Arbeitslosengeld (ALG) bei eigener Kündigung?

Keira72

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Hallo Zusammen!
Meine Freundin arbeitet auf Station in einem kleinen Haus und ist ziemlich fertig mit den Nerven. Kein Mobbing, aber absolut körperlich am ende. Habe ihr geraten sich eine andere Stelle zu suchen. Jetzt ist die Überlegung, ob sie kündigt, dann aber erst mal in Kur geht (die sie NICHT bezahlt bekommt, sie würde sich selbst privat diesen Luxus gönnen!)
Es geht jetzt um folgendes:
angenommen, sie kündigt fristgerecht aus gesundheitlichen Gründen, und gehen wir mal davon aus sie würde vor Ablauf der 3 monatigen Sperrfrist auch wieder Arbeit finden, selbst wenn sie umziehen müßte in ein anderes Bundesland. Ich meinte ich habe mal gehört, das man in so einem bestimmten Fall auch trotzdem Arbeitslosengeld bekäme, wenn man selbst kündigt.
Klar kann man auch beim Arbeitsamt fragen, die Dame sagte nur, darüber kann sie erst Auskunft geben wenn man schon Arbeitslos gemeldet ist (?????) Ich habe eher die Befürchtung, danach sagt das Amt dann "tja, da hätten sie vorher aber erst das und das machen müßen......."
Hat jemand von Euch schon mal diese Erfahrung gemacht?
Danke fürs lesen :nurse:
Keira
 
Hallo Keira,
leider weiß ich nicht ob es erlaubt ist, hier andere Foren anzugeben!
Es gibt das Arbeits-abc.de Forum, dort kannst Du alles nachlesen und auch selber Fragen stellen.

Sollte das Einstellen anderer Foren nicht gestattet sein, bitte ich um Löschung.
Viele Grüße
Sanne
 
Schlechter Rat. Kündigen kann sie immer noch

Sie soll umgehend zu ihrem Hausarzt gehen und sich krank schreiben lassen.
Das ICD 10 spricht unter Z73.0 von Ausgebranntsein oder Burn-out als Zustand der totalen Erschöpfung.
Burnout und Erschöpfung : Informationen zu Ursachen, Symptomen, Diagnostik und Behandlung bei Burnout-Syndrom
Ihr steht Krankengeld ? Wikipedia zu. Dieses wird 6 Wochen vom Arbeitgeber gezahlt. Danach zahlt die Krankenkasse: Berechnen Sie Ihr Krankengeld
In der Zeit der Krankschreibung muss der Antrag zur Kur gestellt werden. Diese wird dann von der Rentenversicherung gezahlt. Eine Kur privat zahlen zu wollen übersteigt schnell die 1000 Euro. Und ich gehe mal davon aus, dass sie nicht so bemittelt ist, wenn sie schon Schwierigkeiten mit der Sperrfrist hat.

Nach der Kur würde ich kündigen und mir einen neuen Job suchen, wenn dies nötig ist.



Sollte sie dummerweise deinem Rat schon gefolgt sein und gekündigt haben muss sie trotzdem zum Hausarzt und den derzeitigen Zustand der Erschöpfung belegen lassen. Mit diesem Beleg geht sie zum Arbeitsamt. Eventuell hat sie Glück und die Sperrfrist tritt nicht in Kraft.

Elisabeth
 
Hallo,

zuerst einmal schließe ich mich Elisabeth an. Momentan wäre eine Krankmeldung sicherlich das Beste.

Deine Freundin hat die Möglichkeit, sich von ihrem Hausarzt attestieren zu lassen, dass eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, eigentlich(!) dürfte das dann beim Arbeitsamt keine Probleme geben.

Ich selber habe auch schon einmal eine Stelle gekündigt, da ich dort psychisch zugrunde gegangen wäre. In diesem Fall musste ich eine Stellungnahme für das Arbeitsamt schreiben, in der ich begründen musste, warum ich gekündigt habe. Meine Begründung wurde anerkannt, ich bekam keine Sperrfrist. Das liegt aber immer im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Für deine Freundin alles Gute!

Liebe Grüße, Krissy
 
In solchen Fällen auf keinen Fall kündigen. Man kann nie voraussehen, ob man eine Sperrfrist bekommt oder nicht, weil das auch abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter ist. Und um sein Recht ggf. zu kämpfen ist auch hart. Wenn deine Freundin sowieso schon angeschlagen ist, schafft sie das nicht.

Der sinnvolle Weg wäre hier der zum Arzt der dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Weitere Fakten hat Elisabeth ja schon perfekt aufgezeichnet.
 
Hallo,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, auf keinen Fall selber kündigen, sondern den Weg über eine Krankschreibung versuchen, denn dann gibt es auch eine gute Chance, daß die Krankenkasse oder Rentenversicherung eine Kur bezahlt.

Bei Eigenkündigung muß man leider immer mit einer Sperrfrist rechnen, außerdem führt ein solches "Loch" im Lebenslauf automatisch zu "dummen Fragen", wenn man sich woanders bewirbt.

Wenn man sich einigermaßen gut mit dem Arbeitgeber versteht, kann man alternativ natürlich einen Aufhebungsvertrag schließen, der kann u.U. mit einer entsprechenden Begründung die Sperrfrist verhindern.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,
auch ein Aufhebungsvertrag kann,oder wird sehr wahrscheinlich mit einer Sperre "bestraft"!
Nach Krankschreibung und Reha zusehen, dass der Arbeitgeber Deiner Freundin kündigt.
Alles andere ist Ermessenssache,wie bereits geschrieben, des Sachbearbeiters.
Viel Erfolg für Deine Freundin!
Ansonsten kann ich Dir wärmstens das oben genannte Forum empfehlen. Es antworten zwar auch nur Laien, aber Deine gestellte Frage wird dort sehr oft beantwortet und kann regelmäßig nachgelesen werden.
Herzliche Grüße
Sanne
 
Vielen Dank Euch allen!
Ne, sie hat noch nicht gekündigt. Zur Kur: ist abgelehnt worden, aber es gibt die Möglichkeit in den etwas günstigeren EU Ländern in Kur zu gehen, da bist du mit 400 Euro 2 Wochen schon gut dabei. Und kannst dir die Anwendungen dazu kaufen oder einfach nur relaxen. Aber das nur nebenbei.
Habe ihr die Tipps weiter gegeben.
Nochmals danke.
Keira
 
hallo keira,

das eine kur erst mal abgelehnt wird ist ganz normal. die meißten werden erst mal abgelehnt.
es lohnt sich jedoch widerspruch einzulegen. dafür würde ich mir bei einer entsprechenden stelle (z.b. caritas) unterstützung holen.
bei mir hat es auf diesem wege geklappt und bei meinen "kurkolleginnen" ebenfalls.

viel erfolg für deine freundin

p.s. die dame von der caritas sagte zu mir den schönen satz: wenn du es geschafft hast die kostenübernahme für die kur durchzusetzen, bist du auf alle fälle reif für ne kur :knockin:
 
@Keira- ich glaube, du hast da eine völlig falsche Vorstellung von einer Kur. Das, was du beschreibst, dürfte wohl eher einem Wellnessurlaub entsprechen. Und diese Art "Kur" wird deine Freundin kaum weiter bringen.

Eine Kur wird in der Regel schneller abgelehnt, wenn der Betreffende noch im Arbeitsprozess steht und sich nicht in der Krankschreibung befindet.

Ansonsten kann ich mich nur anschließen: Widerspruch einlegen.

Elisabeth
 

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