Behinderung nach OP

Fearn

Poweruser
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13.04.2009
Beiträge
845
Beruf
Krankenschwester /PA
Vor einigen Monaten wurde mir der Ulnarisnerv in das Unterhautfettgewebe verlegt. Nun ist die Situation so, daß die operierte Hand nicht normal greifen und festhalten kann. Der Nerv war über längere Zeit eingeklemmt und ich hatte Paresen und Atrophien in den Handmuskeln. Die Muskelatrophien sind nach der Operation noch größer geworden und der behandelnde Arzt befürchtet, daß dies der Endzustand der Hand sein wird. Richtig abschätzen kann man dies aber erst im Laufe von 9 bis 18 Monaten. Welchen Weg muß ich nun einhalten ? In der Praxis sieht das so aus, daß ich recht viele Arbeiten in meinem Beruf gut erledigen kann, aber da Probleme bekomme, wo ich einen Patienten alleine heben und festhalten können muß. Mit der Hand kann ich ungefähr 1 bis 2 kg sicher halten und greifen. Was darüber ist, fällt leider zu Boden. Da es die linke Hand ist, finde ich die Behinderung recht klein. Dennoch ist diese Funktion bei einigen Arbeiten am Patienten zuverlässig notwendig. Liebe Grüße Fearn
 
Was ist jetzt konkret die Frage?

Du kannst ggf. einen Schwerbehindertenausweis beantragen und hast den
einen oder anderen Vorteil bei der Steuer :)
 
Ich erwarte eigentlich, daß im Laufe des Jahres noch eine Besserung eintritt, und fand eine Schwerbehinderung deshalb zu früh. Nun starte ich mit einem Arbeitsversuch, kann aber mit der linken Hand nicht zuverlässig greifen. In der Krankenpflege könnte das für einige Tätigkeiten für den Patienten gefährlich sein, wenn man ihn unter Umständen nicht zuverlässig halten kann. Ohne daß ich das irgendwo schriftlich festlegen lasse, werde ich alleine durch das Wohlwollen der Kollegen bei diesen Aufgaben keinerlei Hilfen bekommen. Vor allem nicht, wenn man mit 2 Abteilungen alleine im Dienst ist. Ich werde also bei einigen Patienten, die zb. zur Toilette müssen und wackelig sind ein Steckbecken anbieten müssen. Solange die Patienten im Bett liegen und nicht stürzen können passiert denen wohl nichts damit. ( der Transfer vom Op Tisch ins Bett, auf den Untersuchungsstuhl, auf den Nachtstuhl uä. Dabei sieht es anders aus. Hier werde ich nicht sicher greifen können bis auf Weiteres). Liebe Grüße Fearn
 
Naja, der Arbeitgeber muss dir aber auch einen Arbeitsplatz anbieten, der
deine gesundheitlichen Einschränkung berücksichtigt.

Meiner Meinung nach musst du den AG darüber informieren. Denn wird ein
Patient dadurch verletzt, bist du sonst haftbar. Bietet dir dein AG aber keinen
anderen Arbeitsbereich an und es passiert was, müsstest du aus der Haftung
raus sein. Z.B. müsste er m.E. dafür sorgen, dass du keine Dienste alleine
machst.
 
Ich werde mir beim Betriebsarzt wohl am besten einen Termin machen. Liebe Grüße Fearn
 

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