Arbeiten in der Pflege in anderen Ländern wie Spanien oder Thailand?

... eine Veränderung der Bedingungen kann auch innerhalb der EU stattfinden! Zeiten ändern sich, Bedingungen auch!
Das stimmt natürlich. Aber die gegenseitige Anerkennung der Berufsabschlüsse steht noch. Das hat sich nicht geändert.
 
Das stimmt natürlich. Aber die gegenseitige Anerkennung der Berufsabschlüsse steht noch. Das hat sich nicht geändert.

Ich wuerde mich auf jeden Fall beeilen mit dem Gang in das Ausland. Deutschland verliert mehr und mehr den Anschluss an andere europaeische Laender. Eine Frage der Zeit, wann der Aerger beginnt. Wir hatten das an anderer Stelle mit der 12 Jahre Schulbildung etc.

Fachweiterbildungen kann man in Daenemark uebrigens schon nicht mehr so ohne weiteres anerkennen lassen.
 
Eine Fachweiterbildung fällt meines Wissens auch nicht unter besagte EU-Regelung.

Berufsausbildung sind meist staatlich anerkannt. Unsere Fachausbildungen werden i.d.R. von der DKG oder anderen Gremien anerkannt, nicht aber vom Staat. Und die deutsche Krankenhausgesellschaft hat außerhalb Deutschlands nichts zu melden.

Die zwölf Jahre Allgemeinbildung existieren augenblicklich noch nur als Vorschlag. Und ich denke, auch wenn sie kommen, wird es eine Übergangszeit geben und wahrscheinlich auch Bestandsschutz für diejenigen, die vorher die Ausbildung gemacht haben.
 
Das stimmt natürlich. Aber die gegenseitige Anerkennung der Berufsabschlüsse steht noch. Das hat sich nicht geändert.

Korrekt, aber es wird sich defintiv noch etwas tun in dem Bereich! Deutschland möchte ja zwingend 12 Schuljahre gewährleisten!
Aktuell kommt es für mich nicht in Frage, jedoch was man hat, das hat man!!
Irgendwann werde ich "wieder" aus Deutschland abreisen und dann wäre der Part zumindest erledigt.
Staatlich anerkannte Fachweiterbildungen gibt es doch auch sehr wenige, wenn nicht gar keine.... eine Anerkennung in dem Bereich wäre nett, aber wohl nicht realisierbar.

An einige andere Poster, es geht gerade in meinem Fall um Spanien! Datum der Postings beachten.

Grüße....

Nachtrag: Ihr drüft bei den "12 Jahren Schule" nicht vergessen, das Kindergarten und Vorschulen in vielen Ländern dazu berechnet werden!!!!
 
Andersherum wird ein Schuh draus: Die EU will die 12 Jahre Allgemeinbildung, die sowieso schon in den meisten EU-Ländern Voraussetzung sind, bindend für alle festschreiben. Deutschland wehrt sich. Das will fleißige Arbeitsbienchen, keine Denker. (Wie hießen wir mal? Land der Dichter und ... was war das zweite doch gleich?)

"Was man hat, hat man" gilt in diesem Fall übrigens nicht. In den Ländern mit einer Registrierung - die die Erlaubnis darstellt, in besagtem Beruf zu arbeiten - muss diese Registrierung alle paar Jahre erneuert werden. Jedes Mal mit Nachweis der Fort- und Weiterbildungen. Sind die Nachweise auf Deutsch, musst Du diese natürlich wieder beglaubigt übersetzen - wenn Du nicht wirklich vorhast, in den nächsten ein, zwei Jahren auszuwandern, rentiert sich das nicht. Unterschätz nicht die Kosten für den ganzen Aufwand - mit Bearbeitungs- und Übersetzungsgebühren kommen da leicht ein paar hundert Euro zusammen.
 
Hallo Claudia,

das habe ich bisher noch nicht so gehört, das man alle XX Jahre eine neue Genehmigung benötigt. BIsher hatte ich gelesen, das wenn man die Erlaubnis hat und dort auch arbeitet, nichts mehr nachreichen muss!

Übersetzungen sind teuer.. meist nur mit Apostille, also eine Überbeglaubigung etc. da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen.
 
