Hallo hallo,
ich unterschreibe demnächst meinen Ausbildungsvertrag und bin über einige Dinge gestolpert. Im Vertrag steht Folgendes:
"Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich u.a. nach dem Pflegeberufereformgesetz, dem Pflegeberufegesetz sowie den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen, insbesondere der Pflegeberufe- und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Weiterhin gelten die Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besondere Teil Pflege -, beide vom 13.09.2005, sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der Fassung vom 13.05.2005 (statische Wirkung), soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart ist. Außerdem finden die im Bereich des Trägers der Ausbildung jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge finden nur dann Anwendung, wenn die Parteien des Ausbildungsvertrages dies vereinbaren."
Ich bin ein wenig verwirrt, da ich lt. Vertrag 26 Tage Urlaub habe. Im TVöD ist die Rede von 30 Tagen... was sind denn "sonstige einschlägige Tarifverträge"? Können hier mehrere Anwendung finden? Bitte nicht falsch verstehen, ich bin natürlich auch mit weniger Urlaub zufrieden, aber es wundert mich doch. Zudem verpflichte ich mich lt. Ausbildungsvertrag im Falle einer schuldhaft verspäteten Tätigkeitsaufnahme oder auch Nichtaufnahme der Tätigkeit zur Zahlung einer Vertragsstrafe (eine Bruttomonatsvergütung). Sind solche Klauseln nicht rechtswidrig bzw. nichtig?
Da macht sich gerade ein komisches Gefühl in mir breit. Was denkt ihr?
ich unterschreibe demnächst meinen Ausbildungsvertrag und bin über einige Dinge gestolpert. Im Vertrag steht Folgendes:
"Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich u.a. nach dem Pflegeberufereformgesetz, dem Pflegeberufegesetz sowie den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen, insbesondere der Pflegeberufe- und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Weiterhin gelten die Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besondere Teil Pflege -, beide vom 13.09.2005, sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der Fassung vom 13.05.2005 (statische Wirkung), soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart ist. Außerdem finden die im Bereich des Trägers der Ausbildung jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge finden nur dann Anwendung, wenn die Parteien des Ausbildungsvertrages dies vereinbaren."
Ich bin ein wenig verwirrt, da ich lt. Vertrag 26 Tage Urlaub habe. Im TVöD ist die Rede von 30 Tagen... was sind denn "sonstige einschlägige Tarifverträge"? Können hier mehrere Anwendung finden? Bitte nicht falsch verstehen, ich bin natürlich auch mit weniger Urlaub zufrieden, aber es wundert mich doch. Zudem verpflichte ich mich lt. Ausbildungsvertrag im Falle einer schuldhaft verspäteten Tätigkeitsaufnahme oder auch Nichtaufnahme der Tätigkeit zur Zahlung einer Vertragsstrafe (eine Bruttomonatsvergütung). Sind solche Klauseln nicht rechtswidrig bzw. nichtig?
Da macht sich gerade ein komisches Gefühl in mir breit. Was denkt ihr?