Arzneiztropfen: Vor Gebrauch schütteln?

Laurina

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Leider hat die Apotheke pünktlich um 13:00 Uhr hier geschlossen. Mir wurde, zusätzlich zum Ibuprofen, Novalminsulfon verordnet. Überall lese ich, dass Arzneiztropfen geschüttelt werden müssen. Ist das so? In der Packungsbeilage steht nichts davon. Muss man es bei dem Mittel? Schadet es?

Vielen Dank im Voraus

Laurina
 
Leider hat die Apotheke pünktlich um 13:00 Uhr hier geschlossen. Mir wurde, zusätzlich zum Ibuprofen, Novalminsulfon verordnet. Überall lese ich, dass Arzneiztropfen geschüttelt werden müssen. Ist das so? In der Packungsbeilage steht nichts davon. Muss man es bei dem Mittel? Schadet es?

Vielen Dank im Voraus

Laurina
DANN müsste es im Beipackzettel stehen. Ich habe in 47 Jahren Krankenpflege noch nie Novalgintropfen (unter welchem Namen auch immer) geschüttelt
 
DANN müsste es im Beipackzettel stehen. Ich habe in 47 Jahren Krankenpflege noch nie Novalgintropfen (unter welchem Namen auch immer) geschüttelt
Ist es bei Novaminsulfontropfen dann ebenso? Die basieren auf Novalgin, oder? Kann sich das Schütteln denn nachteilig auf die Tropfen auswirken?
 
Du solltest "Überall lese ich" fragen. Da ich das flüssige Metamizol nie schüttelte - keine Ahnung.
Wenn es aber schädlich wäre, also das Schütteln, müsste ein Warnhinweis im Beipackzettel stehen
 
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Reaktionen: Laurina
Schütteln kenne ich von Suspensionen. Da können sich schwere Bestandteile am Boden ablagern. Durch das Schütteln werden sie neu durchmischt.

Novalgin schüttelt man laut Beipackzettel NICHT. Hab ich in 25 Berufsjahren auch nich nie gemacht. Schaden wird es wahrscheinlich nicht.

P.S.: Hör auf zu googeln.
 
Mir wird immer Exotisches verschrieben. ;) Kein Novalgin, sondern Novalminsufon.
 
Mir wird immer Exotisches verschrieben. ;) Kein Novalgin, sondern Novalminsufon.
Das ist das SELBE/GLEICHE - nur eine andere Firma!
Wenn du schon alles googelst, dann schau dir doch auch die verschiedenen Namen des Medikaments der verschiedenen Firmen an.
Ist dir denn noch nicht der Wirkstoffname aufgefallen? Der ist nämlich immer der gleiche:
Metamizol-Natrium-Monohydrat.
Also noch exotischer.
 
Das ist das SELBE/GLEICHE - nur eine andere Firma!
Wenn du schon alles googelst, dann schau dir doch auch die verschiedenen Namen des Medikaments der verschiedenen Firmen an.
Ist dir denn noch nicht der Wirkstoffname aufgefallen? Der ist nämlich immer der gleiche:
Metamizol-Natrium-Monohydrat.
Also noch exotischer.
Da war ich wohl blind. Beziehungsweise: Jetzt rückblickend irritiert, denn die Apothekerin bedauerte erst. Man habe nur Novalgin vorrätig...
 
Echt fies. Dann habe ich mich zu der Einnahme durchgerungen - und dachte erst, DIE Kindersicherung muss ja toll sein. Aber nein: Eine weiße Kruste machte das Aufschrauben fast unmöglich. Aber ich hab es geschafft. Die Wirkung ist herrlich!

Allen ein schönes Wochenende!

L.
 