Für Spanien weiß ich es auch nicht genau (wie gesagt, ich bin dieser Sprache nicht mächtig und hab auch noch nie mit dem Gedanken gespielt, dorthin auszuwandern). In Großbritannien, den USA, Australien und vielen anderen Ländern ist es so wie von mir beschrieben. Du musst nachweisen, dass Du Dich kontinuierlich fortbildest, sonst darfst Du nicht weiter auf die Menschheit losgelassen werden.

Die Ärzte müssen ja auch regelmäßig nachweisen, dass sie sich ausreichend weitergebildet haben. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass Krankenpflege in fast allen anderen Industrieländern ein akademischer Beruf ist - mit allem, was dazugehört. Auch in Spanien ist Pflege ein Studienfach.
 
Die "Homologación" ist unbegrenzt gültig! :-) Habe gestern mal anrufen lassen von meiner alten Spanischlehrerin. Die Spanier sind sehr schlecht am Telefon zu verstehen und sobald dann Fachbegriffe komme, hat man verloren...hihi
 
Und die Homologacion (was heißt das übersetzt genau?) ist gleichbedeutend mit der Möglichkeit, als Pflegekraft zu arbeiten?

Meine Berufsbezeichnung verliere ich in GB nicht automatisch, aber die Registrierung. Ohne die kann ich aber nicht in meinem Beruf arbeiten.

Ist wie mit der (freiwilligen) Registrierung in Deutschland, die muss auch alle zwei Jahre erneuert werden.
 
Bedeutet "Freigabe" mit der man im Land arbeiten darf. Ist in Spanien anscheind so, das wenn man 1x das Dokument hat es gültig ist. Bisher habe ich leider kein solches Dokument gesehen.

Prüft denn der Arbeitgeber in GB in einer Datenbank nach, ob Du Dein Examen gemacht hast? Was meinst Du denn für eine Registrierung in Deutschland? Dieses: http://www.regbp.de/
Bringt doch nix wenn man sich da registriert. Arbeitgeber schauen doch in Deine Bewerbungsmappe um sich über Deine Qualifikationen ein Bild zu machen. Hört sich an wie "Schufa.de" :-) Nicht böse sein...., halte davon nix.

Dasselbe gilt auch für Ärzte. Habe heute mit einer Ärztin geschreiben. Die hat 4 Jahre in Spanien gearbeitet. Musste sich nicht fortbilden oder ähnliches in den 4 Jahren nachweisen oder erneuern lassen.
 
Prüft denn der Arbeitgeber in GB in einer Datenbank nach, ob Du Dein Examen gemacht hast?

Die Registrierung in GB entspricht einer Kammer. Die Ärzte müssen ihre Fortbildungen doch auch regelmäßig bei ihrer Kammer vorlegen.
 
Fuer GB gilt : Bereits beim Vorstellungsgespraech habe ich (wie in Deutschland ja auch) den Nachweis meiner Ausbildung,sprich Urkunde,auf Verlangen vorzulegen.Gleichzeitig wird ueber meine NMC PIN Nummer mein Registrierungsstatus ueberprueft.Dies ist online moeglich. Keine gueltige Registrierung,keinen Job!

Jedes Jahr, wenn auch die jaehrliche Gebuehr faellig wird,muss eine "Erklaehrung" abgegeben werden,ueber 450 Stunden praktischer Taetigkeit und 35 Stunden "learning activity" in den vergangenen 3 Jahren.Dieses wird zunaechst nicht ueberprueft und muss nicht nachgewiesen werden. Doch sollten die Angaben schon der Wahrheit entsprechen,da man hier schnell in Situationen kommen kann,die einen Nachweis erforderlich machen koennten!
 
hi,

ich habe inzwischen kontakt zur Botschaft gehabt und eine beeidigte Übersetzer vermittelt bekommen.
Unterlagen sind klar, Ausweiß, Zeugniskopien und Urkunde beglaubigt.

Die Übersetzerin war sich jedoch nicht sicher, ob das Amt korrekt ist! Deshalb möchte ich noch einmal nachfragen, ist in Spanien der Berufsabschluss ein Universitätsabschluss?

