AVR-Experten - Suche Rat - Dringend

Feuerfloh

Junior-Mitglied
Registriert
09.10.2003
Beiträge
39
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus-IT
Funktion
EDV Koordinator
Hallo,
meine Frau arbeitet als Krankenschwester in einer Alteneinrichtung.
Ihr Beschäftungsumfang beträgt 1/4 Stelle und wird nach AVR-Alt vergütet.
Seit Jahren schon aber werden die Teilzeitkräfte in diesem Heim gegängelt und die AVR mit Füßen getreten.
Nun ist es schon seit Monaten so, dass den Teilzeitkräften dort 3-4 Wochenenden/Monat oder auch mal 6-8 Wochenenden hintereinander aufgebrummt werden.
Auch Urlaub wird nur als Dienstplaneintrag gewährt. Eine Stundenminderung im betr. Monat findet nicht statt - also auch kein richtiger ERholungsurlaub.
Die vollen Regeldienststunden werden im Dienstplan eingetragen und dann einfach zusätzlich Urlaub.
Natürlich erscheinen die Mehrstunden auf dem Dienstplan und werden dann irgendwann mal ausgezahlt, obwohl dem widersprochen wurde.
Daduch ergibt sich dann teilweise ein Nettolohn von 5.-EUR/Stunde da Steuerklasse 5 vorliegt.
Ständige Anrufe wegen Einspringerei gehören zum Alltag, ein An****** wenn man telefonisch mal nicht erreichbar war inklusive.
Ausserdem werden die Dienst unerträglich gestückert - Schicht a'2 - 3 Stunden etc...., wodurch fast tägliches Antreten resultiert.
Die Mitarbeitervertretung ist nicht ansprechbar - die Stationsleitung die einen Großteil der besch.. Dienstplanung verantwortet ist dort Vorsitzender und schon wieder gewählt worden, was vielen Leuten völlig schleierhaft ist.
Manche Mitarbeiter sind so eingeschüchtert, dass sie Angst haben in nicht zu wählen--- :gruebel:
Was bietet die AVR im Bezug auf die Wochenenden und die unerwünschte Auszahlung der Mehrarbeit?
Wie kann sie sich wehren??
HILFEEE!!
 
Hallo
Gegen Anrufe im Frei bewährt sich ein Anrufbeantworter und gegen den Ansch... bei nicht Erreichbarkeit ein dickes Fell.
Was die Wochenenden angeht wurde ich dahingehend belehrt,daß es ein gesetzliches Recht auf 15 freie Sonntage im Jahr gibt.
Es wäre zu klären ob alle Mitarbeiter so viel Wochenenden am Stück arbeiten müssen, wenn nicht besteht ein klarer Fall von Ungleichbehandlung.
Ein netter Brief an die Verwaltungsleitung, daß man seine Plusstunden nicht ausbezahlt haben möchte hilft vielleicht.
Diese moderne Form von Sklaverei ist durchaus nicht unüblich, da es nur sehr wenig klare Grenzen in der Pflege gibt, und viele Pflegende auf jeden Tritt mit einer Verbeugung und einem "vielen dank daß ich arbeiten darf" reagieren.
Was Deine Frau braucht ist ein Anwalt für Arbeitsrecht ,ihren Arbeitsvertrag und gute Nerven.
Noch besser wäre ein anderer Arbeitgeber.
Gute Nerven
Alesig
 
Hallo Feuerfloh,

gegen die kurzen Dienste kannst du nichts machen, ausser es steht anders im Arbeitsvertrag. Dem AG steht es frei solche Dienste anzubieten.

Mehr als 15 Sonntage im Jahr stehen einem nicht zu und der AG darf natürlich auch unter der Woche den Ausgleich geben für die Wochenenden.

Im Zweifelsfall sollte sich deine Frau einen Anwalt nehmen und gegen den AG klagen.

Schönes Wochenende
Narde
 
Gegen Ansch... bei Nichterreichbarkeit braucht man kein dickes Fell. Solche Unverschämtheiten kann man sich verbitten.
Und sollte es auch.
 
hallo,
ich hab auch 2 fragen zum avr.
1. im arbeitsvertrag steht 30 stunden pro woche.wie ist das,wenn in der woche 2 feiertage sind?trotzdem 30 stunden?
2. was ist,wenn ich die ganze woche durch geplant bin (49 stunden) und ich krank werde?was wird dann gezählt,das geplante oder das,was im vertrag steht?
vielen dank schon mal,silke
 
hallo,
ich hab auch 2 fragen zum avr.
1. im arbeitsvertrag steht 30 stunden pro woche.wie ist das,wenn in der woche 2 feiertage sind?trotzdem 30 stunden?
2. was ist,wenn ich die ganze woche durch geplant bin (49 stunden) und ich krank werde?was wird dann gezählt,das geplante oder das,was im vertrag steht?
vielen dank schon mal,silke

Hallo Sitony

zu 1. natürlich nicht! die 30 Stunden sind auf 5 Arbeitstage aufgeteilt fällt jetzt ein gesetzlicher Feiertag an innerhalb der Woche gilt das wie ein WE und du brauchst jetzt in einer Woche mit einem Feiertag nicht 30h sondern im Endeffekt nur 24h arbeiten
Oder ganz einfach ihr habt genausoviel freie Tage wie jeder andere mit einer 5 Tage woche auch nur verschieben sich die Tage aber die Anzahl bleibt gleich

zu 2. du wirst nach den geleisteten Stunden bezahlt aber mind. das was im Vertrag steht d.h. wenn du krank bist halt 6h pro Tag vollkommen irrelevant mit wieviel du geplant bist

mfg Akhran
 
Hallo Sitony

...
zu 2. du wirst nach den geleisteten Stunden bezahlt aber mind. das was im Vertrag steht d.h. wenn du krank bist halt 6h pro Tag vollkommen irrelevant mit wieviel du geplant bist

mfg Akhran

Das stimmt so nicht!
Wenn der Dienstplan rechtsverbindlich aushängt, dann
gilt: Krank = wie gearbeitet. Wenn Du krank wirst, dann gilt der ausgehängte Dienstplan. Du hast für jeden geplanten Arbeitstag Deine Stunden zu bekommen!

Nur wenn ein neuer Dienstplan erst erstellt wird und die PDL weiß, dass Du voraussichtlich länger krank bist, dann gilt der Regelplan.
 

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