Nein. Da hast Du wohl was falsch verstanden:
Die boten Dir vermutlich "Pflege dual" an, d. h. Du hättest SOWOHL die Ausbildung ALS AUCH das Studium absolviert.
Es ist bisher NICHT möglich, die Berufsbezeichnung GuK, GuKK oder auch Altenpfleger einzig über ein Studium zu erwerben; alleine ausschlaggebend für die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu tragen, ist der Abschluß des Examens an einer BFS. Du machst danach dann noch Deinen B. Sc. Frag mal
@Romsen2014 , der hat genau das gemacht.
Aber der direkte Zugang zum Beruf alleine über ein Studium ist in Deutschland erst ab 2020 erlaubt!