Dauert ca. 1 Jahr die Anerkennung! :-)

Danke Euch!
 
Deine Gedankengang kann ich ewas nachvollziehen.

Für mich selbst kann ich nur sagen, dass ich es als einfacher Kinderkrankenpfleger in Deutschland auf Dauer nicht aushalten würde. Arbeitsbedingungen und so...
Also könnte ich ins Ausland gehen. Dafür fehlt mir aber die Fremdsprache und der ***** in der Hose.

Alternative? Anderer Beruf: Hatte ich vorher schon. Ich will nichts anderes! So krank das auch machen kann, so sehr liebe ich meinen Beruf.

Fazit für mich: Aufsteigen, aus dem System "aussteigen" und das Systme von Außen verändern (dauert Dekaden!) - als Pflegewissenschaftler.
 
Entweder ein Universitäts- oder ein Hochschulabschluss. Ich weiß nicht, ob es in Spanien diese Zweiteilung gibt.

http://www.oegkv.at/uploads/media/TextbeitragBAS-Europa_01.pdf

Hallo Claudia,

danke für den Link! Ich werde mich am Montag noch telefonisch ein wenig informieren. Bis dahin weiß ich dann auch, was der Spaß in etwa kosten wird!

Es wäre natürlich gut zu wissen, welches Amt in Deutschland mit dem Amt für Anerkennung in Spanien kontakt hat. Ich glaube aber fast, das es keinen Kontakt untereinander gibt, sonst würde wohl kaum alles in spanisch und doppelt beglaubigt verlangt werden.
 
Hallo,

nochmal zu SPANIEN:

hier zumindest noch einmal meine Vorgehensweise zur Anerkennung des Pflegeberufs. Der im weiter oben stehenden Beitrag gepostete Link hilft da echt weiter, eine neue Version scheint aber verfügbar zu sein (s.u.). Mit diesem Link kommt man direkt zum Formular, der zweite erklärt die benötigten weiteren Dokumente (spanisch) usw. (s.u.):


Link zum Antrag (=solicitud):

http://www.msps.es/profesionales/formacion/docs/modelodeSolicitud2.pdf


Link zu den benötigten Dokumenten als Anlagen:

http://www.msps.es/profesionales/formacion/docs/documentacionNecesaria2.pdf


So viel ich herauslesen konnte, braucht man diese Dokumente als Anlagen - und das alles auf spanisch übersetzt:

1. Ausgefüllter Antrag
2. Kopie eines Personalausweises, Passes oder ähnlichem, das die EU-Bürgerschaft bestätigt
3. Kopie von Zeugnis, Urkunde
4. Nachweis über Ausbildungsstunden, Praktika... (fällt in diesem Falle weg)
5. Polizeiliches Führungszeugnis
6. Apostille (frag am besten den Übersetzer, der kennt sich damit aus)
7. Tätigkeitsnachweis (mind. 2 Jahre ausgeübte Tätigkeit in den letzten 10 Jahren)
8. Evtl. Beglaubigung, dass der Beruf dem entspricht, was er ist... kann man mit normalem dreijährigem Staatsexamen aber sicher davon ausgehen, dass es ausreicht.

Link zu den anfallenden Gebühren für den Antrag:

http://www.educacion.gob.es/exterior/al/al/anerkennungen/tasas2008_de.pdf


Link zu Infos bezüglich Anerkennung (auf deutscher Sprache):

Homologation / Anerkennung von Studium- und Berufsabschlüssen : Spanieninfo Orgranisation : Firmengründung in Spanien, SL(GmbH), SA(AG), Spanische GmbH, Vorratsgesellschaften, Unternehmensberatung, ZEC-ZONE, Büros, Wirtschaft, Steuern, Auswandern nac

Alemania

Abschließend an diese Adresse (Dirección) schicken (=Adresse des spanischen Gesundheitsministeriums) und die Anerkennung sollte funktionieren:

OFICINA DE INFORMACIÓN Y ATENCIÓN AL CIUDADANO
Paseo del Prado, n.º 18-20, planta baja, esquina C/ Lope de Vega
28014 Madrid

LG
 

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