach halten bezüglich der Altersrente bei vorheriger EU-Rente... Erwerbsminderungsrenten - Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales . Und da ich mal davon ausgehe, dass nicht jeder sich unter Wert verkauft sondern durchaus auf Lohn á la TVÖD besteht, dürfte die Altersrente auch für EU-Rentner wohl kaum zum Hungertuch führen. EU-Rente ist nicht gleichzusetzen mit einem "Hausfrauendasein".

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

bitte verwechsele die private BU nicht mit der staatlichen EU!

Die Erwerbsunfähigkeitsrente koppelt sich an die bezahlten Beiträge, steigt jährlich und die Höhe ist dem jährlichen Rentenbescheid zu entnehmen. Im Alter wird diese ebenfalls und lebenslang gewährt.

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine private Absicherung, deren Leistung limitiert ist.

Während bei der BU die Arbeitsfähigkeit im angegebenen Beruf versichert ist, bezieht sich die EU auf die Möglichkeit, irgendeinen Beruf (ob erlernt oder nicht) auszuüben.
Eine EU durchzusetzen ist gar nicht so einfach- im Falle der TE könnte man gut argumentieren, dass eine Beschäftigung in einer sitzenden Tätigkeit zuzumuten wäre (z.B. an der Pforte). Die Einschätzung bezieht sich hierbei nur auf die theoretische Möglichkeit der Beschäftigung- nicht auf die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bei der BU geht es „nur“ um den versicherten Beruf! Wenn dieser unterhalb eines vereinbarten Umfangs nicht mehr auszuüben ist, dann tritt der Leistungsfall ein. Was viele nicht bedenken ist, dass man zwar eine BU bekommt, die Kriterien für eine EU jedoch nicht erfüllt! Nun beginnt die eigentliche „Zwickmühle“: der Bezug der BU setzt häufig voraus, dass man auch keiner anderen Tätigkeit mehr nachgeht- bzw. nur sehr eingeschränkt auf 450,- Euro Basis. Das bedeutet, dass man eben auch nur die BU als Einkommen hat, im Alter aber die normale Altersrente beantragen muss (weil man ja nicht die EU nutzen kann). Wer zum Zeitpunkt der BU Rente vielleicht erst 10 Jahre gearbeitet hat, wird im Alter ein Problem bekommen! Wer keine EU bekommt, muss sich also überlegen, ob es eventuell nicht besser wäre, sich in einen anderen Beruf umschulen zu lassen anstatt die zeitlich begrenzte BU als alleinige Einkommensquelle zu nutzen!
 

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