Da war ich wohl blind. Beziehungsweise: Jetzt rückblickend irritiert, denn die Apothekerin bedauerte erst. Man habe nur Novalgin vorrätig...
Wie @Resigniert schon schrieb, sind Novalgin und Novaminsulfon im Prinzip das Gleiche; was manchmal auch sein kann, daß der verordnende Arzt genau EIN spezielles Präparat einer Firma verschreibt, das dann aber auch nicht durch ein anderes mit gleichem Wirkstoff von einer anderen Firma ersetzt werden darf:


Ich kann mir aber nicht so recht vorstellen, warum er das jetzt bei Novaminsulfon so handhaben sollte... :gruebel: Oder hattest Du gesagt, Du möchtest ein spezielles von einer Firma, weil Du das Produkt einer anderen Firma nicht verträgst?
 
Ich kann mir aber nicht so recht vorstellen, warum er das jetzt bei Novaminsulfon so handhaben sollte... :gruebel: Oder hattest Du gesagt, Du möchtest ein spezielles von einer Firma, weil Du das Produkt einer anderen Firma nicht verträgst?
Nein - ich habe in der Apotheke nur gesagt, dass ich das Rezept einlösen möchte. Seltsam. Vielleicht weil die Ärztin sich auf die Firma festgelegt hat?

Ich sollte dreimal täglich 30 Tropfen nehmen. Aber schon jetzt haben die Schmerzen so nachgelassen (sie kommen attackenartig), dass ich sie höchstens zweimal täglich nehme.
 
Ja manche Ärzte geben die Firma vor.
Hatte ich auch schonmal.
 
In der Regel ist es die Krankenkasse, die nur bestimmte Medikamente bezahlt.
Ja, meistens das preisgünstigste.
Aber wenn man das nicht verträgt, z. B. wegen irgendwelcher Hilfsstoffe, dann kann der Arzt einem ein bestimmtes verordnen und muss "Aut idem" auskreuzen.

Siehe auch KBV - Aut idem
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, sind Apotheken verpflichtet, bei Kassenrezepten die preisgünstigste Alternative zu suchen. Der Arzt verordnet in der Regel nur den Wirkstoff und nicht das konkrete Medikament (mit Ausnahmen, siehe unten). Selbst wenn ein Medikamentenname auf dem Rezept angegeben ist, gilt in erster Linie der verordnete Wirkstoff.
Die Apotheke ist daher verpflichtet, das günstigste Medikament mit dem entsprechenden Wirkstoff abzugeben. Dies können Generika oder andere Medikamente mit demselben Wirkstoff sein. Welche Medikamente ausgegeben werden, kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, da dies von den Rabattverträgen abhängt, die die Krankenkassen mit den Herstellern abgeschlossen haben.
Ausnahme: Wenn der Arzt „aut idem“ auf dem Rezept angekreuzt hat, muss die Apotheke genau das angegebene Medikament abgeben. In diesem Fall darf keine Alternative ausgehändigt werden.
Unterschied zwischen Novalgin und Novalminsulfon:
Soweit ich weiß, liegt der Unterschied nicht im Wirkstoff, sondern in den weiteren Inhaltsstoffen (meine Aussage sollte ein Apotheker bestätigen oder widerlegen). Aus meiner Berufserfahrung weiß ich, dass einige Personen allergisch auf Novalgin reagieren, beispielsweise mit Bauchschmerzen (wie auch im Beipackzettel beschrieben), während sie Novalminsulfon gut vertragen.
Flüssigmedikamente werden in der Regel nicht geschüttelt – das ist schließlich kein Martini! Die wenigen Ausnahmen, bei denen Schütteln erforderlich ist, haben diesen Hinweis gut sichtbar auf dem Beipackzettel und oft auch auf der Verpackung angebracht.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Flüssigmedikamenten ist die Haltbarkeit nach dem Öffnen. Es sollte immer darauf geachtet werden, wie lange das Medikament nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann. Diese Information findet sich in der Regel im Beipackzettel oder auf der Verpackung.
Auch im häuslichen Gebrauch sollte immer das Datum der Öffnung auf der Flasche oder der Verpackung notiert werden. Das erleichtert die Kontrolle der Haltbarkeit, denn später erinnert sich niemand mehr daran, wann das Medikament geöffnet wurde.